Audio-Aufnahme einer Auseinandersetzung

30. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)
Audio-Aufnahme einer Auseinandersetzung

Hallo,

hatte am Fr eine Auseinandersetzung mit einem Arbeitskollegen. Das würde ich gerne dem Chef vorführen. Mache ich damit strafbar?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Wenn der Arbeitskollege von der Tonaufnahme keine Kenntnis hatte hätte sie auch nicht erfolgen dürfen, bzw. darf nicht verwendet werden.

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#2
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

er hat aber einiges gesagt, was interessant ist. kann man nichts machen? gibt es da keine tricks?

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#3
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> darf nicht verwendet werden

So herum nicht ganz korrekt, denn wir reden ja nicht von der Zulässigkeit eines Beweismittels in einem Prozeß.

Der TE dürfte sich aber nach §201 StGB strafbar gemacht haben. Die Vorführung vor dem Chef wäre dann ein klassisches Eigentor, denn das Begehen einer Straftat auf der Arbeit dürfte eine Abmahnung für den TE (und nicht den Kollegen, den er "melden" will) nach sich ziehen.

> er hat aber einiges gesagt, was interessant ist

Das tun viele Leute, da können Sie auch ein gutes Buch lesen.

> gibt es da keine tricks?

Nein. Was soll der Schmonzes eigentlich? Will man dem Chef vorführen, daß der Kollege ihn vor Dritten als impotenten Deppen hinstellt?

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#4
 Von 
sisqonrw
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 259x hilfreich)

das ist eine erfreuliche Antwort.
Auf der Aufzeichnung ist zu hören, wie er zugibt, das er während der Arbeitszeit chatten und das der mich beleidigt.
Kann man das also als Beweiß verwenden?!

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
So herum nicht ganz korrekt, denn wir reden ja nicht von der Zulässigkeit eines Beweismittels in einem Prozeß.
Das stimmt natürlich.

quote:
Kann man das also als Beweiß verwenden?
Natürlich kann man es dem Chef vorspielen. Wie IfYouSeekAmy schon anmerkte könnte der Schuß aber auch nach hinten losgehen.

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#6
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Es drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

In manchen nachbarschaftlichen oder kollegialen Kleinkriegen geht ja das rechte Maß schnell mal verloren. Die Abmahnung, die der Kollege möglicherweise erhält ist vielleicht eine kurze persönliche Freude - im Endeffekt ist der Schaden auf der eigenen Seite mit Sicherheit größer.

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#7
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> das ist eine erfreuliche Antwort

Das bezog sich hoffentlich nicht auf mich (dann hätten Sie mich grob mißverstanden), sondern auf den Vorposter.

> Auf der Aufzeichnung ist zu hören, wie er zugibt, das er während der Arbeitszeit chatten und das der mich beleidigt.

Mal ehrlich, wenn mir als Chef jemand sowas auf den Tisch legt, dann weiß ich, wer bei mir der nächste Rauswurfkandidat wird - jedenfalls nicht der aufgezeichnete Arbeitszeitchatter.

> Die Abmahnung, die der Kollege möglicherweise erhält ist vielleicht eine kurze persönliche Freude

Ich bin mir relativ sicher, daß eine Abmahnung, deren "Beweismittel" auf einer durch eine Straftat erlangten Aufzeichnung beruht, arbeitsrechtlich unwirksam bzw. anfechtbar ist.

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich halte die ganze Sache auch für einen riesen Kindergarten. Der fragesteller sollte von seinem Vorhaben Abstand nehmen.

Unerlaubte Mitschnitte können unter Umständen (!) sogar im Strafprozess als Beweismittel verwertet werden, aber hier in diesem Fall ganz sicher nicht. Der Mitschnitt war illegal und daher ist er hier wertlos.

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#9
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Ja..und den ganzen Schei.. hat der TE schon im Arbeitsrecht um die
Ohren geschlagen bekommen....

Ist aber anscheinend Beratungsresistent.

Der Arme...


Abbu

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