Arbeitsstunden - Wo kann man da überall arbeiten?

23. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
tobby
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 4x hilfreich)
Arbeitsstunden - Wo kann man da überall arbeiten?

Muss vom Gericht aus 80 Arbeitsstunden leisten. Wo kann man da überall arbeiten??? Wieviel müsste ich zahlen wenn ich es in eine Geldstrafe umwandeln würde??? Gibt es eine bestimmte Stundenanzahl wo man am Tag bzw. in der Woche leisten muß??? danke schon mal für die Antworten!!!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Jugendstrafrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tobby
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 4x hilfreich)

nein- bin schon 27.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Dann vermute ich, bist du zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und hast als Bewährungsauflage bekommen, gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft gibt es Informationen, wo diese Arbeitsstunden abgeleistet werden können.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Arbeitsstunden, die als solche auferlegt wurden, können nicht (so einfach) in eine Geldzahlung 'umgewandelt' werden (so wie andersherum).

Es müßte der komplette Gereichtsbeschluß abgeändert werden und das macht kein Richter ohne zwingende Notwendigkeit, denn er hat sich sicherlich etwas dabei gedacht Stunden statt Geld aufzuerlegen.

Abgeleistet werden können die Stunden im Prinzip bei allen Einrichtungen die als 'gemeinnützig' nach § 51 ff. AO anerkannt sind, z.B. Tierheim, Naturschutzbund, Essen auf Rädern, Krankenhaus usw.

Natürl. muß die jeweilige Einrichtung auch bereit sein, denjenigen (oder 'Stunden-Aspiranten' überhaupt) zu beschäftigen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

quote:
Arbeitsstunden, die als solche auferlegt wurden, können nicht (so einfach) in eine Geldzahlung 'umgewandelt' werden (so wie andersherum).


Eben. Das ist nämlich kein Wunschkonzert. Sie müssen dem Gericht schon darlegen, warum Sie nicht arbeiten können.
Wenn dann umgewandelt wird, wird üblicherweise überlegt, was man so in einer Stunde verdient. Das können Sie dann mal 80 nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.825 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen