Aussage zurückziehen wenn es um Leib und Leben geht

10. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sanctos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Aussage zurückziehen wenn es um Leib und Leben geht

Hallo!

Ich habe eine Aussage zu einem Strafverfahren in einem Fall getätigt, indem es um Drogen- und Waffenhandel im großen STil geht. Ich selbst habe dabei nur einige Beobachtungen getätigt und diese bei der zuständigen Polizei ausgesagt. Nun plagt mich die Angst, dass ich und meine Familie den Tätern zum Opfer fallen könnte, da ich wahrscheinlich vor Gericht aussagen soll. Weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft konnten mir eine "Garantie" darauf geben, dass ich weder namentlich genannt, noch persönlich nicht vor Gericht erscheinen müsse. Daraufhin wollte ich meine Aussage zurückziehen da ich wirklich um Leib und Wohl meiner Familie und mir bange. Der zuständige Polizist hat auf meinen Rückzug doch eher belustigt reagiert und die Sache runtergespielt. Ich hatte das Gefühl, nicht ernstgenommen zu werden obwohl ich meine Bedenken 24 Stunden später dem Zuständigen bekundigte. Nun weiß ich nicht mehr weiter und habe keine ruhige Minute mehr. Kann ich diesbezüglich irgendwelche Schritte gehen oder gibt es die Möglichkeit nicht vor Gericht aussagen zu müssen oder die Aussage vollends nicht mehr zu vertreten um meine Familie und mich zu schützen? Mir ist die Sache sehr wichtig da ich wirklich sehr viel Angst um meine Familie und mich habe und ich weiß, dass wenn ich aussage, mich die Konsequenzen hart treffen werden.

Gruß

Sanctos

-- Editiert von Moderator topic am 16.06.2021 10:26

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9 Antworten
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#1
 Von 
Dieter Mayer
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 12x hilfreich)

1. Ob Ihre Aussage vor Gericht erforderlich sein wird, kann derzeit wahrscheinlich noch nicht beurteilt werden. Evtl. sind die Täter geständig oder es gibt auch ohne Ihre Aussage genügend Beweise, gerade wenn Sie nur "einige Beobachtungen" gemacht haben.

2. Wenn Sie tatsächlich als Zeuge vor Gericht geladen werden, sind sie verpflichtet, dort zu erscheinen und auch auszusagen. Da sie sowieso schon eine polizeilich dokumentierte Aussage gemacht haben, sehe ich auch nicht, inwiefern sich Ihre Situation durch eine - bestätigende - Aussage vor Gericht verschlechtern sollte.

3. Sie können, wenn Sie wollen, jederzeit schriftlich zur Akte (über die zuständige Polizeidienststelle oder - soweit bekannt - über die zuständige Staatsanwaltschaft unter Angabe des Aktenzeichens) mitteilen, dass Sie erhebliche Befürchtungen für sich und Ihre Familie hegen. Ggf. sollten Sie diese Befürchtungen begründen, z.B. - soweit tatsächlich geschehen - mit bisherigen Vorfällen, Bedrohungen o.ä. Die bloße unbestimmte Angst, die Täter könnten sich rächen, dürfte wohl allerdings - leider - nicht zu konkreten Schutzmaßnahmen führen.

4. Nach meiner Erfahrung sind tatsächliche Rachakte im Bereich der "normalen" Kriminalität selten, verbale Drohungen kommen häufig vor. Die Wahrscheinlichkeit von tatsächlichen RAcheversuchen in ihrem Fall - "Drogen- und Waffenhandel in großem Stil" - vermag ich nicht zu beurteilen. Vielleicht sollten Sie nähere Angaben zum Umfang des Falls machen.

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#2
 Von 
Sanctos
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Weit ausholen kann und will ich in dieser Sache nicht, da es sich nun anscheinend um ein laufendes Verfahren handelt.
Einer meiner besten Freunde ist in den Drogensumpf abgedriftet und abhängig geworden. Nach nun fast 2 1/2 Jahren haben wir, seine Clique, nun beschlossen, das Übel an der Wurzel zu packen und den uns gänzlich unbekannten Drahtzieher ans Messer zu liefern. Meine Aussage sollte letztendlich dazu dienen, den Urheber dingfest zu machen und somit bin ich, unter Absprache mit den Eltern meines Freundes zur Polizei gegangen. Nun wurde mir aber nach Abgabe meiner Aussage und der dazu notwendigen Unterschrift gesagt, dass ich vor Gericht diesbezüglich aussagen müsse und ich natürlich auch namentlich genannt werde. Meine Aussage basiert auf Hörensagen und Beobachtungen, die ich im Laufe der letzten Jahre gemacht habe und ich selbst habe sogar den Drahtzieher nie selbst kennengelernt. Auch als man mir ein Foto gezeigt hat, konnte ich aufgrund fehlender Kenntnisse mich nicht dazu äussern, ob es der Übeltäter ist. Nun habe ich aber schon bekundet, dass ich die ganze Sache für mich und meine Familie sehr gefährlich halte und Angst um mein Umfeld habe. Als ich dann meine Bedenken bei der Polizei zur Sprache brachte, wurde nich meiner Meinung nach nicht ernst genommen und der zuständige Polizist war sogar äusserst Bbelustigt darüber. Man warf mir sogar mangelnde Zivilcourage vor. Ich kann nun seit Tagen kein Auge mehr zumachen und musste mir aufgrund dessenschon Urlaub nehmen. Ich komme mit der ganzen Sachlage nicht mehr zurecht und würde sogar sagen, dass ich für meine Aussage nicht mehr einstehen möchte. Ich habe ganz einfach Angst.
Da ich der Einzige bin, der bisher in dieser Sache ausgesagt hat, bin ich natürlich ein Hauptzeuge und obwohl der Drahtzieher schon mit Fotos und allen Angabe erfasst worden war, bevor ich ausgesagt habe, soll ich meine Aussage dennoch untermauern müssen?
Ich weiß von Bekannten, dass Leute aus dem Umfeld des "Täters", aufgrund fehlender Loyalität schon dementsprechen "gemaßregelt" wurden und das ging bishin zu Brandstiftung und Körperverletzung wobei auch schon Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen wurden. Mittlerweile fehlt es mir an Kraft und Willen, die Sache durchzuziehen und ich habe einfach nur meine Familie vor Augen.

-- Editiert von Sanctos am 11.01.2007 05:50:53

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Tja, auch anhand des 'Nachtrags' läßt sich nicht erkennen, ob es hier um großangelegte OK (organisierte Kriminalität) geht, oder doch eher um einen oder zwei Dealer , der/die auch Waffen verkauft/verkaufen und zur Gewalttätigkeit neigt/neigen, wenn man ihn/sie bei der Polizei verpfeift. Es bleibt daher im grossen und ganzen dabei, wie Dieter Meyer schon sagte:

Insofern die Beweise ausreichend sind um den Täter auch ohne Ihre Aussage zu verurteilen, kann das Gericht auf Sie verzichten. Wird Ihre Aussage jedoch benötigt, wird das Gericht Sie vorladen und dann müssen Sie auch aussagen. Ein gesetzliches Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht nach §§ 52 , 53 oder 55 StPO besteht ja offenbar nicht.

Rein praktisch kann ich dazu sagen (ich arbeite ja in dem Bereich = mit Straftätern), daß 'Racheaktionen' von Einzeltätern, oder auch mehreren, wenn es sich nicht wirklich gerade um 'die Mafia' handelt, äußerst selten sind, nachdem der Zeuge ausgesagt hat. Ganz einfach deswegen, weil so etwas für die Täter nur kontraproduktiv ist. Die Aussage des Zeugen läßt sich dadurch nicht mehr ungeschehen machen. Insofern macht eine Bedrohung des Zeugen für den Täter nur Sinn, solange der Zeuge (noch) nicht ausgesagt hat. Und eine 'Rache' nach der Aussage bringt nur neuen Ärger für den Täter, macht aber -wie gesagt- die Aussage nicht ungeschehen, ist insoweit witzlos.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Erkundigen sie sich im Vorfeld bei Gericht, ob ihre Person/Personalien direkt VOR der Verhandlung festgestellt werden kann....
Es ist durchaus möglich, dass man vor Verhandlungsbeginn im Geschäftszimmer (oder sonstwo bei Gericht) aufläuft und dann dort -unter Ausschluss der Öffentlichkeit- die Personalien aufgenommen/geprüft werden.....
Ich weiß nicht, ob diese Handlungsweise rechtlich hinterlegt ist, oder es abhängig von "guten Willen" des Richters...jedoch habe ich selst -zumindest- Polizeibeamte gesehen, die genau auf diesem Weg verhindert haben, dass ihre "Daten" in der Verhandlung "breitgetreten" werden
(und das waren -um dieser Frage vorzubeugen- keine "Super-Spezial-Geheimagenten", dass waren "normale" Streifenbeamte)

Grundsätzlich hat @!Streetworker! aber mit der Aussage vollkommen Recht, dass "Racheaktionen" meist eher in Filmen, als im wahren Leben vorkommen...
Als Druckmittel evtl. schön eingesetzt, bringen sie im Nachgang nichts mehr!
Der Zeuge hat ausgesagt, es lässt sich mit keiner Rache der Welt ungeschehen machen.... AUSSER: man kommt u.U. wieder vor den Richter....
Ergo, machen sie sich nich zu verrückt, obwohl ich ihre Angst vollkommen verstehen kann!!!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#5
 Von 
Kremino
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, ich kann die Panik und die Angst verstehen. Ich bin auch betroffen und stecke in so einer ausweglosen Situation. Habe ausgesagt gegen ein drogengeschäft herstellung von amphetaminen . Das schlimme ist es ist der neue Freund meiner ex ....2 leute zusammen mit meiner ex habe ich belastet . Und mit meiner ex Freundin. Habe ich ein 3jährigen Sohn.....sie werden immer wissen wo ich wohne. Sie kennen mich persönlich. Ich bekomme mein fast jeden Tag und an den Wochenenden, ihm geht es gut . Aber ich hab Angst um ihn . Bekam schon Drohungen wenn ich zum Jugendamt geh , was ich aber werde und muss . Diese Leute die amphetamine produzieren ...führen bandenkriege ,bedrohen Menschen, treiben Geld ein und sind skrupellos . Die Polizei sagt ich komm da nicht mehr raus. Ich hab wirklich Angst um die Zukunft meines Sohnes und mir . Was kann ich tun ..... mein anwalt sagte mir : solange nix passiert gibt es kein schutz . Auch wenn Schutz man kennt mich doch.

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#6
 Von 
Kremino
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verstehe warum man bei akuter Gefahr , namentlich raus gehalten wird bei der Staatsanwaltschaft. Diese Leute treiben Geld, Drogen ein. Besitzen Waffen und führen bandenkriege...jetzt nicht jeden Tag aber sie sind hochkriminell . Und noch dazu kennen sie mich durch meine ex Freundin. Sie werden immer zur mir finden

-- Editiert von Kremino am 16.06.2021 06:43

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#7
 Von 
Kremino
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin nicht sicher .. sobald die beschuldigen es erfahren . Und die Polizei sagt ich komm da nicht mehr raus .

-- Editiert von Kremino am 16.06.2021 07:36

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Kremino):
Ich verstehe warum man bei akuter Gefahr , namentlich raus gehalten wird bei der Staatsanwaltschaft.


Ich vermute mal, dass das "ich verstehe nicht... heißen soll?!

Weil das Gesetz das so pauschal nicht vorsieht und es außerdem objektiv gesehen noch gar keine akute Gefahr gibt.

Zitat (von Kremino):
Und noch dazu kennen sie mich durch meine ex Freundin. Sie werden immer zur mir finden


Bei allem Verständnis, aber dann muss man sich vorher überlegen, ob man zur Polizei geht und Aussagen macht.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.06.2021 12:45

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Gefahr ist in der Regel doch vorbei, wenn man eine Aussage gemacht hat. Wenn man sie bei Gericht aus was für Gründen auch immer nicht wiederholt, dann wird halt der seinerzeit vernehmende Beamte gehört und alles ist klar. Wenn denn eine Gefahr besteht, dann doch vor einer Aussage bei der Polizei, dem Staatsanwalt oder aber dem Richter.

wirdwerden

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