Hallo ....angenommen:
A erstattet Anzeige gegen B.
Nach einiger Zeit bemerkt A, das die Anzeige ein Fehler war. Er geht zur Polizie und nimmt die Aussage zurück um die Anzeige zu entkräften. Der Fall liegt zu der Zeit noch nicht dem Staatsanwalt vor. Angenommen, das Ermittlungsverfahren würde aus diesem Grund eingestellt werden. Dann würde B Post bekommen, das das Verfahren eingestellt wurde ? Würde B . auch den Grund erfahren, weil A die Aussage zurück genommen hat ?
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Aussage zurücknehmen
Hi,
man kann eine Aussage nicht zurücknehmen. Oder ist A hingegangen und hat gesagt, er habe B wissentlich falsch belastet? Dann erwartet A jetzt ein Strafverfahren...
Wenn das Verfahren gegen B in diesem Stadium eingestellt wird, erfährt B nichts davon. WENN - man kann Anzeigen nicht beliebig stellen und zurücknehmen. Da müßten Sie schon mal ein paar Details nennen - welche Straftat wurde angezeigt und was genau hat A der Polizei zur "Entkräftung" der Anzeige gesagt?
Gruß vom mümmel
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Hallo Mümmel....
also es ging in der Anzeige um Nachstellung. A zeigte B an ...und behauptete B würde ihn telefonisch belästigen.( Anonyme Anrufe) Dies hat A aus einer Vermutung heraus gemacht. B wurde vernommen und beteuert seine Unschuld. Dann passiert Wochenlang nichts...die Polizie scheint passiv zu sein. B wird über weitere Vorgehen nicht informiert.
Nach einiger zeit stellt A selbst fest, das B tatsächlich unschuldig ist, weil eine andere Person hinter der Belästigung steckt. Dies hat A auf eigene Faust erfahren "ermittelt".
Nun geht A zur Polizie und sagta us, das B doch keine Schuld trägt und nimmt auf diese Weise die Aussage zurück.
Erfährt B davon ?
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Wenn er schon vernommen wurde, bekommt B mit Sicherheit eine Mitteilung das das Verfahren eingestellt wurde (er will ja schließlich auch wissen ob gegen ihn weiter ermittelt wird oder nicht).
Da wird aber wohl nicht drinstehn "weil A jetzt jemand anderen in Verdacht hat" sondern eher so ein Standartsatz wie "Täterschaft nicht nachweisbar" oder ähnliches.
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Wenn das Verfahren eingestellt wird, bekommt B eine Einstellungsnachricht, die keine Begründung enthält, sofern er Kenntnis von dem Verfahren hatte.
A wird auch im Grunde gar nichts anderes übrig bleiben. Sollte das Verfahren angeklagt werden, wäre A Zeuge und müsste voraussichtlich in der Hauptverhandlung aussagen. Da müsste A sowieso die Wahrheit sagen.
Dass das Verfahren noch bei der Polizei ist spielt keine Rolle. Es kommt in jedem Fall zur StA.
Wenn A bei der Anzeigenerstattung angegeben hat, dass es sich um eine Vermutung handelt, hat A auch nichts zu befürchten.
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