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Aussage zurückziehen?
9. Oktober 2005
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Frage vom 9. Oktober 2005 | 17:10
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Aussage zurückziehen?
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2005 | 17:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Etwas mehr Dateils braucht es schon.
'Verbal' zurückziehen kann man alles, bzw. was anderes behaupten.
Ob auch rechtswirksam ist eine andere Frage.
Das zunächst gesagte wird sich aber keinesfalls 'in Luft auflösen', so als wäre es nie gesagt worden.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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