Hallo,
ich habe im Jahre 2003 Probleme mit dem Arzneimittelrecht, da ich bestimmte Nahrungsergänzung verkauft habe, die unter Arzneimittel fallen. Jetzt ist doch seit 2004 der Handel mit Arzneimittel über das Internet möglich, darf ich nun Produkt (Inhaltsstoff z.B. Tribulus Terrestris oder wo das Etikett darauf hinweist, das es z.B. Fettreduzierend ist) über das Internet verkaufen?? Ich habe keinerlei medizinische Ausbildung, sondern nur ein Gewerbe angemeldet. Denke auch nicht, das man für meine Produkte ein Rezept benötigt.
Danke
Arzneimittelgesetz - Nahrungsergänzung
14. März 2004
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Frage vom 14. März 2004 | 19:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arzneimittelgesetz - Nahrungsergänzung
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#1
Antwort vom 14. März 2004 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Wenn das Zeugs apothekenpflichtig ist, dürfen Sie es nicht einfach so übers Internet verkaufen mit einem Gewerbeschein, sondern brauchen eine spezielle Zulassung , wie z.B. die Internet-Apotheke docMorris aus Holland. Diese Zulassungen sind an relativ strenge Auflagen gebunden. Soweit ich weiß, muß man auch Apotheker sein (oder einen anstellen), um diese Zulassung zu bekommen.
Nur wenn das Zeug frei verkäuflich ist (z.B. auch im Supermarkt verkauft wird), dürfen Sie es auch ohne bes. Zulassung übers www. vertreiben.
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" >>falsa demonstratio non nocet<<
Gruß, Bob"
-- Editiert von !streetworker! am 14.03.2004 22:10:11
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