Aussage zurückziehen? Falschaussage?

22. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
armg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage zurückziehen? Falschaussage?

Hallo liebe Experten,

ich brauche dringend Eure Hilfe. Ich möchte wissen, ob ich im folgenden Falle meine Zeugenaussage zurückziehen kann, ohne dass mir rechtliche Konsequenzen drohen würden.

Vor ca. einem Jahr habe ich bei der poliezei als einzige entlastende zeuge ausgesagt.

Es ging um eine Schlägerei, an der angeblich ein Bekannter von mir aktiv teilgenommen haben soll, aber er war diesem Abend mit mir unterwegs. Und die Gegenseite hat angeblich mehrere Zeugen, also ich habe die Arschkarte gezogen.

Sollte der Richter mir nicht glauben, dann bin ich wegen der Falschaussage dran. Und so was kann ich mir kaum leisten, denn ich bin in der Banklehre, und wenn ein Eintrag im Führungszeugnis auftaucht dann muss ich meinen Beruf wechseln.

Kann ich meine Aussage, die bereits mehrere Monate alt ist, ohne weiteres zurückziehen. Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

Gruß

armg




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Die Falschaussage bei der Polizei ist nicht strafbar. (evtl kommt versuchte Strafvereitelung in betracht)

Vor Gericht ist eine Falschaussage aber strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bestraft. m Falle der Vereidigung droht eine Mindeststrafe von einem Jahr.

Aber die Aussage muss eben auch tatsächlich falsch sein, und es ist immer besser die Wahrheit zu sagen. Lügen kommen meistens raus. Und eine Falschaussage deswegen zu machen, weil man befürchtet, dass einem die wahre Aussage nicht geglaubt wird, ist wirklich unsinnig...

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