Aussage zurückziehen?

9. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1193
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Frischling
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Aussage zurückziehen?

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Etwas mehr Dateils braucht es schon.

'Verbal' zurückziehen kann man alles, bzw. was anderes behaupten.

Ob auch rechtswirksam ist eine andere Frage.

Das zunächst gesagte wird sich aber keinesfalls 'in Luft auflösen', so als wäre es nie gesagt worden.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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