Aussage bei der Polizei

19. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Cope2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage bei der Polizei

Hey, gestern gegen Nachmittag standen die Herren in Grün vor meiner Haustür und wollten wissen(von meinen Eltern) ob einer der beiden Herren auf den von ihnen vorgezeigten BIldern ich sei, diese bejahten dies und zeigten meiner Mutter weitere Fotos.

1. Fotos - Ich, genau zu erkennen.. habe nichts gemacht, habe weder Stift oder Dose in der Hand und bin sozusagen "Zeuge" der Tat.

2. Das 2te Fotos ist ein 2ter Herr, der anscheinend gerade an einer Wand steht und mit einem Edding diese "zuschmiert" (Er ist sehr sehr schlecht zu erkennen)

3. Das Foto von dem GraffitiTag (Meine Eltern konnten es nicht entziffern und auch keine genaueren Angaben machen)

Jetzt wurde ich Vorgeladen dazu auszusagen. Ich denke die wollen von mir wissen, wer die 2te Person war. Da ich mir sicher bin ich habe dort nichts gemacht steh ich also nicht als "Verdächtiger" da. (Hoffe ich)

Jetzt überlege ich mir was das klügste wäre, da ich meinen Kumpel nicht verpfeifen will, bzw belasten.

Einfach das sagen was ich weiß, oder die Aussage zu verweigern.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ratsuchender011050
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 68x hilfreich)

Du bist nicht verpflichtet bei der Polizei auszusagen.
Erst vor Gericht oder bei Vorladung vom StA

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#2
 Von 
Cope2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Könntest du mir sagen was günstiger für die Einstellung des Verfahrens wäre?
Bzw ab welcher höhe eines Sachschadens es zu einer Verhandlung kommt.
Der Schriftzug an der Wand ist ca. Handflächenbreit und mit einem Normalen Edding gemalt. Es ist wirklich nur 1 Schriftzug.
Bzw könntest du mir sagen ab welcher Höhe es zu einer Verhandlung kommen würde.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34004 Beiträge, 17649x hilfreich)

Hi,

wenn Du wahrheitsgemäß aussagst, hat die Staatsanwaltschaft einen Beweis gegen Deinen Kumpel in der Hand und kann Anklage erheben- wenn nicht, dann nicht. Allerdings könnte dann die Vorladung zur Staatsanwaltschaft folgen, und da mußt Du aussagen. Und ob sich die StA nun diese Mühe macht oder nicht, kann hier auch keiner wissen.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
Cope2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Und da MUSS ich Aussagen oder kann ich dort auch meine aussage verweigern.

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#5
 Von 
guest-12320.03.2011 19:19:08
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Cope2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Sachschaden maximal 50-100 Euro betragt, ist es eher unwahrscheinlich das man mich als Zeuge zum staatsanwalt vorlädt oder ?

MfG und danke Fur Euro kompetente Hilfe!

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#7
 Von 
Cope2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn der Sachschaden maximal 50-100 Euro betragt, ist es eher unwahrscheinlich das man mich als Zeuge zum staatsanwalt vorlädt oder ?

MfG und danke Fur Euro kompetente Hilfe!

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#8
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
Wenn der Sachschaden maximal 50-100 Euro betragt


Eine Wand von einem richtig haltbaren Stift zu reinigen, kann schon wesentlich teurer werden als 50 EUR.

quote:
Ich, genau zu erkennen.. habe nichts gemacht, habe weder Stift oder Dose in der Hand und bin sozusagen "Zeuge" der Tat.


Oder Mittäter.

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#9
 Von 
Cope2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war ja eine weiße Wand, sodass man einfach drüber Streichen konnte(könnte).
Ich schätze es war kein erheblicher Sachschaden. -

Zu dem Mittäter, ab wann gilt man als solcher? Ich hätte, wenn ich gewollt hätte nichts dagegen machen können, da der Schriftzug ja binnen Sekunden angebracht war.

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#10
 Von 
Cope2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

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#11
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
Zu dem Mittäter, ab wann gilt man als solcher?


Wenn man zum Erfolg der Tat beiträgt, also z.B. auch durch "Schmiere stehen".

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