Habe ich gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen? Einfuhrverbot von Arzneimitteln?

1. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
cenji
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen? Einfuhrverbot von Arzneimitteln?

Hallo,
ich habe mir aus dem Internet verschreibungspflichtige Medikamente (Prozac, Zoloft)bestellt, für die ich auch ein Rezept habe.
Heute erhielt ich eine Benachrichtigung vom Zoll, daß ich meine Postsendung aus dem (nicht EU) Ausland gegen Vorlage einer Rechnung bei der zuständigen Zollbehörde abholen könne.
Frage: Habe ich gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, bzw. darf ich als Privatperson Medikamente aus dem Ausland beziehen oder ist der Import von Medikamenten den Apotheken vorbehalten?
Habe ich gegen ein Einfuhrverbot von Arzneimitteln verstoßen, oder erhalte ich gegen Vorlage der Rechnung und des Rezeptes beim Zollamt problemlos meine Bestellung?
Würde mich freuen wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
- Danke -

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 180x hilfreich)

Normalerweisre ist diese Einfuhr nicht zulässig. Zu den rechtlichen Vorschriften habe ich einen Link der Dir vielleicht weiterhilft:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/c0_schutz_menschl_gesundh/a0_arzneimittel/index.html

In dem von Dir geschilderten Sachverhalt geht es wohl nur darum, die bei der Einfuhr in die EU fällige Einfuhrumsatzsteuer und den Zoll zu erheben. Deswegen benötigst Du auch die Rechnung, da diese die Grundlage für die Berechnung ist. Es kann auch nicht schaden, wenn Du das Rezept mitnimmst. Da hast Du vermutlich Glück, daß die Zöllner wohl nicht so genau aufgepasst haben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cenji
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.
Gruß :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Ich bringe mir immer aus dem Urlaub (Südostasien) verschiedene Medikamente (Aspirin, Magensäureblocker) mit, weil sie dort wesentlich billiger sind als hier in D.

Mache ich mich damit strafbar ?



.

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#4
 Von 
cenji
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aspirin etc. sind ja nicht rezepflichtig, also OC Medikamente, zum Eigenbedarf bestimmt, darfst Du die ohne Probleme mitbringen.

Louis Cypher: Die Medikamente kommen aus Indien (ja, find ich auch nicht so toll), besteht da nicht die Möglichkeit, daß die Medikamente vernichtet werden, nachdem ich den Einfuhrzoll bezahlt habe? Oder kann es sein, daß der Zoll das Päckchen gar nicht geöffnet hat, nur den Wert wg. der Einfuhrgebühr ermitteln will, also Rechnung braucht, ich bezahl und das wars?
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 180x hilfreich)

An cenji: Ich gehe davon aus, dass der Zoll nur die Einfuhrabgaben von Dir will. Danach wirst Du die Medikamente wohl mitnehmen können. Bei all den nationalen und supranationalen Vorschriften hat auch der Zoll nicht mehr alles im Kopf. So kann es durchaus sein, dass Deine Waren, zumal sie für den Eigengebrauch sind, einfach freigegeben werden (im Reiseverkehr ist das nämlich zulässig). Für den Fall das das Verbot doch auffällt, wird allerdings ein Verfahren wegen sog. Bannbruchs eingeleitet. Bei den von Dir beschriebenen Umständen (Eigenbedarf, nicht gewerbliche Menge, Rezept u.s.w.) gehe ich allerdings von einer Verfahrenseinstellung aus (so ist zumindest die derzeit gängige Verfahrenspraxis). Die Medikamente sind dann allerdings futsch.

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