Arzneimittelgesetz Rezeptierung

8. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go525066-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arzneimittelgesetz Rezeptierung

Hallo liebes Forum,

ein Freund von mir ist Arzt und kann somit Privatrezepte ausstellen. Wenn er das z.B. für Benzodiazepine oder Ketamin (keine BTMs) macht, wird dann sein Name von der Apotheke irgendwo registriert? Wird irgendwo ein Vermerk angelegt, dass dieser Arzt dieses Medikament ausgestellt hat? Wie ist es mit Amphetaminen oder medizinischem Cannabis?

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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von go525066-56):
wird dann sein Name von der Apotheke irgendwo registriert?

Ja, im Archiv der Apotheke, wo das Rezept dann meines Wissens nach 10 Jahre lang liegt.



Zitat (von go525066-56):
Wird irgendwo ein Vermerk angelegt, dass dieser Arzt dieses Medikament ausgestellt hat?

Da Medikamente nicht ausgestellt werden, kann das auch nirgendwo vermerkt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go525066-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Wenn mein Arzt mit seinem Arztausweis in die Apotheke geht oder ein Rezept auf einem weißen Blatt Papier ausstellt, wird bei ihm nie der Name irgendwo erfasst. Zumindest nicht maschinell und ich bezweifle, dass der Apotheker den Namen im Kopf behält, wenn er 2 Sekunden den Arztausweis anschaut. Eine 10 jährige Archivierung ist vielleicht möglich, wird aber nur bei manchen Fällen angewandt?

"Da Medikamente nicht ausgestellt werden, kann das auch nirgendwo vermerkt werden."

Diesen Satz verstehe ich leider nicht. Hast du dich an dem Wort "austellen" aufgehangen? Dann ersetze es bitte durch verschreiben/rezeptieren. Danke!

-- Editiert von go525066-56 am 08.09.2019 14:08

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)

Wie ist es mit Amphetaminen oder medizinischem Cannabis?
Die können nur auf den amtlichen BtM-Rezeptformularen rezeptiert werden, die von der BfArM ausgegeben werden. Nicht auf einfachen Privatrezeptblöcken.
Das sollte ein Arzt aber wissen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
ich bezweifle, dass der Apotheker den Namen im Kopf behält, wenn er 2 Sekunden den Arztausweis anschaut.


Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sie ggf. sehr wohl tun.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)

Ja, die Berufsauffassung von Apothekern wird gerne unterschätzt. Eine etablierte Apotheke wirft ordentlich Gewinn ab und sorgt für gutes Einkommen beim Apotheker.
Jeder Apotheker ist sehr darauf bedacht, dass diese Einnahmequelle nicht durch irgendwelche Unregelmäßigkeiten in Gefahr gebracht wird. Dieses "ich will bloß nichts falsch machen, um mein Geschäft nicht zu gefährden" ist bei Apotheken wesentlich stärker ausgeprägt, als bei anderen Berufszweigen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
go525066-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok und dieses Archiv gehört aber nur zu der individuellen Apotheke? Wer hat Zugriff auf dieses Archiv?
Allgemein gefragt: Welche Spuren werden vom ausstellenden Arzt im System hinterlassen, wer kann diese nachprüfen und wer hat die Autorität dem Arzt ggf. eine Ausgabe zu verweigern?

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)

Wenn der Apotheker das Rezept nicht bedienen will kann man nichts machen.
Niemand kann einen Apotheker zwingen, ein Medikament herauszugeben, wenn der Apotheker Bedenken hat - auch kein Arzt.
Die Gewinnspanne pro Medikament ist für die Apotheke nicht so groß, dass es für eine Apotheke attraktiv wäre, allein aus Gewinnstreben Medikamente herauszugeben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3501 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat:
Amphetaminen oder medizinischem Cannabis


Evtl, führt die Apotheke eine Liste, an wen sie solche Präparate ausgegeben hat.

Ihre Fragen sind schon sehr eigenwillig.

Gibt es bereits Ärger?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go525066-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keinen Ärger.
Ich will einfach nur wissen in welche Lage sich ein Arzt begibt, wenn er solche Sachen in einer Apotheke kauft bzw. ein Privatrezept für jemanden ausstellt, wenn die Krankheitsindikation nicht unbedingt vorliegt oder es für den Eigenbedarf gedacht ist. Muss er irgendwie damit rechnen, dass ihn jemand rechtlich belangen kann zB. mit Approbationsverbot oder ist die einzige Konsequenz, dass ein Apotheker die Ausgabe schlicht verweigern kann ohne dass weitere Informationen ins System eingehen?

Kurz gesagt: Könnte ein Arzt in der Apotheke Gras kaufen, ohne dass dumme Fragen gestellt werden :) ?

-- Editiert von go525066-56 am 08.09.2019 17:40

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von go525066-56):
Welche Spuren werden vom ausstellenden Arzt im System hinterlassen,
Die welche er oder ein anderer Beteiligter verursacht / hinterlässt.



Zitat (von go525066-56):
wer kann diese nachprüfen

Jeder mit berechtigtem Interesse, alternativ jeder mit einem gerichtlichen Beschluss.



Zitat (von go525066-56):
und wer hat die Autorität dem Arzt ggf. eine Ausgabe zu verweigern?

Der Ausgebende.



Zitat (von go525066-56):
Ich will einfach nur wissen in welche Lage sich ein Arzt begibt,

In eine recht risikobehaftete die den künftigen Lebenslauf negativ beeinflussen kann.



Zitat (von go525066-56):
zB. mit Approbationsverbot

Wäre eine der möglichen Folge die am Ende stünden. Neben möglichen Haft- / Geldstrafen.



Zitat (von go525066-56):
Könnte ein Arzt in der Apotheke Gras kaufen, ohne dass dumme Fragen gestellt werden ?

Da wir nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügen können wir nicht sagen ob der Ausgebende da Fragen stellt oder ohne zu fragen direkt die zuständigen Behörden benachrichtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go525066-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm du antwortest sehr rätselhaft:
Welche Spuren werden hinterlassen? - Die Spuren, die hinterlassen werden (nicht besonders hilfreich)
Wer kann diese nachprüfen? - jeder mit berechtigtem Interesse (Wer könnte denn berechtigtes Interesse darin haben? Was ist denn berechtigtes Interesse?)
Wer kann die Ausgabe verweigern? - der Ausgebende (jetzt ist mir natürlich alles klar!)
In welche Lage begibt sich ein Arzt? - in eine risikohafte Lage (worin besteht das konkrete Risiko? Gibt es hier Gesetze?)

Wer sind die zuständigen Behörden, die der Ausgebende benachrichtigen könnte? Welche Nachricht kann der Augebende denn "den zuständigen Behörden" übermitteln? Den Verdacht auf Missbrauch? Wer geht diesem dann nach? Wer entscheidet darüber, ob es missbräuchlich verwendet wurde?

Gibt es Fälle von Ärzten, die sich durch Selbstmedikation in rechtliche Schwierigkeiten gebracht haben? Wenn ja, kannst du mir konkrete Fälle nennen? Bitte lasse dich einmal kurz auf das Gedankenexperiment "Arzt rezeptiert sich einmalig Gras" ein und hilf mir ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Du meinst, dass ein zu hohes Riskio besteht? Oder ist es eher in dem Sinne: So etwas macht man nicht, deshalb Finger weg. Dann bitte nicht mehr antworten. Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)

Bitte lasse dich einmal kurz auf das Gedankenexperiment "Arzt rezeptiert sich einmalig Gras"
Das klappt schon deshalb nicht, weil der Arzt dafür eines von den abgezählten, seriennummerierten BtM-Rezeptformularen verwenden muss, deren Durchschlag von der Apotheke nach Einlösung des Rezeptes an das BfArM gesendet wird. Bei BtM-Verschreibungen gibt es also eine zentrale Datensammlung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Der Apotheker gibt verschreibungspflichtige Medikamente immer nur nachweisbar, also gegen ein Rezept mit den darin enthaltenen Daten weiter!
Ansonsten würde er ja selbst riskieren ggf. des illegalen Handels belangt zu werden, wenn er nicht gemäß der MPVA bzw. MPG etc. nachweisen kann, wo diese hingegangen sind.
Selbst wenn der Arzt mit scheinbarem Eigenbedarf persönlich zur Apotheke geht, bekommt er derartige Medikamente auch nur gegen ein vollständig ausgefülltes Rezept (was er ggf. sich selbst verschreiben muss). Und auch wenn er es angeblich für seine Praxis haben will, wird es ebenfalls von Seiten der Apotheke auf alle Fälle protokolliert.
Also, dass etwas zumindest Verschreibungspflichtiges einfach so (also nicht nachweisbar) weitergegeben wird, müsste schon erforderlich machen, dass wenigstens der Arzt, aber ggf. auch der Apotheker rechtswidrig handelt und somit riskieren mag, evtl. seine Zulassung zu Verlieren und zudem ggf. sogar eine Haftstrafe anzutreten.


Edit:

P.S.: Hier noch ein kleiner Auszug aus einem Infotext vom Bundesministerium für Gesundheit bzgl. zugang-zu-arzneimitteln.html

Zitat:
Apothekenpflichtige Arzneimittel
Aufgrund des Arzneimittelgesetzes sind Arzneimittel dann verschreibungspflichtig, wenn ihre Anwendung einer ärztlichen (beziehungsweise zahnärztlichen) Überwachung bedarf. Dazu zählen zunächst Arzneimittel, die die Gesundheit auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefährden können, wenn sie ohne ärztliche Verschreibung angewendet werden. Ferner gehören dazu aber auch Arzneimittel, die häufig in erheblichem Umfang missbräuchlich angewendet werden (wenn dadurch die Gesundheit unmittelbar oder mittelbar gefährdet werden kann), und Arzneimittel, die Stoffe oder Zubereitungen von Stoffen mit in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannten Wirkungen enthalten. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind gleichzeitig auch immer apothekenpflichtig. Zu ihnen zählen so wichtige Arzneimittel wie Antibiotika, Antidiabetika oder Krebstherapeutika. Ebenso sind Betäubungsmittel wie zum Beispiel starke Schmerzmittel oder Arzneimittel auf Cannabisbasis verschreibungspflichtig, die auf einem speziellen Betäubungsmittelrezept verordnet werden müssen.


-- Editiert von die wölfin am 08.09.2019 19:28

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Danke, Wölfin, für Deinen Beitrag. Deckt sich mit meinen Erfahrungen. Der Denkfehler des Fragestellers ist wohl, dass er meint, Privatrezepte verschwinden irgendwo im Nirvana, weil sie ja nicht direkt an die Krankenkasse weitergeleitet und dort archiviert werden. Dem ist aber nicht. Wie einige hier wissen, hab ich ja in meinem Haushalt einen Tumorpatienten bis zum Ende gepflegt. Mit 12 verschiedenen Medis pro Tag in unterschiedlicher Kombination aus allen 3 Kathegorien (rezeiptfrei, rezeptpflichtig, BTM) sind uns einige Male Fehler unterlaufen. Dem Arzt, der Apotheke, mir. In allen Fällen der letzten zwei Gruppen fiel das im Nachhinein auf und wurde dann korrigiert. DAmit die Dokumentation sauber ist. Apotheker versicherte mir, dass diese Dokumentation auch überprüft wird.

Ketamin ist zwar kein BtM im Sinne des Gesetzes. Hat aber trotzdem denselben Erfolg, wird auf dem illegalen Markt gehandelt. Das weiss jeder. Und auch das wird kontrolliert.

Was mir hier in dem Fall nicht ganz klar ist. Der Arzt kennt die Kontrollmechanismen, der Apotheker auch. Was will der Fragesteller? Seinen Arzt-Kumpel überreden, ihm Rezepte auszustellen? Was sonst?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Warum fragt man eigentlich nicht den "Freund"? Der weiß doch eigentlich am besten, wie er seine Zulassung verliert...

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
go525066-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Freund weiß es eben nicht, weil man sowas eben nicht im Studium gelernt hat.
Nett, dass hier davon ausgegangen wird, dass jeder Arzt sowas automatisch weiß . Das Vertrauen in die ärztliche Kompetenz scheint noch stark ausgeprägt zu sein.
Er hat schon einmal Novalgin, Cortison und verschreibungspflichtige Antihistaminika alleine durch vorzeigen des Arztausweises erhalten. Somit braucht man nicht in jedem Fall ein Rezept, ist also hier falsch beantwortet worden.

Ich halte fest: niemand von euch weiß welche Risiko besteht, also besser sein lassen. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich denke mal, es wissen einige hier sehr genau Bescheid. Auch Arzt und Apotheker wissen, wie es geht. Aber niemand hier hat Lust, eine typische Junkie-Frage so zu beantworten, dass Lücken im System aufgezeigt werden.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go525066-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Junkie würde ich mich oder ihn jetzt nicht beschreiben. Einfach nur neugierig und experimentierfreudig. Gerne auch per PM bei mir melden, falls Teile der öffentlichen Antwort die Bevölkerung verunsichern könnten.

-- Editiert von go525066-56 am 09.09.2019 17:21

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#20
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von go525066-56):
...Er hat schon einmal Novalgin, Cortison und verschreibungspflichtige Antihistaminika alleine durch vorzeigen des Arztausweises erhalten. Somit braucht man nicht in jedem Fall ein Rezept, ist also hier falsch beantwortet worden...
Und woher weißt Du, dass der Apotheker nicht doch noch was dazu in seinem PC vermerkt hat, ggf. auch unbemerkt, z.B. erst unmittelbar danach? Ein nicht protokollierte Aushändigung verschreibungspflichtiger Medikamente ist zumindest keine korrekte Vorgehensweise!

Außerdem: wenn Du doch eh bereits alles besser weißt, warum fragst Du dann hier überhaupt?

Und bitte vergiss nicht: das hier ist ein LAIEN-FORUM!
(Wir versuchen aber trotzdem eigentlich immer nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen.)

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go525066-56
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

"Und woher weißt Du, dass der Apotheker nicht doch noch was dazu in seinem PC vermerkt hat"

Das frage ich euch ja, ob die sowas machen, weil ich es nicht weiß. Ganz schön zäh hier...
Aber danke allen für die Mühe.
Auf Wiedersehen!

-- Editiert von go525066-56 am 09.09.2019 17:33

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von go525066-56):
Das frage ich euch ja, ob die sowas machen,

Wir sind kein Hellseherforum, woher sollen wir wissen was der Ausgebende macht oder nicht macht? Das entscheidet der doch selber, wie weit er sich absichern will.

Ich weis, dass die sich gerade bei "kritischen" Medikamenten gerne mal Aktennotizen machen.
Ich weis, dass es auch da einen geringen Prozentsatz gibt die das nicht machen, weil sie das aus diversen Gründen "entspannter" interpretieren.



Zitat (von go525066-56):
Das Vertrauen in die ärztliche Kompetenz scheint noch stark ausgeprägt zu sein.

Normalerweise wissen Ärzte darum wie sie ihre Arbeit zu machen haben und welche rechtlichen Bedingungen da gelten. Zum einen durch das Studium, zum anderen durch die jeweilige Fortbildung.
Ansonsten machen sie das was auch andere Unternehmer machen, sie fragen einen in dem Gebiet versierten Fachanwalt.



Zitat (von go525066-56):
Somit braucht man nicht in jedem Fall ein Rezept, ist also hier falsch beantwortet worden.

Daraus das der Ausgebende eventuell nicht korrekt gehandelt hat, schließt man also, das hier falsch geantwortet wird? Naja, wenn einen das der Wunschantwort näher bringt ...


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