Hallo,
Ich habe vor einem halben Jahr einen Artikel im wert von ca. 250 Euro verkauft.
Diesen nach der Zahlung auch sofort abgeschickt.
Blöderweise habe ich die Sendungsnummer nicht bei eBay hinzugefügt, auch keine Reaktion vom Käufer.
Nun nach einem halben Jahr flattert mir ein Schreiben ins Haus, dass ich Warenbetrug begangen hätte.
Leider habe ich weder noch eine Sendungsnummer noch ähnliche Beweise.
Was kann nun auf mich zukommen? Wie wird der Vorgang nun ablaufen?
Mfg
-- Editiert von Moderator am 18.03.2016 14:54
-- Thema wurde verschoben am 18.03.2016 14:54
Artikel verkauft im wert von ca. 250 Euro - Abgeschickt - Nach einem Halben Jahr Strafanzeige wegen
18. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2016 | 14:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Artikel verkauft im wert von ca. 250 Euro - Abgeschickt - Nach einem Halben Jahr Strafanzeige wegen
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#1
Antwort vom 18. März 2016 | 14:53
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatWas kann nun auf mich zukommen? Wie wird der Vorgang nun ablaufen? :
Da ich so schlecht im raten bin... Du wirst es herausfinden...
#2
Antwort vom 18. März 2016 | 14:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Was kann nun auf mich zukommen? Ein Verfahren wegen Betruges. Mangels hellseherischer Fähigkeiten kann Ihnen hier keiner sagen, wie das ausgeht.
Wie wird der Vorgang nun ablaufen? Sie werden im Anhörungsbogen erklären, daß Sie die Ware verschickt haben und das wird man dann glauben oder auch nicht - siehe oben.
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