Aussage bei der Polizei nachträglich ändern

9. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
L0603
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage bei der Polizei nachträglich ändern

Hallo alle zusammen,
ich habe vor 3 Monaten meinen 20. Geburtstag gefeiert, dieser ist jedoch gegen Ende komplett eskaliert. Im laufe der Party hat meine Cousine ihren Freund angerufen, der sie abholen sollte und er kam mit 2 Kollegen, die Jungs haben draußen auf sie gewartet. Als meine Cousine rausgelaufen ist um zu gehen, bin ich hinter her und habe die Jungs reingebeten (ihren Freund, inklusive seine Kollegen) sie wollten erst mal nicht rein aber habe Sie mit meiner Cousine dann doch überredet und sie rein bekommen. Sie saßen eine halbe Stunde da und wollten dann gehen und auf dem Weg nach draußen, entstand eine Prügelei zwischen einer meiner Gäste und einem der Kollegen von dem Freund meiner Cousine. Diese schlägerei die draußen statt fand, löste eine riesige Massenschlägerei aus. Die Polizei kam und Rettungswagen, da es Verletzte gab. Ich würde zu einer Zeugenaussage eingeladen und habe gesagt, dass ich die Jungs nicht kenne und die nicht eingeladen waren, da ich mich einfach aus der Sache raus halten wollte. Die Jungs wurden auch zu einer Aussage eingeladen und ihnen wird jetzt vorgeworfen, dass sie uneingeladen zu meiner Party kamen um Stress zu machen, was aber eigentlich nicht stimmt, ich hab die vor Ort ja quasi eingeladen.
Jetzt ist meine Frage, ob es sinnvoll wäre, zur Polizei zu gehen und meine Aussage zu korrigieren, und was für Konsequenzen das für mich haben könnte?
Unter anderem würde mich interessieren, wer den Rettungseinsatz zahlen müsste.



-- Editiert von L0603 am 09.01.2020 08:24

-- Editiert von Moderator am 09.01.2020 09:52

-- Thema wurde verschoben am 09.01.2020 09:52

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von L0603):
ich hab die vor Ort ja quasi eingeladen.

Nö, nur hereingebeten. Sollte man aber dennoch klarstellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
L0603
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich denn mit Konsequenzen bezüglich einer Falschaussage rechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist meine Frage, ob es sinnvoll wäre, zur Polizei zu gehen und meine Aussage zu korrigieren


Ja, sehr sinnvoll

Zitat:
und was für Konsequenzen das für mich haben könnte?


Keine

Eine Falschaussage als solche ist nur vor Gericht strafbar, nicht bei der Polizei. Zwar kann es auch strafbar sein, bei der Polizei was falsches zu erzählen, da müssen aber noch weitere Dinge hinzukommen, die in diesem Fall nicht gegeben sind.

Zitat:
wer den Rettungseinsatz zahlen müsste.


Den bezahlen die Krankenversicherungen der jeweiligen Verletzten. Ob die dann versuchen irgendjemanden in Regress zu nehmen (und wenn ja, wen), wird vom Ausgang des Strafverfahrens abhängen.

0x Hilfreiche Antwort

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