Situation ist die.
Eine Person namens Lisa geht einkaufen.
Lisa hat eine Jacke an, die mit Sachen von zu Hause voll ist.
Lisa betritt den Supermarkt und kauft eine Kleinigkeit zu essen.
An der Kasse wird sie aufgehalten, mit der Frage der Verkäuferin, ob sie mal die Jacke öffnen kann.
Die Jacke war im Supermarkt die ganze Zeit geschlossen.
Heißt, niemand hat gesehen, dass Lisa etwas eingesteckt hat, da es nicht so war.
Lisa verweigert das.
Die Polizei wird gerufen und kontrolliert Lisa.
Sowohl die Kleidung als auch über Funk.
Es wurde kein Diebesgut gefunden.
Die Einkäufe von Lisa wurden auch nicht bezahlt, aber auch nicht mitgenommen, da Lisa die Sachen nach dem ganzen Aufwand nicht mehr wollte.
Lisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen.
Hat sie richtig gehandelt?
Und was soll Lisa tun, wenn trotz der nicht vorhandenen Beweise eine Vorladung wegen Diebstahl kommt?
Weil wenn wirklich nichts passiert wäre, würde die Polizei nicht über Funk die Identität prüfen, sondern sich entschuldigen und die Person gehen lassen.
Eine Überprüfung findet nur bei Tatverdacht statt.
Auf Vorladung warten nach Verdacht auf Diebstahl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



was waren das für Sachen, die Lisa unter der Jacke hatte? Man kann ja schnell feststellen, ob die vom Supermarkt stammen oder nicht!
Warum hat sie die Sachen unter der Jacke mitgenommen?
Warum zahlt Lisa die Sachen und die Fangprämie, wenn sie doch nichts geklaut hat? Damit hat sie nämlich den Diebstahl zugegeben!
und das heißt was?ZitatLisa hat eine Jacke an, die mit Sachen von zu Hause voll ist. :
Nö, da hat sie mE nicht richtig gehandelt, wenn die polizeiliche Kontrolle tatsächlich keinen Diebstahl feststellen konnte.ZitatLisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen. :
Ja. Die Person an der Kasse hatte einen Verdacht und verlangte, dass Lisa die Jacke öffnet. Warum hat sie das verweigert?ZitatEine Überprüfung findet nur bei Tatverdacht statt. :
Warum sollte eine Vorladung kommen?
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Bei Lisa war das so, dass sie unter anderem Bücher unter der Jacke hatte.
In dem Geschäft wurden keine Bücher verkauft.
Außerdem war es ein heißer Tag, deshalb hatte Lisa eine Getränkeflasche von zu Hause in der Jacke.
Dieses Getränk gab es in dem Geschäft, es war noch originalverpackt, aber Lisa kam nicht an den Getränken vorbei.
Deshalb hätte sie das Getränk nicht von dort haben können.
Lisa ist psychisch erkrankt und erkennt ihre Schuld grundsätzlich an, selbst wenn keine vorliegt.
Deshalb hat sie das Angebot mit der Bezahlung gemacht.
Außerdem ist das Zivilrecht und damit kann das Geschäft das Geld einklagen.
Dann sollte Lisa abwarten, ob sie eine Vorladung erhält.ZitatAußerdem ist das Zivilrecht und damit kann das Geschäft das Geld einklagen. :
Und wenn--- dann kann sie gern nochmal hier fragen, bevor sie wieder irgendwas *eingesteht*.
Lisa ist nicht sehr schlau, oder?ZitatAußerdem war es ein heißer Tag, deshalb hatte Lisa eine Getränkeflasche von zu Hause in der Jacke. :
Dieses Getränk gab es in dem Geschäft, es war noch originalverpackt, aber Lisa kam nicht an den Getränken vorbei.
Das ist ein Widerspruch in sich. Entweder ist Lisa psychisch krank in der Form, dass sich ihr Betreuer um ihre Ausstattung bemühen sollte, bevor sie irgendwo hingeht, um Rechtsgeschäfte zu tätigen (originalverpackte Produkte aus eben diesem Geschäft mitsamt zahlreicher anderer - unter der Jacke verborgenen - Gegenstände gehören nicht dazu) oder Lisa ist eben nicht zu krank, um selbst zu verstehen, dass es nicht ratsam ist, mit einer Jacke voll - zum Teil - originalverpackter Produkte einkaufen zu gehen und sich dann wie geschildert an der Kasse zu verhalten. In beiden Fällen ergibt die "Anerkennung ihrer Schuld" keinen Sinn.ZitatLisa ist psychisch erkrankt und erkennt ihre Schuld grundsätzlich an, selbst wenn keine vorliegt. :
..ergibt i.V.m. ..ZitatDie Polizei wird gerufen und kontrolliert Lisa. :
Sowohl die Kleidung als auch über Funk.
.. keinen Sinn, denn die Identitätsfeststellung scheint doch erfolgt zu sein. Oder verstehe ich die Frage nicht?ZitatWeil wenn wirklich nichts passiert wäre, würde die Polizei nicht über Funk die Identität prüfen, sondern sich entschuldigen und die Person gehen lassen. :
Absolut nicht. Tatsächlich kommen nur wenige Reaktionen (Flucht, Widerstand) in Frage, die noch weniger sinnvoll gewesen wären.ZitatHat sie richtig gehandelt? :
Nein, ist es nicht.Zitat:Das ist ein Widerspruch in sich.
Über solche Fragen entscheiden zum Glück andere. Dass Lisa einen Betreuer hat, kann ich der Schilderung des Threaderstellers übrigens nicht entnehmen.Zitat:Entweder ist Lisa psychisch krank in der Form, dass sich ihr Betreuer um ihre Ausstattung bemühen sollte, bevor sie irgendwo hingeht, um Rechtsgeschäfte zu tätigen (originalverpackte Produkte aus eben diesem Geschäft mitsamt zahlreicher anderer - unter der Jacke verborgenen - Gegenstände gehören nicht dazu) oder Lisa ist eben nicht zu krank, um selbst zu verstehen, dass es nicht ratsam ist, mit einer Jacke voll - zum Teil - originalverpackter Produkte einkaufen zu gehen und sich dann wie geschildert an der Kasse zu verhalten.
Die Polizei befragt in solchen Fällen gerne Kollegen nach polizeilichen, strafrechtlichen oder aufenthaltsrechtlichen Erkenntnissen.Zitat:die Identitätsfeststellung scheint doch erfolgt zu sein. Oder verstehe ich die Frage nicht?
Ware?Zitat:Lisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen.
Sie meinen? Ich dachte, es ist nichts passiert?Zitat:Weil wenn wirklich nichts passiert wäre
Das entspricht meines Erachtens nicht der Realität. Überhaupt ist es egal, was die Polizei zu der ganzen Sache meint. Und ein Tatverdacht ist sowieso noch keine Verurteilung.Zitat:würde die Polizei nicht über Funk die Identität prüfen, sondern sich entschuldigen und die Person gehen lassen.
Das "Tragen" von Büchern "unter der Jacke" ist erklärungsbedürftig. Hohe Temperaturen würde im Übrigen auch durchaus die Option nahelegen, auf eine Jacke zu verzichten.Zitat:Bei Lisa war das so, dass sie unter anderem Bücher unter der Jacke hatte. In dem Geschäft wurden keine Bücher verkauft. Außerdem war es ein heißer Tag, deshalb hatte Lisa eine Getränkeflasche von zu Hause in der Jacke.
Doch. Es kann ein Komplize an den Getränken vorbeigekommen sein. Ein Kunde kann das Getränk an einer anderen als der üblichen Stelle abgestellt haben. Lisa kann das Getränk aus einem fremden Einkaufswagen genommen haben. Auf dem Gang könnte ein unbeaufsichtigter Wagen mit Nachschub gestanden haben. Abgesehen davon: Wer sagt denn überhaupt, dass Lisa an den Getränken nicht vorbeigekommen ist?Zitat:Lisa kam nicht an den Getränken vorbei. Deshalb hätte sie das Getränk nicht von dort haben können.
Um was für ein Getränk handelte es sich? War es gekühlt? Was wollte Lisa in dem Supermarkt kaufen? Wie weit wohnt Lisa von dem Supermarkt entfernt? Wo wollte Lisa hingehen? WIe alt ist Lisa? Ist Lisa zuvor schon strafrechtlich in Erscheinung getreten?
Um welche Bücher handelte es sich? Wie war der Zustand der Bücher? Wieso hat Lisa diese Bücher mitgenommen?
Im Übrigen ist es egal, wo genau Lisa die Sachen gestohlen hat, wenn die Staatsanwaltschaft die Tat aus Gründen des öffentlichen Interesse verfolgen möchte. Wenn die Justiz insgesamt zu dem Ergebnis kommt, dass die Sachen gestohlen sein müssen, dann bringt es vergleichse
Beweise gibt es. Die Frage ist nur, ob die einen Diebstahl beweisen. Das entscheidet die Justiz im Einzelfall. Für die Justiz kann auch die psychische Erkrankung eine wichtige Rolle spielen.Zitat:Und was soll Lisa tun, wenn trotz der nicht vorhandenen Beweise eine Vorladung wegen Diebstahl kommt?
Wenn Lisa zu einem Vernehmungstermin erscheinen soll oder einen Anhörungsbogen per Post erhält, dann sollte Lisa sich an eine ihr nahestehende und vertrauenswürdige Person wenden. Gemeinsam können die beiden dann entscheiden, ob Lisa schriftliche Angaben zu dem Vorfall machen sollte und welche Angaben das am besten wären. Das muss Lisa am Ende aber selbst entscheiden. Ein Anwalt könnte dafür sorgen, dass hier die beste Entscheidung getroffen wird. Ein Anwalt würde aber einige Kosten bedeuten.
-- Editiert von User am 12. September 2023 01:17
Lieber @Zuckerberg,
es ist in bemerkenswerter Weise durchaus auffällig, wie Sie seit einer Woche immer dann zu Wort kommen, wenn es darum geht (offenbar ausschließlich), meine Beiträge mit unqualifizierten Kommentaren unverzüglich zu diskreditieren. Abgesehen davon, dass Sie ab sofort permanent blockiert werden, wäre ich durchaus gespannt, wie lange Ihnen Moderation und Community dieses vorzüglich präpubertäre und sinnfreie Gehabe noch durchgehen lassen. Ich werde es leider nie erfahren. Ein letztes Mal:
Doch, ist es. Lisa ist sich an keiner Stelle bewusst (selbst in den #5 differenzierten Fällen), schuldhaft gehandelt zu haben.ZitatNein, ist es nicht. :
Ihre Standardantwort auf sämtliche meiner Beiträge. Wieviel ist diese denn noch wert nach all der Zeit - selbst in Ihren Augen? Die Antwort können Sie sich sparen.ZitatÜber solche Fragen entscheiden zum Glück andere. :
Das habe ich an keiner Stelle behauptet, sondern lediglich zwischen den Eventualitäten differenziert. Das müssten aber selbst Sie verstanden haben können.ZitatDass Lisa einen Betreuer hat, kann ich der Schilderung des Threaderstellers übrigens nicht entnehmen. :
Danke für die Ergänzung, genau das hatte ich ja bereits geschildert.ZitatDie Polizei befragt in solchen Fällen gerne Kollegen nach polizeilichen, strafrechtlichen oder aufenthaltsrechtlichen Erkenntnissen. :
Offenkundig die Ware, die Lisa bei sich hatte und sich nach erster Inaugenscheinnahme nicht von der im Geschäft angebotenen Ware unterscheiden ließ.ZitatWare? :
Allesamt überflüssige Fragen hinsichtlich der Fragestellung.ZitatUm was für ein Getränk handelte es sich? War es gekühlt? Was wollte Lisa in dem Supermarkt kaufen? Wie weit wohnt Lisa von dem Supermarkt entfernt? Wo wollte Lisa hingehen? Um welche Bücher handelte es sich? Wie war der Zustand der Bücher? Wieso hat Lisa diese Bücher mitgenommen? :
Und zwar welche?ZitatBeweise gibt es. :
Und wie immer: Die Standardantwort. Als TEin würde ich schreiben: Danke für gar nichts! Und nun: Alles Gute, kindischer @Zuckerberg!ZitatEin Anwalt könnte dafür sorgen, dass hier die beste Entscheidung getroffen wird. Ein Anwalt würde aber einige Kosten bedeuten. :
-- Editiert von User am 12. September 2023 01:46
Nochmal zurück auf Anfang:
Wenn Lisa nur eine Kleinigkeit zu essen kaufte, welche Einkäufe genau hat sie dann später nicht bezahlt und nicht mitgenommen?
Ich verstehe den Eingangsbeitrag so, dass Lisa ihren Einkauf (über was auch immer) abgebrochen und die entsprechenden Artikel schließlich nicht mehr gekauft - also dagelassen und nicht bezahlt hat. Außerdem - so verstehe ich:ZitatWenn Lisa nur eine Kleinigkeit zu essen kaufte, welche Einkäufe genau hat sie dann später nicht bezahlt und nicht mitgenommen? :
..bot sie (ungeschickter Weise) an, ebenso das mitgebrachte (und ja bereits erworbene Getränk) erneut zu bezahlen.ZitatLisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen. :
Das rein praktische Problem hier ist, dass die Frage..
..in mehrerer Hinsicht verneint werden müsste. Zum einen ist es per se ungeschickt, mit originalverpackter Ware (und ohne entsprechenden Kaufbeleg) in selbigem Laden einkaufen zu gehen und dann auch noch durch die - mit unzähligen Gegenständen ausstaffierte - Jacke erhebliche Aufmerksamkeit zu erregen, woraufhin die gemeinen Fachkräfte im Einzelhandel zwangsläufig aktiv werden müssen. Der zweite Fehler war:ZitatHat sie richtig gehandelt? :
Ein objektiver Dritter (z.B. die StA, die über den weiteren Gang des Verfahrens zu entscheiden hat), der rein nach Aktenlage entscheiden kann, würde hier zunächst einmal (verständlicherweise) ein Eingeständnis annehmen.ZitatLisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen. :
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