Asthmaspray gefilzt

1. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
queen65
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Asthmaspray gefilzt

Erstmal ein Hallo in die Runde, da ich neu hier bin.
Meine Frage ist folgende: Meinem Sohn wurde bei einem Besuch eines Fussballspiels das Astmaspray abgenommen mit der Begründung, dass diese als Wurfgegenstand gebraucht werden könne. Es wurde katalogisiert, er erhielt eine Karte mit einer Nr. und konnte sein Spray nach Ende des Spiels mit dieser Karte wieder abholen. Hätte er während des Spiels Luftnot bekommen, dann sollte ein Freund mit der Karte das Spray holen.
Allerdings ist ein Asthmaspray ein verschreibungspflichtiges Medikament, das am Mann/ an der Frau zu sein hat. Es ist ja ein Notfallmedikament, das im Bedarfsfall sofort eingesetzt werden muss. Aus einem vollbesetzten Fussballblock während eines Spiels kommt man ja auch nicht so schnell wie notwendig heraus.
Zudem kommt die psychische Komponente, wenn ein Asthmatiker sein Spray nicht parat hat und luftnötig wird, bekommt er zusätzliche Angst und Panik, was den Zustand noch verschlimmert.
Wir denken zwar nicht an eine Anzeige, da ja nichts geschehen ist. Aber es ist doch rechtlich zumindest eine fragwürdige Geschichte, denn sollte es bei einer Person zu einem Asthmaanfall kommen, der hätte vermieden werden können, spätestens dann wäre es doch zumindest fahrlässige Körperverletzung, denn dieses Spray ist ja nur auf Rezept erhältlich und derjenige, der es bei sich trägt, benötigt es für seine Gesundheit und wird es nicht anderen Menschen an den Kopf werfen.
Für eine Einschätzung der Sachlage wäre ich dankbar.
Herzliche Grüße
queen

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11 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Tja, daß ist wieder so eine Sache.

Wenn in der Stadionordnung steht, daß solche Gegenstände nicht mit ins Stadion genommen werden dürfen, (und der Besucher die Stadionordnung mit dem Kauf der Karte oder dem Betreten des Stadions anerkennt) hat der Besucher die Wahl:

entweder das Risiko eingehen,
oder
auf das Spiel zu verzichten.

Traurig aber wahr! Wenn allerdings wirklich etwas passieren würde, würde ich trotzdem Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstatten.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
queen65
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, das ist jetzt schwierig zu beurteilen, weil ich mit den Stadionordnungen auch nicht vertraut bin. Wir haben eine Beschwerde an den Verein gerichtet und eine Antwort vom Verein erhalten, darin wurde erstmal nicht auf die Stadionordnung verwiesen. Dann müssten ja ggfls auch Feuerzeuge eingesammelt werden, da sich diese auch als Wurfgegenstände eigenen. Aber dann stehen zigTausend Raucher auf der Matte und nicht nur einige Asthmatiker.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was hat der Verein denn geantwortet??

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Ha! Endlich mal was interessantes jenseits der "Hilfe, ich habe gezockt" Threads.
Allerdings kann ich auch nur sagen: "Was Bob gesagt hat!"
Aber auch wieder völlig richtig: Wenn Sie Feuerzeuge erlauben, macht es keinen Sinn, Sprays zu verbieten...
Wahrscheinlich liegt es im Ermessen des Ordners, welche Gegenstände er als gefährlich einstuft...und da der Ordner selbst vielleicht Raucher ist...
Jedenfalls hat er sicher das Recht, gewisse Gegenstände einzubehalten. Wer das Risiko nicht eingehen will, muss dann halt mit seinem Gegenstand draußen warten...

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#5
 Von 
queen65
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verein hat sich entschuldigt für die Unanehmlichkeiten und geschrieben, sie würden beim Sicherheitsdienst immer darauf einwirken, die Gästefans Zitat: "angemessen und würdevoll zu begleiten" Zitatende.

Scheinbar ist der Ordner selber Raucher und hat für die Entzugserscheinungen Verständnis, aber nicht für die Luftnot des Asthmatikers.
Zu dem Zeitpunkt war es auch noch heiss draussen und die Ozonwerte recht hoch, so dass ein Asthmatiker schon sein Spray braucht.
Leider weiss ich auch nicht, wie allgemein die Stadionvorschriften sind: "Wurfgegenstände" können von Kugelschreibern über Tampons und Handys alles mögliche und unmögliche sein.
Wir haben auch sicher Verständnis für bestimmte Ordnungsmassnahmen, da gibt es ja nun genug Fans, die sich daneben benehmen. Aber ob ein Ordner entscheiden kann, wie medizinisch notwendig ein Spray ist? So ein Spray bekommt man doch nur, wenn ein ARZT befunden hat, dass man es benötigt, das ist doch nicht bei ALDI zu kaufen.
Das kann doch bei dem Fan zu gesundheitlichen Schäden führen, wenn es nicht dann da ist, wenn es benötigt wird.
Zudem kommt: Da reist man ca 1000! km quer durch Deutschland um ein Fussballspiel zu sehen und muss dann draussen bleiben, weil man Asthmatiker ist???????
Wo bleibt denn da die Verhältnismässigkeit?
Welcher Asthmatiker wirft denn jemand anderem seinen Spray, den er dringend benötigt an den Kopf?

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#6
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

Ein cholerischer Asthmatiker?? ;)

Ich sehe es genau so. Und ich denke auch, dass jeder Türsteher mit ein wenig Grips das verstehen sollte.
Gab es denn mit dem Spray schon vorher mal Probleme, oder war dies ein Einzelfall. Wenn ja, dann würd ich mir auch nicht so ein Kopf darum machen. Das sollte sich im Normalfall durch Worte klären lassen.

Sebastian

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#7
 Von 
queen65
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es gab mit anderen Stadien noch nie Probleme, gerade deshalb ist es so ärgerlich.
Ob es in diesem Stadion regelmässig zu Problemen kommt, weiss ich auch nicht.
Es geht mir ja auch letztendlich nur darum, dass sich die Ordner anmassen, die Asthmatiker vor die Entscheidung zu stellen, gesundheitliche Gefährdung und das Spiel oder keine Gefährdung und kein Spiel.

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Moralisch völlig richtig. Das sehen wir hier bestimmt alle so. Rechtlich hat der Verein das Hausrecht und kann daher alles mögliche und unmögliche entscheiden, bzw. in die Stadionordnung aufnehmen.

Wäre ich in der Situation, würde ich vor der Anreise auf der Geschäftsstelle des Vereins anrufen und nachfragen. Vielleicht läßt der Verein (bei dem der Vorfall war) ja eine Freikarte springen, als Entschädigung ;)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
queen65
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es wirklich rechtlich so wasserdicht, dass der Verein bzw. der angeforderte Sicherheitsdienst medizinisch notwendige und verschreibungspflichtige!!!!! Medikamente filzt und somit die Fans einer Gefährdung aussetzt ohne vorher zu sagen: Nicht für Asthmatiker???
Dies jetzt nur als Beispiel, wohlgemerkt, es geht mir nicht darum, DASS gefilzt wird, dafür habe ich sogar Verständnis.
Für einen Asthmatiker ist es doch nahezu lebensnotwendig, dieses Ding immer bei sich zu haben.... , es geht mir hier einzig um den gesundheitsgefährdenen Aspekt.

Ich hab mal eine Stadionordnung runtergeladen, die sind natürlich sehr "wabbelig" in der Formulierung.
Dinge, die als "Wurfgeschosse" verwendet werden können, dürfen nicht mit ins Stadion gebracht werden. Was jetzt genau Wurfgeschosse sind, steht natürlich nicht da, daher gibt das zur Argumtentation nicht viel her.

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was jetzt genau Wurfgeschosse sind, steht natürlich nicht da, daher gibt das zur Argumtentation nicht viel her.

Ja richtig.

Rechtlich ist m.E. schon zieml. wasserdicht. Der Asthmatiker hat ja die Wahl, sich das Spiel nicht anzusehen. Gemein, völlig klar ! Aber Recht ist nicht immer gleich Gerechtigkeit.

Ich kann ein anderes Beispiel nennen. Ein Klient von mir, der im Methadonprogramm ist (Methadon = lebenswichtiges, verschreibungspflichtiges Medikament) wollte in Urlaub fliegen, und hatte seine Methadondosis für diese zeit dabei, nebst Begleitschreiben des Arztes. Am Flughafen wurde er vom Zoll nicht durchgelassen, da er das "Formular zur Betäubungsmitteldurchfuhrregelung der Schengenstaaten" nicht vorweisen konnte (wird bei uns in Niedersachsen vom Sozialministerium ausgestellt). Nur: kaum jemand weiß, daß es so ein Ding überhaupt gibt, bzw. wo man es herbekommt. Normalerweise sollte man Denken. daß ein Begelitschreiben des Arztesmit Stempel und allem "drum und dran" ausreichend ist. Leider Nicht ! Endeffekt: Flug weg, Urlaub im Ar..., Geld weg.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
Sebastian J.
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 23x hilfreich)

ich denke auch, dass das Stadion sonst jedenfalls die Eintrittskarte erstattet hätte, hätte Ihr Sohn sich geweigert.
Um welches Stadion handelt es sich eigentlich, so als Warnung für alle Asthmatiker??

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"Wohle dem der immer die Wahrheit sagt. Er wirds brauchen."

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