Arbeitszeitbetrug zugunsten des Subunternehmers

8. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
AnnelieseM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeitbetrug zugunsten des Subunternehmers

Hallo Leute,

Ich habe einige Fragen zu einem eher ungewöhnlichen natürlich rein fiktiven Fall.
Also:

Ein leitender Angestellter einer großen Firma (ABC) ist zuständig für die Beauftragung von Subunternehmen.
Der leitende Angestellte vereinbart mit einem Subunternehmen den Arbeitnehmern des Subunternehmens (ohne Wissen der Firmeneigner) zusätzlich zu den Arbeitsstunden auch die Pausenzeiten (60 Min. täglich) zu bezahlen.
Die Mitarbeiter des Subunternehmens müssen ihre Arbeitszeiten dokumentieren.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden + 60 Min. Pause
Die Arbeitnehmer des Subunternehmers sind also von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Betrieb tätig.
Dokumentiert wird jedoch eine Arbeitszeit von 9.00 - 19.00 Uhr - also 9 Std. + 60 Min. Pause

Dies geschieht also mit Wissen des leitenden Angestellten der Firma ABC, des Inhabers und der
Arbeitnehmer des Subunternehmens, nicht aber mit Wissen der Eigner der Firma ABC.

Das erfüllt meines Wissens des Tatbestand eines Arbeitszeitbetruges seitens des leitenden
Angestellten, richtig?
Wie sieht es aber aus für den Subunternehmer und den Angestellten des Subunternehmers,
die ja letztendlich die Arbeitszeiten falsch dokumentieren?
Mit welchen Konsequenzen müssen die beteiligten Personen rechnen?

Grüsse,
Anne

-- Editiert von AnnelieseM am 08.12.2019 10:42

-- Editiert von Moderator am 08.12.2019 18:02

-- Thema wurde verschoben am 08.12.2019 18:02

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

... und der 'Leitende' bei ABC bekommt wohl seinen Anteil aus dem Gewinn?
Wenn die Sache auffliegt, ist das erst einmal ein Vertragsbruch des Subunternehmens ggü ABC mit Hilfe dieses 'Leitenden'. Der Firma ABC entsteht ein Vermöglensschaden. Vmtl. wird ABC von dem Leitenden wie von dem Subunternehmen Schadensausgleich verlangen. Strafrechtlich dürfte auch einiges drin sein; dem 'Leitenden' droht gewiss die 'Fristlose' und Strafverfolgung, sofern ABC nicht eigene Interessen hat, die Sache unter den Teppich zu kehren. (Sowas soll es ja geben.)
Unübersichtlich ist die Sache hinsichtlich der AN des Subunternehmens. ABC hat keinen arbeitsrechtlichen Zugriff auf diese Leute, kann sie also nicht feuern; und privatrechtlich ist das Subunternehmen Vertragspartner von ABC und nicht dessen AN.
Das Subunternehmen dürfte kaum arbeitsrechlich gegen die AN vorgehen noch Regress fordern können, wenn es sie selbst zu Falschangaben aufgefordert hat. Ob der Staat da noch aus eigenem Interesse an Verfolgung der Verfehlungen interessiert wäre, weiß ich nicht. Dann müsste auch wohl geklärt werden, wie weit den AN Schuld anzulasten ist - bei Ausländern mit geringer Qualifikation und geringen Sprachkenntnissen könnte es ja sein, dass die gar nicht wissen und verstehen, was sie da unterschrieben haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Ich sehe da
- Betrug
- Urkundenfälschung
- Fälschung beweiserheblicher Daten

Sowie zivilrechtlich nicht unerhebliche Rückforderungsansprüche gegen die Täter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Unter Strafrecht kann man besser erfahren, welche Folgen einem drohen, wenn man bei so einem Betrug mitmacht. Ein Arbeitnehmer ist ja nun kein Opfer, der darf natürlich auch keine falschen Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreiben, wenn er das nicht verantworten will. Er macht sich strafbar, eine Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln ist ja kein Freibrief.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AnnelieseM
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

So wie ich das verstehe, machen sich also alle Parteien (ausser dem Firmeneigner nätürlich) bei diesem (natürlich rein fiktiven) Fall strafbar.

Danke für diesen Hinweis ;-)

Grüsse,
Anne

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen