Gibt es Fälle/straftaten in denen Aussage gegen Aussage bzw im Zweifel für den Angeklagten nicht greifen?
Kann man in Deutschland alleine auf Basis einer Aussage ohne Beweise oder zeugen verurteilt werden?
Gruß D.
Aussage gegen Aussage.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Aussage gegen Aussage ist nur eine Konstellation.
Im Zweifel für den Angeklagten gilt nur, wenn überhaupt Zweifel beim Gericht bestehen.
Zitat:Gibt es Fälle/straftaten in denen Aussage gegen Aussage bzw im Zweifel für den Angeklagten nicht greifen?
Klar. Nämlich dann, wenn eine Aussage so viel glaubwürdiger / überzeugender ist, dass das Gericht keine Zweifel mehr hat.
Zitat:Kann man in Deutschland alleine auf Basis einer Aussage ohne Beweise oder zeugen verurteilt werden?
Ja, kann mann.
Zum einen ist eine Aussage (z.B. des Opfers) ja ein Beweis - nämlich der Zeugenbeweis.
Zum anderen ist es so, dass das Gericht eine Verurteilung ausspricht, wenn dass Gericht von Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Wenn das Gericht durch eine einzelne Aussage von der Schuld des Angeklagten überzeugt wird, dann ist das halt so. Es gibt keine Gesetz, dass ein Gericht erst nach zwei Aussagen überzeugt sein darf.
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ZitatKann man in Deutschland alleine auf Basis einer Aussage ohne Beweise oder zeugen verurteilt werden? :
Eine Aussage ist ein Beweise wenn das Gericht diese als solchen anerkennt.
Und derjenige der aussagt wäre dann durchaus auch Zeuge (wenn er nicht Täter oder Opfer ist).
Ok als Beispiel wenn es in einem Fall nur Täter und Opfer gibt keine weiteren Zeugen dann geht es rein um die Glaubwürdigkeit der Aussage?
Wäre das nicht etwas riskant wenn man bedenkt wie viele Menschen beinahe professionell lügen können?
Zitat:Ok als Beispiel wenn es in einem Fall nur Täter und Opfer gibt keine weiteren Zeugen dann geht es rein um die Glaubwürdigkeit der Aussage?
Unterm Strich: Ja. Deshalb wird sich das Gericht sehr viel Mühe geben, um die Glaubwürdigkeit einschätzen zu können.
Googeln Sie man nach dem Kachelmann-Prozess. Sehr lehrreich.
Zitat:Wäre das nicht etwas riskant wenn man bedenkt wie viele Menschen beinahe professionell lügen können?
Ja, ist es auch. Aber dieses Risiko nimmt die Justiz in kauf.
Vielen Dank für die Info ich werde mich da schlau machen.
Und derjenige der aussagt wäre dann durchaus auch Zeuge (wenn er nicht Täter oder Opfer ist). Seit wann sind Tatopfer keine Zeugen mehr?
Wäre das nicht etwas riskant wenn man bedenkt wie viele Menschen beinahe professionell lügen können? Wäre es nicht etwas riskant, jedermann ausgeliefert zu sein, nur weil keine weiteren Personen anwesend sind? Und übrigens stellt man sich das Lügen vor Gericht in der Regel einfacher vor, als es ist...
Das kann sein ich habe keinerlei Erfahrung mit Polizei und Gericht kenne auch den Ablauf nur vom hören sagen deshalb Frage ich ja hier nach.
Im Grunde kann man also wenn etwas vor Gericht geht immer nur darauf hoffen das lügen aufgedeckt werden damit es zu einem vertretbarem Urteil kommt.
Ich Hätte noch eine Frage zur Rolle des Staatsanwalts ist der objektiv also neutral und bezieht Stellung nach dem was vorliegt oder ist es eher der Fall das direkt Partei für das vermeintliche Opfer bezogen wird?
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