Hi, wie manche vielleicht wissen habe ich ziehmlich viel Mist gebaut.
Meine Frage ist.... darf die Polizei an Geschädigte ,die gegen mich Anzeige
erstatten, Auskunft über mich und meine Vergangenheit erteilen ?
Lg
Auskunft Polizei
3. März 2020
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Frage vom 3. März 2020 | 17:02
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft Polizei
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#1
Antwort vom 3. März 2020 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9519x hilfreich)
Die Polizei im Grunde nicht, solange es nicht zu einem laufenden Ermittlungsverfahren gehört. Die Staatsanwaltschaft darf es, mittelbar, per Akteneinsicht.
#2
Antwort vom 3. März 2020 | 18:46
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Viele schreiben mir, die Polizei hat ihnen erzählt was alles so vorliegt und vorlag.....
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#3
Antwort vom 3. März 2020 | 19:53
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9519x hilfreich)
Nunja, wie gesagt ... Wenn es in einem lfd. Verfahren zweckdienlich ist ... Und es gibt auch Polizisten, die über Gebühr schwatzhaft sind
Die Wahrheit zwischen dem was "angeblich" gesagt und was wirklich gesagt wurde, wird wahrscheinlich wie so oft in der Mitte liegen.
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