Aussage gegen Aussage?

5. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Qualle3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage gegen Aussage?

Inwiefern ist eine Zeugenaussage eines einzelnen Zeugen nichtig oder geltend, wenn der Angeklagte die Tat bestreitet und dafür selbst Zeugen hat, die für ihn aussagen?

Gruß,
Qualle3

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Nichtig ist die Aussage nicht, und ungültig ebenfalls nicht. Es kommt nicht darauf an, wieviele Zeugen für den Angeklagten aussagen. Wenn zum Beispiel 300 Zeugen so aussagen, dass sie den Angeklagten zwar entlasten, aber deren Aussage mit der Spurenlage, oder naturwissenschaftlichen Gesetzen absolut nicht in Einklang zu bringen ist, und 1 Zeuge so aussagt, dass es passt, so wird man dem einen Zeugen und nicht den 300 folgen.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

judex non calculat !

Der Richter zählt nicht die Anzahl der Zeugen, sondern kommt entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit zu einer Überzeugung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen