Aussage im Nachhinein ändern

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
KlausRieger123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage im Nachhinein ändern

Hi ,
Hatte ne Vorladung wegen Missbrauch Notruf und Vortäuschen Straftat. War betrunken. Mich hat wer von hinten geschubst und bin hingefallen. Knie weh getan. (Leichte) Prellung. Hab die Polizei gerufen. So habe ich es der Polizei in der Vorladung erzählt. Hätte ich vielleicht noch sagen soll, dass ich Angst hatte und bedroht fühlte ? Oder ist das irrelevant ? Falls nicht, kann ich noch im Nachhinein was zur Aussage dazu fügen ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1468 Beiträge, 303x hilfreich)

Bitte nicht für jede Ergänzungsfrage ein neues Thema aufmachen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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