Hallo,
ein Freund hat aus Nervosität eine Aussage
gemacht,nachdem die Polizei 1g Cannabis in seinem Auto gefunden hat.Ich war bei der Polizeikontrolle nicht dabei.Er hat gesagt,dass wir es beide erworben haben.
Damit nicht wir beide am Ende bestraft werden,hat er sich überlegt die Aussage zu ändern und zu sagen dass ich nur beim Erwerb dabei war,er es aber gakauft hat.Und ich somit mit dem Erwerb nichts zu tun hatte. Da der Fall 1 Woche her ist,liegt die Akte wohl immer noch bei der Polizei.
Danke für die Anworten!
Aussage ändern strafbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
An Deiner Stelle würde ich die Finger lassen von irgendwelchen nachträglichen Änderungen der Aussage,zumal es sich nur um 1g handelt,ansonsten könnte bei der Polizei der Eindruck entstehen,dass Du Dich zu sehr in Widersprüche verwickelst,und das sehen sie gar nicht so gerne.Aber die Korrektur einer eigenen Aussage ist nicht strafbar!Ich kann auch beim Gericht jeder Zeit meine Aussage selbst korrigieren,ich darf nur keine Falschaussage machen,die mir dann vom Gericht nachgewiesen wird und dann nicht mehr von mir sondern vom Gericht korrigiert werden muss,egal ob ich vereidigt werde oder nicht.So etwas ist strafbar und wird mit Freiheitsentzug bestraft und das nicht zu knapp.
-- Editiert von weterok am 13.03.2008 19:30:03
Kann eine MPU auf mich zukommen auch wenn es fallen gelassen wird?
War ja gar nicht bei der Kontrolle dabei.
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>Aussage ändern strafbar?
An Deiner Stelle würde ich die Finger lassen von irgendwelchen nachträglichen Änderungen der Aussage,zumal es sich nur um 1g handelt,ansonsten könnte bei der Polizei der Eindruck entstehen,dass Du Dich zu sehr in Widersprüche verwickelst,und das sehen sie gar nicht so gerne.Aber die Korrektur einer eigenen Aussage ist nicht strafbar!Ich kann auch beim Gericht jeder Zeit meine Aussage selbst korrigieren,ich darf nur keine Falschaussage machen,die mir dann vom Gericht nachgewiesen wird und dann nicht mehr von mir sondern vom Gericht korrigiert werden muss,egal ob ich vereidigt werde oder nicht.So etwas ist strafbar und wird mit Freiheitsentzug bestraft und das nicht zu knapp.
Wenn Ihr Freund seine anfängliche Einlassung (so nennt man das, was ein Beschuldigter sagt) jetzt ändert und nunmehr behauptet, Sie hätten nichts mit dem Erwerb zu tun, kann er das natürlich machen. Es wäre aber eine (versuchte) Strafvereitelung, denn ein Beschuldigter kann zwar lügen was das Zeug hält, aber er darf niemanden fälschlich belasten, der nichts gemacht hat oder umgekehrt entlasten, wenn derjenige etwas gemacht hat. Mit anderen Worten: Er würde es für sich nur noch schlimmer machen.
Hinzu kommt, dass man einem Beschuldigten nicht zwingend alles glauben muss, was er von sich gibt, schon gar nicht, wenn er seine Aussage nach reiflicher Überlegung ändert. Es ist also nicht sicher, dass Sie aus der Nummer raus wären.
Aber die Korrektur einer eigenen Aussage ist nicht
Naja, das kommt drauf an... In diesem Fall würde schon eine Strafbarkeit folgen.
Wenn zunächst wahrheitsgemäß ausgesagt wurde, dass der Freund an der Tat beteiligt war (gemeinschaftlicher Erwerb) und diese Aussage später wahrheitswidrig dahingehend geändert wird, dass er es doch nicht war, stellt das eine (vers.) Strafvereitelung zugunsten des Freundes dar. Und die ist strafbar --> 258 StGB.
Anders herum sieht es auch schlecht aus: Denn selbst wenn die Polizei die neue/zweite Aussage glauben würde, wäre ja die alte/erste Aussage falsch gewesen. Da der Freund in dieser ersten Aussage aber einer Straftat bezichtigt wurde, wäre das eine 'falsche Verdächtigung' [§ 164 StGB
] gewesen. Auch die ist strafbar.
Wie man es also dreht und wendet, kommt eine Strafbarkeit dabei raus, da ja eine der Aussagen zwangsläufig falsch sein muß.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
@ Chiller9988
Posten Sie die Frage doch einfach noch ein paar Mal, immer mit einer anderen Überschrift, vielleicht sagt Ihnen ja irgendwann jemand, dass alles gut wird, Ihr Freund nur zu sagen braucht, dass Sie nichts damit zu tun haben, und aus lauter Dankbarkeit die StA das Verfahren komplett einstellt.
Prinzipiell ist richtig was wastl und street sagen, aber ob das ganze bei 1 g so heiß gegessen wird ist fraglich, zumal auch fraglich ist, wie was protokolliert wurde und wer sich wie erinnert und wie das ins verfahren eingeführt wird. 1 g ist wohl auch nicht das erlebnis des lebens eines PB. Mit geschikcter Einlassung durch einen besser zwei Erfahrenen Verteidigern kann man da bestimmt noch was machen.
Wenn jemand erzählt - ich habe mit meinem kumpel BTM gekauft -, kann das auch so sein, daß dieser nur physisch dabei war, wobei allerdings eine psychische beihilfe in betracht kommt, ob das Auf/Abmildern einer Beihilfe/Gemeinschaftliche begehung hier strafbar ist im sinne 258/164 ist bei 1 Gramm umsomehr zweifelhaft.
aber ob das ganze bei 1 g so heiß gegessen wird
Das 1g ist -relativer- 'Pipifax'.
Deswegen sollte man nun auch nicht mehr an der Aussage rumdoktern und sich ggf. eine härtere Konsequenz für § 258/§ 164 abholen, als es für das 1g geben wird (näml. vermutl. gar keine --> § 31a BtmG)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
So sehe ich das auch.
Da sieht man mal wieder, dass man gerade auch bei harmloser Drogengeschichten gut daran tut, zur Sache nicht unüberlegt auszusagen. Damit belastet man im Zweifel eher sich selbst oder einen anderen. Im Hinblick z.B. auf führerscheinscheinrechtliche Konsequenzen halte ich es ohnehin für die bessere Idee, ohne Anwalt nie kein ein Wort zur Sache auszusagen (nicht einmal zum Wetter!)
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