Hallo,
folgendes hat sich abgespielt:
Ich saß mit einem Kumpel bei mir zuhause, wir haben etwas getrunken und geredet.
In laufe des Abends kamen noch 2 Bekannte meines Kumpels dazu (einer von beiden ist mit seinem Auto gefahren)
Zu später Stunde sind wir alle mit dem Taxi nochmal in die Stadt in eine Kneipe gefahren. Die beiden die später noch dazu gekommen sind waren beide gut angetrunken... einer der beiden hatte den Autoschlüssel des anderen einstecken und muss im Laufe der Nacht wieder zu mir gefahren sein, das Auto des anderen geholt haben und ist damit wohl in ein parkendes Auto gefahren und anschließend zu Fuß geflüchtet.
Jetzt schiebt er aber die Schuld auf den eigentlich Besitzer des Autos und sagt er sei sein Auto selbst gefahren und zwar betrunken.
Nun bin ich als Zeuge geladen, mein Kumpel mit dem ich den Abend begonnen habe nicht und er möchte auch auf keinen Fall namentlich genannt werden, also meine Frage:
Muss ich den Namen meines Kumpels bei der Polizei nennen?
(Meine Aussage
wurde vom Staatsanwalt angefordert, ich muss also aussagen)
Vielen Dank schon mal
Aussage bei Polizei
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatMuss ich den Namen meines Kumpels bei der Polizei nennen? :
Wenn du gefragt wirst, ja. Aber darüber wirst du noch vor der Vernehmung aufgeklärt.
Zitater möchte auch auf keinen Fall namentlich genannt werden, :
Warum?
gruß charly
Zitater möchte auch auf keinen Fall namentlich genannt werden, :
Warum?
Er möchte einfach nichts mit dem Vorfall zu tun haben
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ZitatEr möchte einfach nichts mit dem Vorfall zu tun haben :
Das wird dir aber nichts helfen wenn man dich danach fragt.
gruß charly
ZitatMuss ich den Namen meines Kumpels bei der Polizei nennen? :
Ein Aussageverweigerungsrecht besteht hier nicht, damit mußt du Fragen wahrheitsgemäß beantworten. (Sowohl Lügen als auch Schweigen könnten sonst eine versuchte Strafvereitelung verwirklichen.) Du mußt allerdings nicht proaktiv jemand beschuldigen. Wenn dich also niemand nach Namen fragt... Wobei das sehr unwahrscheinlich ist.
Man darf nicht Lügen oder Schweigen, aber Auslassen.
Nicht OK: Ich war alleine zuhause und trank Bier. Irgendwann kamen X und Y mit dem Auto von Y (Y fuhr). Später sind wir zu dritt mit einem Taxi in die Stadt.
OK: Ich war zuhause und trank Bier. Irgendwann kamen X und Y mit dem Auto von Y (Y fuhr). Später sind wir mit einem Taxi in die Stadt.
Es ist aber sehr schwierig sich dabei nicht zu verheddern und nicht doch was falsches zu sagen. Je nach Nachfrage, kann man das Spiel noch weiter rausziehen oder muss den Freund wohl doch noch mit rein ziehen.
F: Kam sonst noch wer dazu? A: Nein nach X und Y kam niemand mehr.
F: Sie waren also alleine zuhause als X und Y kamen? A: Nein der Z war auch noch da
An diesem Punkt wird die Geduld und Spassverständniss der Vernehmungsperson wohl nicht mehr die aller besten sein.
ZitatMan darf nicht Lügen oder Schweigen, aber Auslassen. :
Aber nicht in dem Maße, daß man damit etwas wissentlich verschweigt. Wäre das zulässig, hätte man wieder das nicht existente Aussageverweigerungsrecht.
Abgesehen davon sind Polizisten in der Regel geschult und wissen, was sie fragen müssen. Die Hoffnung, man könnte irgendetwas "unter den Tisch fallen lassen", ist schon recht nativ. Vor allem, da der TE ja vermutlich kein ausgebuffter Dauergast bei Vernehmungen ist.
ZitatOK: Ich war zuhause und trank Bier. :
Nächste Frage "waren sie allein?".
ZitatEr möchte einfach nichts mit dem Vorfall zu tun haben :
Tja, wir sind hier nicht bei "wünsch dir was". Außerdem sehe ich das Problem nicht: er hat doch nicht wirklich was mit dem Vorfall zu tun. Wenn ihr den ganzen Abend zusammen wart und das gegenseitig bezeugen könnt, seid ihr doch ganz schnell raus aus der Nummer.
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