Hallo Leute,
Ich habe einige Fragen zu einem eher ungewöhnlichen natürlich rein fiktiven Fall.
Also:
Ein leitender Angestellter einer großen Firma (ABC) ist zuständig für die Beauftragung von Subunternehmen.
Der leitende Angestellte vereinbart mit einem Subunternehmen den Arbeitnehmern des Subunternehmens (ohne Wissen der Firmeneigner) zusätzlich zu den Arbeitsstunden auch die Pausenzeiten (60 Min. täglich) zu bezahlen.
Die Mitarbeiter des Subunternehmens müssen ihre Arbeitszeiten dokumentieren.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden + 60 Min. Pause
Die Arbeitnehmer des Subunternehmers sind also von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Betrieb tätig.
Dokumentiert wird jedoch eine Arbeitszeit von 9.00 - 19.00 Uhr - also 9 Std. + 60 Min. Pause
Dies geschieht also mit Wissen des leitenden Angestellten der Firma ABC, des Inhabers und der
Arbeitnehmer des Subunternehmens, nicht aber mit Wissen der Eigner der Firma ABC.
Das erfüllt meines Wissens des Tatbestand eines Arbeitszeitbetruges seitens des leitenden
Angestellten, richtig?
Wie sieht es aber aus für den Subunternehmer und den Angestellten des Subunternehmers,
die ja letztendlich die Arbeitszeiten falsch dokumentieren?
Mit welchen Konsequenzen müssen die beteiligten Personen rechnen?
Grüsse,
Anne
-- Editiert von AnnelieseM am 08.12.2019 10:42
-- Editiert von Moderator am 08.12.2019 18:02
-- Thema wurde verschoben am 08.12.2019 18:02
Arbeitszeitbetrug zugunsten des Subunternehmers
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
... und der 'Leitende' bei ABC bekommt wohl seinen Anteil aus dem Gewinn?
Wenn die Sache auffliegt, ist das erst einmal ein Vertragsbruch des Subunternehmens ggü ABC mit Hilfe dieses 'Leitenden'. Der Firma ABC entsteht ein Vermöglensschaden. Vmtl. wird ABC von dem Leitenden wie von dem Subunternehmen Schadensausgleich verlangen. Strafrechtlich dürfte auch einiges drin sein; dem 'Leitenden' droht gewiss die 'Fristlose' und Strafverfolgung, sofern ABC nicht eigene Interessen hat, die Sache unter den Teppich zu kehren. (Sowas soll es ja geben.)
Unübersichtlich ist die Sache hinsichtlich der AN des Subunternehmens. ABC hat keinen arbeitsrechtlichen Zugriff auf diese Leute, kann sie also nicht feuern; und privatrechtlich ist das Subunternehmen Vertragspartner von ABC und nicht dessen AN.
Das Subunternehmen dürfte kaum arbeitsrechlich gegen die AN vorgehen noch Regress fordern können, wenn es sie selbst zu Falschangaben aufgefordert hat. Ob der Staat da noch aus eigenem Interesse an Verfolgung der Verfehlungen interessiert wäre, weiß ich nicht. Dann müsste auch wohl geklärt werden, wie weit den AN Schuld anzulasten ist - bei Ausländern mit geringer Qualifikation und geringen Sprachkenntnissen könnte es ja sein, dass die gar nicht wissen und verstehen, was sie da unterschrieben haben.
Ich sehe da
- Betrug
- Urkundenfälschung
- Fälschung beweiserheblicher Daten
Sowie zivilrechtlich nicht unerhebliche Rückforderungsansprüche gegen die Täter.
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Unter Strafrecht kann man besser erfahren, welche Folgen einem drohen, wenn man bei so einem Betrug mitmacht. Ein Arbeitnehmer ist ja nun kein Opfer, der darf natürlich auch keine falschen Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreiben, wenn er das nicht verantworten will. Er macht sich strafbar, eine Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln ist ja kein Freibrief.
Hallo,
So wie ich das verstehe, machen sich also alle Parteien (ausser dem Firmeneigner nätürlich) bei diesem (natürlich rein fiktiven) Fall strafbar.
Danke für diesen Hinweis ;-)
Grüsse,
Anne
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