Aussage als Zeuge vor Gericht?

31. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
hosep
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage als Zeuge vor Gericht?

Guten Tag wertes Forum,

ich habe folgende Frage, die sich hoffentlich ganz leicht beantworten lässt:
Person A wird bei einem Ladendiebstahl erwischt und Person B wird als Zeuge auf das örtliche Polizeirevier geladen. Da Person B und Person A in einem engen Verhältnis zueinander stehen (Verlobt,verheiratet, verwandt,..) verweigert Person B die Aussage, was auch so von der Polizei zur Kenntnis genommen wurde.
Nun steht eines Tages die Verhandlung von Person A an. Meine Frage: Ist es nun wahrscheinlich, dass Person B auch als Zeuge vor Gericht erscheinen muss, um vor Ort nochmals die Aussage zu verweigern? Oder reicht die Aussageverweigerung bei der Polizei bereits aus, um keine Post mehr von Polizei/Gericht als Zeuge zu bekommen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)


Entscheidet der Richter. Wenn der will, dass B auch vor Gericht antanzt, dann muss B da erscheinen. Auch wenn B dort nur angib nicht aussagen zu wollen und dann wieder verschwindet. Schließlich muss der Richter sich selber davon überzeugen (können), dass B nicht aussagen möchte und vor allem die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das ist insbesondere bei einem Verlöbnis nicht unbedingt einfach zu beurteilen, dass es eher nichts Objektives gibt, an dem man eine Verlobung mit Gewissheit erkennen kann.

Schließlich besteht auch die nicht undenkbare Möglichkeit, dass B jetzt doch aussagen möchte. Soweit das aber unwahrscheinlich und nicht zu erwarten ist, kann es aber natürlich gut sein, dass der Richter den Sinn einer Ladung bezweifelt und daher davon absieht. Allerdings liegt das in seiner Hand. Daher kann man die Frage meines Erachtens nicht mit Ja oder Nein beantworten.

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#2
 Von 
hosep
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ja in diesem Fall liegt eine Verlobung vor. Eine Sache wäre evt. noch wichtig zu erwähnen: Person B´s Geldbeutel (samt Ausweis) lag mit im Rucksack des Diebesguts. Person B war also nicht direkter Zeuge der Tat und war auch bei Person A´s Straftat nicht in der Nähe. Person B wurde also aufgrund des Geldbeutels im Rucksack des Täters als Zeugin auf das Polizeirevier geladen.

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