Guten Abend, liebe Forenmitglieder,
ich bin auf der Suche nach der Frage, ob man eine Aussage "bei der Polizei" verweigern kann?
Nehmen wir an:
Jemand wurde von der Polizei aufgefordert, eine Aussage als Zeuge zu machen. Dieser selbst ist nicht im "Strafverfahren" beteiligt und der "Beschuldigte" in diesem "Strafverfahren" ist kein Familienangehöriger o.ä.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir antworten könntet.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
Aussageverweigerung zulässig?
Bei der Polizei muss niemand aussagen, auch nicht erscheinen. Bei der Staatsanwaltschaft muss man erscheinen, muss aber nichts aussagen. Bei Gericht muss man erscheinen, ob man ein Aussageverweigerungsrecht hat, das kommt auf die Konstellation an.
wirdwerden
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quote:
Bei der Staatsanwaltschaft muss man erscheinen, muss aber nichts aussagen.
Das (fettgedruckte) gilt für Beschuldigte, aber nicht für Zeugen.
Als Zeuge muß man bei der StA aussagen, es sei denn, man kann sich auf ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht befrufen. Für Zeugen gelten bei der StA insoweit dieselben "Bedingungen" wie bei Gericht.
quote:
ich bin auf der Suche nach der Frage, ob man eine Aussage "bei der Polizei" verweigern kann?
Ja, ohne weiteres.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 05.07.2011 10:06
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Als Erstes vielen Dank für die wirklich guten und hilfreichen Antworten!
Doch stellt sich nun mir die Frage, welche Folge die Aussageverweigerung bei der Polizei haben könne?
Was denkt ihr? Lieber als Zeuge aussagen oder Aussage verweigern (wegen der wohlmöglichen Auswirkungen)?
Vielen Dank nochmals
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quote:
Doch stellt sich nun mir die Frage, welche Folge die Aussageverweigerung bei der Polizei haben könne?
Für wen? Den Zeugen? Keine!
Außer, dass er evtl. zur StA geladen wird, wenn man seine Aussage schon im Vorverfahren für unabdingbar hält. Dort müßte er -wie gesagt- erscheinen und grds.(!) auch aussagen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Wenn ein Zeuge bei der Polizei nicht erscheint muss die StA prüfen, ob sie seine Aussage für den Verfahrensabschluss, in welche Richtung auch immer, benötigt. Dann kann sie ihn anschreiben und auffordern, zur Polizei zu gehen, verbunden mit der Drohung, ihn sonst selbst zu laden, oder ihn gleich laden. Das hat für den Zeugen den Nachteil, dass er sich den Termin nicht mehr aussuchen kann. Er ist verpflichtet, auf Ladung der StA zu erscheinen und auszusagen. Erscheint er nicht, kann er vorgeführt werden und es ergeht ein Ordnungsgeld. Gleiches gilt, wenn er die Aussage ohne Rechtsgrund verweigert.
Ich möchte dazu auch etwas wissen:
Was ist nun, wenn ich als Zeuge erscheine und aussagen muss und dies trotzdem nicht tue?
Ich denke dann gibt es ein Ordnungsgeld. Und was dann? Ich weigere mich einfach irgendetwas auszusagen. Werde ich dann so lange weggesperrt bis ich zur Vernunft gekommen bin?
Gruß
Gerne nochmal:
Nicht-Aussage bei der Polizei: Nichts passiert.
" " " StA: Ordnungsgeld.
Zitat:Werde ich dann so lange weggesperrt bis ich zur Vernunft gekommen bin?
Genau!
Aber im Ernst: Theo. ist eine sog. "Beugehaft" bis zu maximal 6 Monaten tatsächlich möglich, vgl. § 70 StPO .
Die Haft kann aber nur durch einen Richter angeordnet werden.
Weiterhin können Ihnen die "durch die Weigerung verursachten (Verfahrens-)Kosten" auferlegt werden.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 05.07.2011 20:50
Und das kann so herrlich teuer werden! Nicht nur der Spaß, 6 Monate (bei Anordnung durch das Gericht) absitzen zu dürfen, sondern auch die max. 1000 € Ordnungsgeld abzudrücken und dann noch die Kosten.
Und das Schönste ist: Die, die durch die Nicht-Aussage geschützt werden sollen, glauben das sowieso nicht, sondern ziehen ihre Konsequenzen im Zweifel trotzdem.
Und jetzt?
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