Auf Bewährung in Schlägerei verwickelt

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Crow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf Bewährung in Schlägerei verwickelt

Hi,
hab seid heute ein (hoffentlich nicht ganz so großes) problem
am rosenmontag war ich mit der firma von nem freund unterwegs in der stadt, die feier war feuchtfröhlich und irgendwann wollte mein kumpel weiterziehn. hab den dann noch zur tür gebracht und da fing dann der ärger an:

er hatte die falsche jacke an und ein ziemlicher schrank hat ihn recht unfreundlich drauf aufmerksam gemacht. ich hab dann versucht die sache zu klären, heist den total besoffenen kumpel die jacke abnehmen, die richtige holen usw.
da haben die beiden aber schon angefangen sich die schädel einzuschlagen...
sein ausbilder kam dann auch noch raus um zu schlichten, aber beide waren recht lädiert. irgendwann war dann auch die polizei da und hat die personalien aufgenommen. eigentlich also alles halb so wild.

aber heute morgen hatte ich in der post eine Vorladung zur aussage als beschuldigter. und zwar wegen gefährlicher körperverletzung.
da ich zur zeit auf bewährung (10 monate haft ausgelegt auf 3 jahre) bin, war das für mich natürlich ein schock.

ich würde mich über eine realistische einschätzung der situation "freuen"
und auch was es bedeuten würde wenn der selbsternennte jackenhüter eine etwas "frisiere" aussage gemacht hätte

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

wie so oft sollen wir mal wieder die Zukunft vorhersagen. Leider können wird das nicht. Insofern:
1. Wird das Verfahren wg. Unschuld eingestellt, passiert natürlich nichts.
2. Werden Sie verurteilt, ist die Bewährung in Gefahr. Wenn Ihre Bew. nun aber von einen Btm-Delikt oder Betrug herrührt, wird man wohl eher die Bewährung verlängern, aber nicht widerrufen. Wenn die Bew. einschlägig ist - ganz schlecht.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Crow
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelel antwort!
natürlich erwarte ich keine wahrsagerei, eine realitische einschätzung der situation
reicht vollkommen.
die erste bewährung kommt auch von einer körpeverletzung, ich hoffe nicht dass das mit "einschlägig" gemeint war

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Doch, natürlich ist gef. Körperverletzung einschlägig, wenn man wegen Körperverletzung unter Bewährung steht. Bei einer gemeinschaftlich begangenen (und damit gefährlichen) Körperverletzung muß man nicht unbedingt selbst zugeschlagen haben - es reicht der gemeinsam gefaßte Tatentschluß. Es kommt auf den Einzelfall an und es wird im wesentlichen darum gehen, daß man Ihnen am Ende glaubt, daß Sie bei der Schlägerei eigentlich ein Unbeteiligter waren.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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