Sportschütze (S) wohnt am Hauptwohnsitz B, hat aber eine Nebenwohnung M.
Am Hauptwohnsitz B ist ein Tresor der Stufe 1 zur Aufbewahrung von Waffen
S ist beruflich in einer anderen Stadt in einem anderen Bundesland.
Wo kann / darf er die Waffen aufbewahren, wenn er längerfristig , 3 Monat eund mehr nicht am Hauptwohnsitz ist und evtl nur am WOchenende heimkommt?
Am Zweitwohnsizt in Nebenwohnung M, kann kein Tresor untergbreacht werden. Extrem kleine Wohnung, keine Bfestigungsmöglichkeit.
Kann er die Waffe bei einem Schützenbruder an Nebenwohnor verbringen? Muss da die Behörde informier werden?
Besteht dei Möglihkeit, dass sich der Waffenbesitzer einen Keller anmietet und einen weiteren Tresor dort reinstellt mit entsprechender Sicherheitsstufe und die Waffen damit nicht am Hauptwohnsitz lager?
Aufbewahrung von Sportwaffen / Waffengesetz
10. Juli 2019
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Frage vom 10. Juli 2019 | 23:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufbewahrung von Sportwaffen / Waffengesetz
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