Aussage bei der Polizei?

29. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
BaBoss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage bei der Polizei?

Hallo
Einmal zum sachverhalt
Gegen X wurde eine Anzeige Sexuellen missbrauchs gestellt seitens der mutter von seiner freundin. X hat eine hausdurchsuchung bekommen. X qurde vorgeladen zur vernehmung wo er nicht erschien. Seine freundin machte die aussage und erklärte das es völliger humbug sei was ihre mutter anzeigte. Nun standen bei X die polizisiten erneut vor der Tür er war jedoch nicht zuhause. Wie sich später raus stellte wollten diese angeblich auf X einreden um eine aussage zu machen.

Nun zu meinen fragen.

1. Muss X eine aussage machen?
2. Stimmt das was der polizist zu X sagte? Oder handelt es sich evtl um einr erneute durchsuchung?
3. Wie hoch stehen die chancen einer einstellung ohne X,s aussage?
4. Sollte X eine aussage machen?

Ich bedanke mich bei jedem antwortendem

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33968 Beiträge, 17643x hilfreich)

1. Nein.
2. Da steht nirgends, was ein Polizist zu X sagte - die Frage ist daher sinnfrei.
3. Woher soll das hier jemand wissen, ohne die Akten zu kennen?
4. Warum nicht? Mehr als "Ich habe das nicht getan" könnte er doch ohnehin nicht aussagen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Cousupp
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von BaBoss):
Gegen X wurde eine Anzeige Sexuellen missbrauchs gestellt seitens der mutter von seiner freundin.


Wie alt ist denn die Freundin?
Und wie alt ist X?

-- Editiert von User am 29. April 2024 15:52

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#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2091 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Cousupp):
Wie alt ist denn die Freundin?
Und wie alt ist X?


Sehr wichtige Frage.

Auch nicht nur jetzt, sondern evt. auch in zurückliegenden Zeiträumen, die die Mutter vielleicht mitangegeben hat.

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#4
 Von 
BaBoss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cousupp):
Wie alt ist denn die Freundin?
Und wie alt ist X?


Der zeitraum spielte sich im alter von sie (15) und X ( 21) ab

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BaBoss
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
. Nein.
2. Da steht nirgends, was ein Polizist zu X sagte - die Frage ist daher sinnfrei.
3. Woher soll das hier jemand wissen, ohne die Akten zu kennen?
4. Warum nicht? Mehr als "Ich habe das nicht getan" könnte er doch ohnehin nicht aussagen...

Signatur:


Der kripo beamte ist im freundeskreis der familie von X seiner freundin. Daher die aussage das es nur darum ginge bezüglich der aussage.

3. Nur eine grobe einschätzung. Vorgeworfen wird sexueller missbrauch. X hätte sie gegen den willen angefasst. Die freundin von X sagte jedoch aus das dies nicht so sei und es auch nie zum verkehr etc. kam. Nun steht es aussage gegen aussage oder?

4. Dann kann X genauso gut die aussage verweigern. Oder entsehen dadurch nachteile?

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12096 Beiträge, 4454x hilfreich)

3. 50 / 50

4. Meiner Ansicht nach sollte man durchaus eine Aussage zu Protokoll geben, ansonsten steht die Anschuldigung unwidersprochen in der Akte.

Zitat (von BaBoss):
Der zeitraum spielte sich im alter von sie (15) und X ( 21) ab


Zitat (von BaBoss):
Die freundin von X sagte jedoch aus das dies nicht so sei und es auch nie zum verkehr etc. kam.

Kommt darauf an, was etc. sein soll.
Sexueller Missbrauch kann nämlich sehr viel etc. beinhalten.
Und auf Aussage gegen Aussage, würde ich mich nicht verlassen wollen.

Wie alt ist die Freundin denn heute?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33968 Beiträge, 17643x hilfreich)

Die Frage ist doch, was die Mutter genau ausgesagt hat - hat sie etwas gesehen? Oder vermutet sie nur irgendwas? Und deswegen lassen sich hier keine Vorhersagen treffen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41029x hilfreich)

Zitat (von BaBoss):
Nun steht es aussage gegen aussage oder?

Genau ... oder ...

Dieses "Aussage gegen Aussage" ist nur ein Märchen, das nicht auszurotten ist. Was unter anderem auch daran liegt, das dieser Unfug auch von Seiten der Justiz immer wieder mal verbreitet wird.



Zitat (von BaBoss):
4. Dann kann X genauso gut die aussage verweigern. Oder entsehen dadurch nachteile?

Nun, der Erfahrung nach, sollte man durchaus eine Aussage machen, idealerweise mit Unterstützung eines versierten Fachanwaltes.

Zum einen weil die Grundlagen aller Entscheidungen sind was in den Akten steht.


Zum anderen liegt die Beweislast zwar beim Staatsanwalt und diese ist auch verpflichtet entlastendes zu ermitteln. Es ist aber überaus zweckmäßig wenn man seine Unschuld möglichst früh und möglichst substantiiert nachweisen kann und entsprechend vorträgt bzw. professionell vortragen lässt.
Denn das mit dem „beweisen" ist aber mitunter leichter als manch einer glaubt …
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/familie-zieht-voreuropaeisches-gericht-art-283315
https://www.merkur.de/welt/unschuldig-in-haftfreispruch-fuer-genditzki-rechtskraeftig-zr-92403703.html
Ilona Haslbauer und Gustl Mollath sind weitere Fälle …

Und die Pflicht entlastendes zu ermitteln, ist auch recht schnell mit einem Dreizeiler erledigt.

Als Beschuldiger tut man also durchaus sich selber einen Gefallen, so zu tun, als hätte man selber die Beweislast und der Staatsanwaltschaft möglichst viel zu liefern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2091 Beiträge, 552x hilfreich)

Ach ne, Quatsch, ich bin grad nicht ganz da. Gelöscht.

-- Editiert von User am 29. April 2024 21:00

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12096 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Frage ist doch, was die Mutter genau ausgesagt hat - hat sie etwas gesehen?

Ich vermute stark, dass die Mutter die Beziehung der 15 jährigen Tochter mit dem "erwachsenen" Mann nicht toll fand und etwas suchte um die Beiden zu trennen.
Wenn gutes Zureden bei einer pubertierenden Teenagerin nicht funktioniert, greifen manche eben zu "...." Mitteln.

Die entlastende Aussage der Tochter(=Freundin) ist ja schon mal ein Anfang, es wäre nur nicht ganz unwichtig zu wissen, wie alt die Freundin jetzt ist.
Ich möchte behauten, dass ihre Aussage anders gewichtet wird, wenn sie nun 17-18 ist, anstatt 15 1/2.

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#11
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4070 Beiträge, 1142x hilfreich)

Zitat (von BaBoss):
Die freundin von X sagte jedoch aus das dies nicht so sei und es auch nie zum verkehr etc. kam.
Dann werden Polizei und Justiz zu ergründen versuchen, ob wirklich nichts passiert ist, was die Freundin nicht zulassen wollte, oder ob sie möglicherweise unter Druck gesetzt wurde um diese Aussage zu tätigen.

Zitat (von Harry van Sell):
Dieses "Aussage gegen Aussage" ist nur ein Märchen, das nicht auszurotten ist. Was unter anderem auch daran liegt, das dieser Unfug auch von Seiten der Justiz immer wieder mal verbreitet wird.
In Internetforen wird oft behauptet, dass es keine "Aussage gegen Aussage-Konstellation" gäbe. Tatsache ist, dass es diese Konstellatiuon sehr oft gibt. Falsch ist lediglich die Annahme, dass eine Aussage nicht verwertbar sei, nur weil es eine entgegenstehende Aussage gäbe, oder dass das Gericht nach demokratischem Abstimmungsverhältnis die Mehrheit irgendwelcher Aussagen suchen müsse.

Ein bekanntes, wenn auch nicht tagesaktuelles Beispiel, für eine Aussage gegen Aussage-Situation ist der Fall Kachelmann. Herr Kachelmann hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets betritten (seine Aussage). Die gegenteilige Aussage seiner Verflossenen reichte aber immerhin für U-Haft und Anklage. Unterm Strich gab es dann Zweifel am Wahrheitsgehalt der belastenden Aussage der ehemaligen Geliebten, weswegen Herr Kachelmann freigesprochen wurde. Seine Karriere war durch den Vorfall aber dennoch zerstört worden.

Aktuelle prominente Beispiele für Fälle der Aussage gegen Aussage:
1.) Harvey Weinstein, verurteilt und in Haft, nun aber Berufung zugelassen. Es wird also eine neue Gerichtsentscheidung geben müssen, im Rahmen derer das Gericht alle Aussagen wird würdigen müssen.
2.) Gérard Depardieu, der die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ebenfalls bestreitet.

In all diesen Fällen wird es Aufgabe der Gerichte sein, herauszufinden, wo die Wahrheit zu suchen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2091 Beiträge, 552x hilfreich)

Aber grundsätzlich ist ja auch zu sagen, dass eine Beziehung - auch mit sexuellen Komponenten - ja bei einer 15jährigen nicht mehr per se strafbar ist.

Es müssten ja immer weitere Umstände hinzutreten, damit überhaupt eine Strafbarkeit gegeben ist:
- sexuelle Handlungen gegen ihren Willen
- Ausnutzung einer Zwangslage
- gegen Bezahlung
- Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung

Was die Mutter da behauptet, wäre daher wohl schon sehr wichtig zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4070 Beiträge, 1142x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Aber grundsätzlich ist ja auch zu sagen, dass eine Beziehung - auch mit sexuellen Komponenten - ja bei einer 15jährigen nicht mehr per se strafbar ist.
Vollkommen richtig.

Zitat (von Dirrly):
Was die Mutter da behauptet, wäre daher wohl schon sehr wichtig zu wissen.
Auch richtig. Und wenn die Mutter behauptet, die Tochter hätte sich bei ihr ausgeweint, weil sie von ihrem Freund sexuell missbraucht, genötigt oder sonstwas wurde, und die Tochter der Polizei gegenüber sagt, da sei nichts gewesen, dann aben wir eben Aussage gegen Aussage. Und dann muss man eben versuchen zu ergründen welche Aussage zutreffend ist, und ob die Tochter evtl. vom Beschuldigten unter Druck gesetzt wurde.

Genauso gut könnte es auch sein, dass der Mutter der Freund der Tochter nicht behagt, und sie sich deshalb zu einer falschen Anschuldigung hinreissen lässt. Im Ergebnis kommt das dahingehend auf das Gleiche hinaus, als das wir eine Aussage gegen Aussage-Situation haben, und es Aufgabe der Behörden sein wird die Wahrheit zu ermitteln.

Wer also weiterhin behauptet, "Aussage gegen Aussage" gäbe es nicht, der ist schwer im Irrtum. Nur der Schluss bei Aussage gegen Aussage ist eine Strafverfolgung generell nicht möglich, ist eben falsch. Aber dann sollte man das auch so formulieren.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Den Kommentar des (seit langem zurecht blockierten) Vorredners habe ich versehentlich aufgeklappt und stelle fest, dass dieser..

1. ...für mich persönlich schmerzhaft war, da sich angesichts des verlautbarten Humbugs die Fußnägel kringeln.
2. ...allgemein vielleicht doch angesichts einer etwas ausführlicheren Richtigstellung hilfreich sein kann.

@Harry van Sell hatte doch bereits trefflich ausgeführt. Der Aussage-gegen-Aussage-Mythos ist m.E. eine profane Krankheit, die selbst auf Facebook-Kindergarten-Niveau keinen Platz finden sollte. Außerdem liegt eine solche Konstellation hier doch gar nicht vor! Zwei Zeugen widersprechen sich (das kann passieren), aber was hat das mit "Aussage-gegen-Aussage" zu tun?

"Aussage gegen Aussage" bedeutet, dass sich die Zeugnisse von Opfer und Täter diametral widersprechen und keine weiteren Beweismittel in der Sache vorzubringen sind. In dubio pro reo postulieren also schändliche Anhänger dieses Mythos, was absolut verwerflich ist. So weist ein Angeklagter ja vielleicht einschlägige Vorerfahrung auf und das Opfer als Zeuge scheint keinerlei Motivation zu haben, diesen falsch zu verdächtigen usw., was dem Gericht zu einer Überzeugung gereichen kann. Liebe Forenkollegen, bitte bleibt auf einem Niveau, das dieser Plattform würdig ist!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12096 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
In dubio pro reo postulieren also schändliche Anhänger dieses Mythos, was absolut verwerflich ist.

Du schießt hier gewaltig am Ziel vorbei.
Welcher "schändliche Anhänger" (hallo Niveau...) hat das denn hier postuliert?
Darüber, dass eine Aussage gegen Aussage Situation keineswegs automatisch zu "in dubio pro reo" führt, besteht ja wohl Einigkeit.
Zitat (von DeusExMachina):
So weist ein Angeklagter ja vielleicht einschlägige Vorerfahrung auf und das Opfer als Zeuge scheint keinerlei Motivation zu haben, diesen falsch zu verdächtigen usw., was dem Gericht zu einer Überzeugung gereichen kann.

Ob es reicht ist hier eben die große Frage.
Wir kennen weder das aktuelle Alter der Freundin (= mutmaßliches Opfer), noch deren geistige Reife, denn es kann eben genau so gut vorkommen, dass "labile" Opfer dermaßen unter Druck gesetzt werden, dass sie alles Aussagen, was von ihnen gefordert wird.
Hier ist dann das Gericht gefordert die Qualität und Glaubwürdigkeit der sich widersprechenden Aussagen zu prüfen und zu werten, und da ist es egal, wer die sich widersprechenden Aussage getätigt hat.

Zitat (von DeusExMachina):
Liebe Forenkollegen, bitte bleibt auf einem Niveau, das dieser Plattform würdig ist!

Das kann ich nur zurückgeben.
Eine Antwort, die sehr realitätsnah formuliert wurde, wegen bewusster Wortklauberei als Humbug zu titulieren, ist denke ich nicht das Ziel. Wird hier zwar reichlich gelebt, sollte aber nicht dem Niveau hier entsprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4070 Beiträge, 1142x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Den Kommentar des (seit langem zurecht blockierten) Vorredners habe ich versehentlich aufgeklappt
Und es wird so oft auf die Gefahren im Intrernet hingewiesen und gewarnt, dasss man erst denken, und dann klicken soll.

Zitat (von DeusExMachina):
für mich persönlich schmerzhaft war, da sich angesichts des verlautbarten Humbugs die Fußnägel kringeln.
Dann solltest Du einen Arzt aufsuchen.

Zitat (von DeusExMachina):
@Harry van Sell hatte doch bereits trefflich ausgeführt. Der Aussage-gegen-Aussage-Mythos ist m.E. eine profane Krankheit, die selbst auf Facebook-Kindergarten-Niveau keinen Platz finden sollte.
Dann lass es Dir (z.B.) hier mal von einem Anwalt erklären. Aber überleg Dir diesmal gut, ob Du den Link anklicken willlst, denn ich will nicht wieder schuld sein, wenn Du gesundheitliche Probleme bekommst, nur weil Du mit den Meinungen und Argumenten Deiner Mitmenschen (mit denen Du *räusper* stets sehr freundlich und respektvoll umgehst) nicht einverstanden bist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9033 Beiträge, 1915x hilfreich)

Zitat (von BaBoss):
Der kripo beamte ist im freundeskreis der familie von X seiner freundin. Daher die aussage das es nur darum ginge bezüglich der aussage.


Dass der Beamte das in eben diesem Freundeskreis erzählt, ist schon arg grenzwertig.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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Und jetzt?

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