Aussage vor Gericht verweigern, welche Strafe droht

15. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)
Aussage vor Gericht verweigern, welche Strafe droht

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

A ist Halter eines KFZ. Die Mutter der Freundin von A ist zu schnell gefahren und A möchte diese nicht belasten und verweigert daher die Aussage. Ein Aussageverweigerungsrecht steht ihm nicht zu, ausser A würde seine Freundin heiraten.

Mit welcher Strafe hat A zu rechnen, wenn er die Aussage dennoch verweigert? Bekannt ist ja Ordnungsgeld bzw. Haft für die Dauer des Verfahrens. Aber nirgendswo gibt es dazu genauere Werte...kennt jemand einen ungefähren Betrag welcher da als Strafe angesetzt werden würde?

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
kennt jemand einen ungefähren Betrag welcher da als Strafe angesetzt werden würde?

Üblich sind 100-250€. Damit verschwindet die Aussagepflicht aber nicht. D.h. wenn das Ordnungsgeld gezahlt wurde, man aber immer noch nicht aussagen will, kommt als nächstes die Ordnungshaft.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
fluechtling
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Das würde mich auch mal interessieren. Der "Staat" kann mich ja nicht "erpressen" oder? Weil du sagtest jetzt, erst 100 - 250 Euro Geld, dann "Haft"strafe.

Zumal, zu schnell fahren, dann wurde man entweder "angehalten" oder "geblitzt". Bei Angehalten kann man nichts "verbergen" beim Blitzerfoto schon.

Nun gibt es doch Fälle wo "kein schuldiger" ermittelt werden konnte und dem Halter "aufgedrückt" wurde ein Fahrtenbuch zu führen wer wann wo mit den Fahrzeug gefahren ist...

Nunja, wie dem auch sei

Was will denn so ein RIchter machen? Weil ich "schweige" mich in Haft stecken? Ich darf nicht lügen, ok, meine personalien muss ich bekannt geben, ok, aber wird sind ja nicht in fern ost asien !? Da wird man vermutlich noch zur Aussage mit Folter bewegt, aber ein Richter kann mich doch nicht, nur weil ich "schweige" Wochen / Monate inhaftieren.

Also das kann ich mir mal garnicht vorstellen. Ich meine schon alleine eine Strafe weil ich "nichts sagen". Also, als Kind bekommt man ja beigebracht mit "fremden soll man nicht reden" und der Richter ist "Fremd".

Nunja, also man kann ja keine Aussage aus mir raus zwingen. Weder mit Geld noch mit Haft. Und ich kann mir nicht vorstellen das diese deutsche Rechtssprechung das "zulassen" würde.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Nunja, also man kann ja keine Aussage aus mir raus zwingen. Weder mit Geld noch mit Haft. Und ich kann mir nicht vorstellen das diese deutsche Rechtssprechung das "zulassen" würde.

Auch wenn Sie sich das nicht vorstellen können - es ist aber so.
In der Praxis kommt das selten vor, weil sich die meisten Betroffenen dann mit einem "ich will ja Aussagen, aber ich kann mich nicht mehr erinnern, weil das schon so lange her ist" aus der Angelegeheit herauswinden.
Gegen Vergesslichkeit kann man nicht tun, gegen "ich will nicht Aussagen" schon - auch mittels Haft.

Signatur:

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#4
 Von 
fluechtling
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Zwar jetzt ein übertriebenes Beispiel aber,

Jetzt sitze ich vor Gericht und sage dem Richter ganz "dreist". "Ja ich weiss alles bis ins Detail, sage aber NICHTS". Dann könnte der Richter mich inhaftieren BIS ich Aussage?

Also verliere ich Wohnung, Job etc pp, also alles und "lebe" aus "staatskosten" in Haft (hab ja alles) und der Richter kann das einfach so "durchziehen" nur weil ich NICHT Reden will?

Also ich suche da gerade das "öffentliche Interesse"!? Das öffentliche Interesse liegt hier Wohl nicht bei der "Wir wollen aber die aussage und, egal noch ein sozialfall mehr"!?

Also das ist mir sehr Schleierhaft.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Dann könnte der Richter mich inhaftieren BIS ich Aussage?

Ja. Pro Instanz aber maximal 6 Monate und nicht länger als bis zum Ende des Verfahrens.

Zitat:
Also verliere ich Wohnung, Job etc pp, also alles und "lebe" aus "staatskosten" in Haft (hab ja alles) und der Richter kann das einfach so "durchziehen" nur weil ich NICHT Reden will?

Ja. Beachten Sie, dass Sie zusätzlich zur Ordnungshaft auch noch die Mehrkosten tragen müssen, die entstehen, wenn sich durch die Aussageverweigerung der Prozess verzögert. (z.B. Anwälte und Zeugen, die erneut anreisen müssen)

Zitat:
Also ich suche da gerade das "öffentliche Interesse"!? Das öffentliche Interesse liegt hier Wohl nicht bei der "Wir wollen aber die aussage und, egal noch ein sozialfall mehr"!?

Wirtschaftliche Aspekte spielen bei der Wahrheitsfindung keine Rolle. Die Kosten trägt ja am Ende der Verurteilte bzw derjenige, der für die Verzögerung aufgrund von unberechtigter Aussageverweigerung verantwortlich ist.
Außerdem dürfte der Betroffene kaum Sozialleistungen bekommen, da Ordnungshaft wohl eine klassischer Fall von selbst verschuldeter Bedürftigkeit ist.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
aber ein Richter kann mich doch nicht, nur weil ich "schweige" Wochen / Monate inhaftieren.


Doch, maximal 6 Monate um genau zu sein. § 70, Abs. 2 StPO .

Zitat:
Also ich suche da gerade das "öffentliche Interesse"!?


Da braucht es kein besonderes öffentliches Interesse.

Zitat:
"Wir wollen aber die aussage und, egal noch ein sozialfall mehr"!?


Ob man zum Sozialfall wird, hat man ja selbst in der Hand. Es zwingt einen ja niemand, ohne rechtlichen Grund nicht auszusagen.

Zitat:
Also, als Kind bekommt man ja beigebracht mit "fremden soll man nicht reden" und der Richter ist "Fremd".


Wenn Du für ein paar herzliche Lacher im Gerichtssaal sorgen möchtest, kannst Du es ja mal mit der Argumentation versuchen.

Zitat:
ich kann mir nicht vorstellen das diese deutsche Rechtssprechung das "zulassen" würde.


Dann lies § 70 StPO . Danach kannst Du es Dir dann vorstellen. ;)

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