Auf Bewährung und neue Straftat

25. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Phloxi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)
Auf Bewährung und neue Straftat

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

ich habe mich hier angemeldet, weil meinem Freund heute etwas sehr schlimmes passiert ist:

Vor einem halben Jahr wurde er wegen schwerer Körperverletzung zu 6 oder 8 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. Die Straftat ansich liegt schon etwa 1 1/2 Jahre zurück. In der Zwischenzeit ist er ein ganz anderer Mensch geworden. Anständig, intelligent, lieb und rechtschaffend und er hat begonnen Medizin zu studieren. Nebenbei kümmert er sich rührend um sein Kind.

Heute wurde er mit dem Roller angehalten weil die Versicherung abgelaufen ist. Ich nutze den Roller auch. Mir hätte es genauso passieren können. Wir wussten einfach nicht, dass die Versicherung abgelaufen ist. Wir waren total geschockt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Muss er jetzt auf jeden Fall ins Gefängnis??

Vielen Dank schonmal.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Phloxi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo nochmal,

kann mir wirklich niemand weiterhelfen? Ich mache mir große Sorgen.

Kommt man direkt ins Gefängnis, wenn man während der Bewährungszeit nochmal eine Straftat begeht? Egal worum es sich handelt? Auch wenn es nicht vorsätzlich war?

Ich freue mich über jede Antwort. Der Anwalt ist erst Montag wieder erreichbar :(


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44x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.03.2011 09:21:27
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Phloxi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)

Naja sorry aber ich verzeifele gerade.

Der Richter hat ihm damals schon in Aussicht gestellt, dass man da dann noch was machen kann (mit der Approbation), wenn es soweit ist. Das steht jetzt bestimmt auch auf der Kippe...

Wenn deine Info stimmt, bin ich sehr erleichtert.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.03.2011 09:21:27
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 36x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@Phloxi

Eine Straftat innerhalb der Bewährungszeit bedeutet nicht automatisch den Widerruf der Bewährung. Es handelt sich dabei immer um Einzefallentscheidungen der Staatsanwaltschaft (welche den Widerruf beantragen müßte) und des Gerichts (das den Widerrufsbeschluß erlassen müßte).

Schon ersteres wird hier wohl nicht passieren, da es sich nicht um eine sog. "einschlägige Tat" handelt, also um eine Tat, die das selbe Delikt zum Inhalt hat (oder zumindest zur selben Deliktsgruppe gehört) wie die Tat, für die es die Bewährung gab. Das ist hier ja nicht einmal ansatzweise der Fall. Weiterhin handelt es sich bei einem Verstoß gg. § 6 PflVersG auch nicht gerade um eine Tat mit großem Unrechtsgehalt.

Ferner haben vor einem Widerruf in aller Regel "mildere Maßnahmen" vorrang, als da z.B. wären: Verlängerung der Bewährungszeit, (weitere) Auflagen, Verlängerung der Unterstellungszeit oder überhaupt erstmalige Unterstellung unter die Bewährungshilfe u.e.m.

Realistischeweise ist hier -wenn überhaupt- mit solch einer "milderen Vorrangsmaßnahme" zu rechnen, nicht mit einem Widerruf. Aber selbst eine Auflagenerweiterung, Bewährungszeitverlängerung etc. ist nicht unbedingt wahrscheinlich.

Die Gefahr eines Widerrufs liegt hier -realistisch gesehen- vielleicht bei 1 zu 1000.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Phloxi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 46x hilfreich)

Vielen lieben Dank für diese Antwort!! Ich bin so erleichtert. Jetzt können wir doch noch beruhigt schlafen. Tausend Dank nochmal!!

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nadi17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

[color=black]Hallo

Ich bin auch auf Bewährung warum wieso ist ja jetzt mal egal.
es geht eigendlich darum Mein Ex... hat vor 2 Jahren eine Schlägerei gehabt ich bin Haubtzeuge....
die Verhandlung ist schon rum und hin oder her der Richter glaubte meiner Aussage net da ich bei der Polizei damals der Aussage meines Ex es zu gestümmt habe...
Jetzt hab ich wegen Falsch Aussage ne Anzeige bekommen
die Verhandlung ist in einer Woche
Ich hab natürlich jetzt auch Angst das ich hinter Gitter muss.. Ich habe bei der Verhandlung gesagt ich kann mich an diesen Besagten Schlag net erinnern....
Damals sollte ich ihn gesehn haben aber erlich ich erinnere mich nicht mehr daran...
was kann jetzt passieren???
Ich Will in 68Tagen Heiraten wenn diese sache mit meinem Ex mir auch dies noch Kaput macht weis ich echt net mehr was ich machen soll er hat mein Leben auch schon echt ..... egal.... gehört ja net hier her es geht um den Schlag un das mir keine glaubt!!! was nu?
[/color]

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

es ist doch klar, was passieren kann: Sie können wegen Falschaussage verurteilt werden. Und wenn Sie dafür verurteilt werden, kann auch die Bewährung widerrufen werden.

Gruß vom mümmel

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