Aufenthaltsrecht in einer Mietwohnung - sie steht nicht im Mietvertrag?

10. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
ich1962
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Aufenthaltsrecht in einer Mietwohnung - sie steht nicht im Mietvertrag?

Sorry, falsche Taste gedrückt, schreibe nun weiter.

Ich bin der Meinung, Sie kann in die Wohnung, um sich Kleidung ect zu holen, wenn ich zu Hause bin. Mehr aber auch nicht.

Ansonsten habe ich ihr gesagt, sie möchte sofort ausziehen bzw.zur Wohnungssuche erhält sie maximal 4 Wochen Zeit.

Jetzt sitzt sie hier und ständig will sie mir ein schlechtes Gewissen, wie das bei Spielsüchtigen ist, wenn ihnen der Geldhahn zugedreht wird, einreden, wird auch sehr beleidigend usw.erkauft.

Kann ich sie aus der Wohnung weisen?
Oder hat sie recht? Wie gesagt, sie steht nicht im Mietvertrag.

ich bitte euch um Hilfe, da meine Nerven blank liegen und ich nun auch Angst haben muss, dass sie mein Eigentum verkauft, um an Geld zu kommen.

Vielen vielen Dank.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Wie schon im anderen Beitrag geschrieben:

Sie müssen die Dame nicht in die Wohnung lassen, aber die Gegenstände aushändigen. Das reicht völlig an der Haustür...

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" "Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.""

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#2
 Von 
ich1962
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. So habe ich es mir schon gedacht. Aber ich weiß natürlich nicht, wie sie reagieren wird. Morgen früh, wenn ich zur Arbeit gehe, will sie den Schlüssel haben, um auch wieder in die Wohnung zu kommen. Denn ansonsten will sie die Wohnung morgen nicht verlassen.

Ich habe mir schon überlegt, entweder ich rufe auf Arbeit an und bitte um einen freien Tag, um sie ggf mit der Polizei raus zu bekommen oder ich versuche, die Wohnung zu verlassen, um arbeiten zu gehen, ohne ihr den Schlüssel hinzulegen. Am Abend muß ich dann ggf die Polizei holen, da sie mit Sicherheit nicht von allein gehen wird.

Was sagen Sie dazu?

RB

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Warum rufen Sie nicht morgen früh die Polizei (vor der Arbeit)?

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" "Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ich1962
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, Sie haben Recht. Das wäre das beste. Ich werde es so machen. Ich habe mich nur etwas unsicher deshalb gefühlt, deshalb habe ich auch erst gefragt. Nun habe ich auch dazu den Mut, da ich eine Bestätigung nochmal bekommen habe. Dafür habe ich nun auch noch die Kraft. Vielen vielen Dank.

Liebe Grüße

RB

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