Aussage gegen Aussage wegen Diebstahl.

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kazantatsu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage gegen Aussage wegen Diebstahl.

Hallo, ich habe mich Extra wegen einer aktuellen Situation hier in diesem Forum angemeldet, und brauche dringend mal eine
Meinung von jemanden der sich damit auskennt, oder schon in einer ähnlichen Situation war.
Ich bin mit den Nerven immer noch ein wenig durch, da ich bisher sehr wenig mit Polizei und Gericht zu tun hatte.
Ich versuche den Fall so detailliert wie möglich zu schildern.

Und zwar folgende Situation: Ich bin 21 Jahre alt und lebe noch bei meiner pflegebedürftigen Mutter. Ein mal pro Woche kommt
zu uns eine Haushaltshilfe die bei uns putzt, da die Pflege mich mittlerweile ein wenig überfordert. Heute kam zum zweiten
mal die Urlaubsvertretung der Haushaltshilfe, dessen Arbeitsverhältnis/ Praktikum zufälligerweise genau heute endete.
Die Frau hat bei uns die komplette Wohnung geputzt, auch mein Zimmer, dass normalerweise immer ich sauber mache.
In dem Zimmer befanden sich in einem Schub bei meinem Schreibtisch ein Briefumschlag mit ca. 360 Euro, fürs Einkaufen.
(Ich weiß leichtsinniges Versteck aber ich habe damit einfach nicht gerechnet) Das Geld gehört zum Teil mir zum Teil meiner
Mutter. Ich fahre immer am selben Tag (Montag) wenn die Frau bei uns putzt für meine Mutter mit einer Pflegekraft einkaufen.
Ich habe vor dem Einkauf noch Geld aus dem Umschlag raus, da ich es fürs einkaufen brauchte. In der Zwischenzeit hat die
Frau bei uns geputzt ca. 1 1/2 Stunden. Als ich von dem Einkauf wiederkam war die Frau noch vor Ort und hat sich normal
verabschiedet. Ich habe wie immer zuerst die Einkäufe ausgeräumt, und meiner Mutter was zu Essen hingestellt.
Als nächstes wollte ich das Wechselgeld in den Geldumschlag tun, der aber nicht mehr da war. Es ist ausgeschlossen das
ich ihn woanders hinhabe (Habe mittlerweile mein ganzes Zimmer auf den Kopf gestellt). Es kann also nur diese Frau gewesen
sein. Ich habe daraufhin die Leiterin des Pflegedienstes angerufen, um die Situation eventuell ohne Polizei zu klären.
Als alle Beteiligten ( auch die Haushaltshilfe) kamen hat sie es natürlich abgestritten. Da sie es abgestritten hat, uns Diskutieren
nichts mehr gebracht hat habe ich (zum ersten mal) die Polizei rufen müssen. Die hat die Aussagen von uns beiden
aufgenommen, Fotos von meinem Zimmer und dem Schub gemacht, und die Frau mitgenommen. 4 Stunden später habe
ich von der Polizei einen Anruf erhalten, dass die Frau Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung und Falschaussage
erstattet hat. Jetzt steht es offiziell Aussage gegen Aussage. Meine Frage ist ob irgendjemand ungefähr weiß in welche
Richtung das Verfahren gehen wird. Ich bin doch ziemlich nervös, was ist wenn sie mir nicht glauben, welche Strafe droht
mir dann? Ich bin bisher nicht vorbestraft. Ich hoffe irgendwer kann mir weiterhelfen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist ob irgendjemand ungefähr weiß in welche
Richtung das Verfahren gehen wird.


Nein, das kann keiner hier wissen. Es ist völlig offen. Möglicherweise werden beide Verfahren einfach eingestellt oder einer von Euch beiden wird verurteilt.

Zitat:
Gegenanzeige wegen Falscher Verdächtigung und Falschaussage
erstattet hat.


Falschaussage ist Blödsinn. Eine solche könnte man nur vor Gericht machen. Außerdem bestünde in diesem Fall hier -wenn dann - Tateinheit zwischen beiden Tatbeständen. Es wäre -wenn dann- eine falsche Verdächtigung. Dafür gäbe es bei einem nicht Vorbestraften max. eine kleinere Geldstrafe, um die 30 Tagessätze. Aber warte erst mal ab. Eine falsche Verdächtigung müßte man Dir nachweisen. Selbst eine "üble Nachrede" (bei der Du quasi in der Beweislast wärst) sehe ich hier nicht (alleine schon wg. § 193 StGB ). Aber eine solche würde wahrscheinlich auch wegen geringer Schuld eingestellt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 180x hilfreich)

Ja klassischer Fall wenns keine Zeugen gibt.
Es ist bei Aussage gegen Aussage schwer, Richter entscheidet in dubio pro reo, er ist wegen der Denkgesetze also der Logik eig sogar dazu gezwungen, es gibt in Deutschland keine Beweisregeln, allerdings von verfassubgswegen her schon, steht im Urteil BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

Allerdings umstritten siehe Art 2 gg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Hier spielen natürlich auch weitere Faktoren eine Rolle: Ist einer von Euch beiden vielleicht einschlägig vorbestraft wegen Diebstahl oder Betrug, etc.

Grundsätzlich gestaltet sich die Situation doch wie folgt:

Wohnung, Umschlag in einer Schublade, nur 3 Personen waren anwesend (Du, die Pflegekraft, Deine Mutter).
Keiner hat gesehen wer das Geld genommen hat. Ein Richter wird also nicht die Schuld der Pflegekraft zweifelsfrei
feststellen können.

0x Hilfreiche Antwort

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