Auf Vorladung warten nach Verdacht auf Diebstahl

10. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf Vorladung warten nach Verdacht auf Diebstahl

Situation ist die.
Eine Person namens Lisa geht einkaufen.
Lisa hat eine Jacke an, die mit Sachen von zu Hause voll ist.
Lisa betritt den Supermarkt und kauft eine Kleinigkeit zu essen.
An der Kasse wird sie aufgehalten, mit der Frage der Verkäuferin, ob sie mal die Jacke öffnen kann.
Die Jacke war im Supermarkt die ganze Zeit geschlossen.
Heißt, niemand hat gesehen, dass Lisa etwas eingesteckt hat, da es nicht so war.
Lisa verweigert das.
Die Polizei wird gerufen und kontrolliert Lisa.
Sowohl die Kleidung als auch über Funk.
Es wurde kein Diebesgut gefunden.
Die Einkäufe von Lisa wurden auch nicht bezahlt, aber auch nicht mitgenommen, da Lisa die Sachen nach dem ganzen Aufwand nicht mehr wollte.
Lisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen.
Hat sie richtig gehandelt?
Und was soll Lisa tun, wenn trotz der nicht vorhandenen Beweise eine Vorladung wegen Diebstahl kommt?
Weil wenn wirklich nichts passiert wäre, würde die Polizei nicht über Funk die Identität prüfen, sondern sich entschuldigen und die Person gehen lassen.
Eine Überprüfung findet nur bei Tatverdacht statt.


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 169x hilfreich)

was waren das für Sachen, die Lisa unter der Jacke hatte? Man kann ja schnell feststellen, ob die vom Supermarkt stammen oder nicht!
Warum hat sie die Sachen unter der Jacke mitgenommen?
Warum zahlt Lisa die Sachen und die Fangprämie, wenn sie doch nichts geklaut hat? Damit hat sie nämlich den Diebstahl zugegeben!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30422 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Ratlos54):
Lisa hat eine Jacke an, die mit Sachen von zu Hause voll ist.
und das heißt was?
Zitat (von Ratlos54):
Lisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen.
Nö, da hat sie mE nicht richtig gehandelt, wenn die polizeiliche Kontrolle tatsächlich keinen Diebstahl feststellen konnte.
Zitat (von Ratlos54):
Eine Überprüfung findet nur bei Tatverdacht statt.
Ja. Die Person an der Kasse hatte einen Verdacht und verlangte, dass Lisa die Jacke öffnet. Warum hat sie das verweigert?

Warum sollte eine Vorladung kommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ratlos54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei Lisa war das so, dass sie unter anderem Bücher unter der Jacke hatte.
In dem Geschäft wurden keine Bücher verkauft.
Außerdem war es ein heißer Tag, deshalb hatte Lisa eine Getränkeflasche von zu Hause in der Jacke.
Dieses Getränk gab es in dem Geschäft, es war noch originalverpackt, aber Lisa kam nicht an den Getränken vorbei.
Deshalb hätte sie das Getränk nicht von dort haben können.
Lisa ist psychisch erkrankt und erkennt ihre Schuld grundsätzlich an, selbst wenn keine vorliegt.
Deshalb hat sie das Angebot mit der Bezahlung gemacht.
Außerdem ist das Zivilrecht und damit kann das Geschäft das Geld einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30422 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Ratlos54):
Außerdem ist das Zivilrecht und damit kann das Geschäft das Geld einklagen.
Dann sollte Lisa abwarten, ob sie eine Vorladung erhält.
Und wenn--- dann kann sie gern nochmal hier fragen, bevor sie wieder irgendwas *eingesteht*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von Ratlos54):
Außerdem war es ein heißer Tag, deshalb hatte Lisa eine Getränkeflasche von zu Hause in der Jacke.
Dieses Getränk gab es in dem Geschäft, es war noch originalverpackt, aber Lisa kam nicht an den Getränken vorbei.
Lisa ist nicht sehr schlau, oder?

Zitat (von Ratlos54):
Lisa ist psychisch erkrankt und erkennt ihre Schuld grundsätzlich an, selbst wenn keine vorliegt.
Das ist ein Widerspruch in sich. Entweder ist Lisa psychisch krank in der Form, dass sich ihr Betreuer um ihre Ausstattung bemühen sollte, bevor sie irgendwo hingeht, um Rechtsgeschäfte zu tätigen (originalverpackte Produkte aus eben diesem Geschäft mitsamt zahlreicher anderer - unter der Jacke verborgenen - Gegenstände gehören nicht dazu) oder Lisa ist eben nicht zu krank, um selbst zu verstehen, dass es nicht ratsam ist, mit einer Jacke voll - zum Teil - originalverpackter Produkte einkaufen zu gehen und sich dann wie geschildert an der Kasse zu verhalten. In beiden Fällen ergibt die "Anerkennung ihrer Schuld" keinen Sinn.

Zitat (von Ratlos54):
Die Polizei wird gerufen und kontrolliert Lisa.
Sowohl die Kleidung als auch über Funk.
..ergibt i.V.m. ..
Zitat (von Ratlos54):
Weil wenn wirklich nichts passiert wäre, würde die Polizei nicht über Funk die Identität prüfen, sondern sich entschuldigen und die Person gehen lassen.
.. keinen Sinn, denn die Identitätsfeststellung scheint doch erfolgt zu sein. Oder verstehe ich die Frage nicht?

Zitat (von Ratlos54):
Hat sie richtig gehandelt?
Absolut nicht. Tatsächlich kommen nur wenige Reaktionen (Flucht, Widerstand) in Frage, die noch weniger sinnvoll gewesen wären.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Zitat:
Das ist ein Widerspruch in sich.
Nein, ist es nicht.

Zitat:
Entweder ist Lisa psychisch krank in der Form, dass sich ihr Betreuer um ihre Ausstattung bemühen sollte, bevor sie irgendwo hingeht, um Rechtsgeschäfte zu tätigen (originalverpackte Produkte aus eben diesem Geschäft mitsamt zahlreicher anderer - unter der Jacke verborgenen - Gegenstände gehören nicht dazu) oder Lisa ist eben nicht zu krank, um selbst zu verstehen, dass es nicht ratsam ist, mit einer Jacke voll - zum Teil - originalverpackter Produkte einkaufen zu gehen und sich dann wie geschildert an der Kasse zu verhalten.
Über solche Fragen entscheiden zum Glück andere. Dass Lisa einen Betreuer hat, kann ich der Schilderung des Threaderstellers übrigens nicht entnehmen.

Zitat:
die Identitätsfeststellung scheint doch erfolgt zu sein. Oder verstehe ich die Frage nicht?
Die Polizei befragt in solchen Fällen gerne Kollegen nach polizeilichen, strafrechtlichen oder aufenthaltsrechtlichen Erkenntnissen.

Zitat:
Lisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen.
Ware?

Zitat:
Weil wenn wirklich nichts passiert wäre
Sie meinen? Ich dachte, es ist nichts passiert?

Zitat:
würde die Polizei nicht über Funk die Identität prüfen, sondern sich entschuldigen und die Person gehen lassen.
Das entspricht meines Erachtens nicht der Realität. Überhaupt ist es egal, was die Polizei zu der ganzen Sache meint. Und ein Tatverdacht ist sowieso noch keine Verurteilung.

Zitat:
Bei Lisa war das so, dass sie unter anderem Bücher unter der Jacke hatte. In dem Geschäft wurden keine Bücher verkauft. Außerdem war es ein heißer Tag, deshalb hatte Lisa eine Getränkeflasche von zu Hause in der Jacke.
Das "Tragen" von Büchern "unter der Jacke" ist erklärungsbedürftig. Hohe Temperaturen würde im Übrigen auch durchaus die Option nahelegen, auf eine Jacke zu verzichten.

Zitat:
Lisa kam nicht an den Getränken vorbei. Deshalb hätte sie das Getränk nicht von dort haben können.
Doch. Es kann ein Komplize an den Getränken vorbeigekommen sein. Ein Kunde kann das Getränk an einer anderen als der üblichen Stelle abgestellt haben. Lisa kann das Getränk aus einem fremden Einkaufswagen genommen haben. Auf dem Gang könnte ein unbeaufsichtigter Wagen mit Nachschub gestanden haben. Abgesehen davon: Wer sagt denn überhaupt, dass Lisa an den Getränken nicht vorbeigekommen ist?

Um was für ein Getränk handelte es sich? War es gekühlt? Was wollte Lisa in dem Supermarkt kaufen? Wie weit wohnt Lisa von dem Supermarkt entfernt? Wo wollte Lisa hingehen? WIe alt ist Lisa? Ist Lisa zuvor schon strafrechtlich in Erscheinung getreten?

Um welche Bücher handelte es sich? Wie war der Zustand der Bücher? Wieso hat Lisa diese Bücher mitgenommen?

Im Übrigen ist es egal, wo genau Lisa die Sachen gestohlen hat, wenn die Staatsanwaltschaft die Tat aus Gründen des öffentlichen Interesse verfolgen möchte. Wenn die Justiz insgesamt zu dem Ergebnis kommt, dass die Sachen gestohlen sein müssen, dann bringt es vergleichse

Zitat:
Und was soll Lisa tun, wenn trotz der nicht vorhandenen Beweise eine Vorladung wegen Diebstahl kommt?
Beweise gibt es. Die Frage ist nur, ob die einen Diebstahl beweisen. Das entscheidet die Justiz im Einzelfall. Für die Justiz kann auch die psychische Erkrankung eine wichtige Rolle spielen.

Wenn Lisa zu einem Vernehmungstermin erscheinen soll oder einen Anhörungsbogen per Post erhält, dann sollte Lisa sich an eine ihr nahestehende und vertrauenswürdige Person wenden. Gemeinsam können die beiden dann entscheiden, ob Lisa schriftliche Angaben zu dem Vorfall machen sollte und welche Angaben das am besten wären. Das muss Lisa am Ende aber selbst entscheiden. Ein Anwalt könnte dafür sorgen, dass hier die beste Entscheidung getroffen wird. Ein Anwalt würde aber einige Kosten bedeuten.

-- Editiert von User am 12. September 2023 01:17

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 225x hilfreich)

Lieber @Zuckerberg,

es ist in bemerkenswerter Weise durchaus auffällig, wie Sie seit einer Woche immer dann zu Wort kommen, wenn es darum geht (offenbar ausschließlich), meine Beiträge mit unqualifizierten Kommentaren unverzüglich zu diskreditieren. Abgesehen davon, dass Sie ab sofort permanent blockiert werden, wäre ich durchaus gespannt, wie lange Ihnen Moderation und Community dieses vorzüglich präpubertäre und sinnfreie Gehabe noch durchgehen lassen. Ich werde es leider nie erfahren. Ein letztes Mal:

Zitat (von Zuckerberg):
Nein, ist es nicht.
Doch, ist es. Lisa ist sich an keiner Stelle bewusst (selbst in den #5 differenzierten Fällen), schuldhaft gehandelt zu haben.

Zitat (von Zuckerberg):
Über solche Fragen entscheiden zum Glück andere.
Ihre Standardantwort auf sämtliche meiner Beiträge. Wieviel ist diese denn noch wert nach all der Zeit - selbst in Ihren Augen? Die Antwort können Sie sich sparen.

Zitat (von Zuckerberg):
Dass Lisa einen Betreuer hat, kann ich der Schilderung des Threaderstellers übrigens nicht entnehmen.
Das habe ich an keiner Stelle behauptet, sondern lediglich zwischen den Eventualitäten differenziert. Das müssten aber selbst Sie verstanden haben können.

Zitat (von Zuckerberg):
Die Polizei befragt in solchen Fällen gerne Kollegen nach polizeilichen, strafrechtlichen oder aufenthaltsrechtlichen Erkenntnissen.
Danke für die Ergänzung, genau das hatte ich ja bereits geschildert.

Zitat (von Zuckerberg):
Ware?
Offenkundig die Ware, die Lisa bei sich hatte und sich nach erster Inaugenscheinnahme nicht von der im Geschäft angebotenen Ware unterscheiden ließ.

Zitat (von Zuckerberg):
Um was für ein Getränk handelte es sich? War es gekühlt? Was wollte Lisa in dem Supermarkt kaufen? Wie weit wohnt Lisa von dem Supermarkt entfernt? Wo wollte Lisa hingehen? Um welche Bücher handelte es sich? Wie war der Zustand der Bücher? Wieso hat Lisa diese Bücher mitgenommen?
Allesamt überflüssige Fragen hinsichtlich der Fragestellung.

Zitat (von Zuckerberg):
Beweise gibt es.
Und zwar welche?
Zitat (von Zuckerberg):
Ein Anwalt könnte dafür sorgen, dass hier die beste Entscheidung getroffen wird. Ein Anwalt würde aber einige Kosten bedeuten.
Und wie immer: Die Standardantwort. Als TEin würde ich schreiben: Danke für gar nichts! Und nun: Alles Gute, kindischer @Zuckerberg!

-- Editiert von User am 12. September 2023 01:46

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8056x hilfreich)

Nochmal zurück auf Anfang:
Wenn Lisa nur eine Kleinigkeit zu essen kaufte, welche Einkäufe genau hat sie dann später nicht bezahlt und nicht mitgenommen?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1196 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Wenn Lisa nur eine Kleinigkeit zu essen kaufte, welche Einkäufe genau hat sie dann später nicht bezahlt und nicht mitgenommen?
Ich verstehe den Eingangsbeitrag so, dass Lisa ihren Einkauf (über was auch immer) abgebrochen und die entsprechenden Artikel schließlich nicht mehr gekauft - also dagelassen und nicht bezahlt hat. Außerdem - so verstehe ich:
Zitat (von Ratlos54):
Lisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen.
..bot sie (ungeschickter Weise) an, ebenso das mitgebrachte (und ja bereits erworbene Getränk) erneut zu bezahlen.

Das rein praktische Problem hier ist, dass die Frage..
Zitat (von Ratlos54):
Hat sie richtig gehandelt?
..in mehrerer Hinsicht verneint werden müsste. Zum einen ist es per se ungeschickt, mit originalverpackter Ware (und ohne entsprechenden Kaufbeleg) in selbigem Laden einkaufen zu gehen und dann auch noch durch die - mit unzähligen Gegenständen ausstaffierte - Jacke erhebliche Aufmerksamkeit zu erregen, woraufhin die gemeinen Fachkräfte im Einzelhandel zwangsläufig aktiv werden müssen. Der zweite Fehler war:
Zitat (von Ratlos54):
Lisa hat dem Supermarkt angeboten, sowohl die Ware als auch die Fangprogrämie und sonstige Kosten zu bezahlen.
Ein objektiver Dritter (z.B. die StA, die über den weiteren Gang des Verfahrens zu entscheiden hat), der rein nach Aktenlage entscheiden kann, würde hier zunächst einmal (verständlicherweise) ein Eingeständnis annehmen.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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