Ausversehen an Kinderpornos geraten

15. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tomatenketchup
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausversehen an Kinderpornos geraten

Es ist ein wenig peinlich, aber ich hoffe, dass es klar rüberkommt.
Ich kam letztens in eine WhatsappGruppe wo Pornos verschickt wurden, da ich aktuell kein WLAN habe um die Videos zu "streamen". Als ich einige Dateien runtergeladen habe, habe ich gesehen, dass unter anderem Kinderpornos unter den Dateien waren. Ich habe direkt alles wieder gelöscht einschließlich der Gruppe selbst und meinem InternetVerlauf.
Nun hat wohl aber jemand meine Nummer trotzdem der Polizei übergeben, die mir jetzt eine Vorladung wegen 'Verbreitung, Erwerb oder Besitz von Kinderpornografischen Schriften'.
Jetzt ist natürlich meine Sorge, dass ich wegen diesem Dreck verurteilt o.Ä. werden könnte, obwohl ich die Sachen ja nicht mal wollte.
Hat jemand Erfahrung mit sowas oder einen Rat was ich machen kann oder soll?
Beste Grüße

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Wenn man den Kram nicht will, warum geht man damit nicht direkt zur Polizei, wenn man sieht, was man da geschickt bekommen hat?

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#2
 Von 
Tomatenketchup
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb522466-71):
Wenn man den Kram nicht will, warum geht man damit nicht direkt zur Polizei, wenn man sieht, was man da geschickt bekommen hat?


Ich habe einfach alles gelöscht, weil ich damit nichts zutun haben wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

? Kein Verlangen vorhanden, die betroffenen Kinder zu schützen?

Die Sorge ist nicht ganz unberechtigt, gottseidank ist die Justiz bei Kinderpornographie mittlerweile nicht mehr so nachlässig.

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#4
 Von 
Tomatenketchup
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
? Kein Verlangen vorhanden, die betroffenen Kinder zu schützen?

Die Sorge ist nicht ganz unberechtigt, gottseidank ist die Justiz bei Kinderpornographie mittlerweile nicht mehr so nachlässig.


Da habe ich bis jetzt nicht drüber nachgedacht, würde zwar gerne, dass die die die Filme drehen im Knast enden aber ich wollte einfach nicht, dass mein Name mit dem Thema zusammen fällt. War offensichtlich ein Fehler.

Ja stimmt es ist gut, dass die da jetzt so hinterher sind, aber ich befürchte jetzt in einen Topf geworfen zu werden mit beispielsweise diesen Politikern die Festplatten voller Dateien hatten, das ist ja kein Kaugummi klauen, das ist richtig harter Tobak.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dann müssen Sie jetzt die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass ihre Geschichte so richtig ist.

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#6
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat:
Dann müssen Sie jetzt die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass ihre Geschichte so richtig ist.


Genau das.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tomatenketchup
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Dann müssen Sie jetzt die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass ihre Geschichte so richtig ist.


Ohgottogott das war noch nie meine Stärke.
Wissen sie zufällig was mir bei der Vorladung passieren könnte?
So etwas wie Telefon einziehen oder gar direkt in eine Zelle stecken?
Ich wüsste nämlich nicht wie ich, dass der Familie erklären sollte.
Beste Grüße

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wissen sie zufällig was mir bei der Vorladung passieren könnte?

Sie werden befragt.

Zitat:
So etwas wie Telefon einziehen oder gar direkt in eine Zelle stecken?

Das zweite: Nein
Das erste: Gut möglich, dass sich der befragende Polizist für Ihr Handy interessiert und ein paar Blicke darauf werfen will.
(Hätte die Polizei Ihr Handy unbedingt und sofort haben wollen, hätte es eine Wohnungsdurchsuchung gegeben mit der Zielrichtung "Finden und Beschlagnahme des Handys". Dass das nicht passiert ist, spricht eher dafür, dass die Polizei Ihr Handy derzeit als nicht so wichtig ansieht. Das kann sich aber noch ändern.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Bei dem im Raum stehenden erheblichen Vorwurf würde ich dringend auf die Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts für Strafrecht vor jeglicher Aussage gegenüber der Polizei raten. Das Geld dürfte aufgrund des zu erwartenden Strafrahmens sowie der Stigmatisierung im Falle einer Verurteilung gut investiert sein. Und wie gesagt: Vor jeglicher Aussage.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@Osmos

... käme für mich darauf, wie ich "zufällig" auf einen derartigen Trupp hätte treffen können um dann "unwissend" in eine solche Videoaustauschgruppe aufgenommen zu werden ... mmh .... ja Sie haben Recht;... so oder so Anwalt wäre nicht schlecht.

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Das praktische Problem ist einfach, dass "Ausversehen an Kinderpornos geraten" die Ausrede ist, die 99,9% aller Verdächtigen nutzen und dementsprechend von jedem Staatsanwalt und jedem Richter schon gefühlte 1000x gehört wurde.

Das ist natürlich für diejenigen blöd, wie wirklich versehentlich an sowas geraten sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

@drkabo

Meines Erachtens müsste man außerdem erklären können, warum man den Fund nicht gemeldet hat, sondern alle Beweise versucht hat zu vernichten.

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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Meines Erachtens müsste man außerdem erklären können, warum man den Fund nicht gemeldet hat, sondern alle Beweise versucht hat zu vernichten.


Da gab es doch schon genug Fälle in der Presse, wo jemand, der das gemeldet hat, erst dadurch ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes an den Hals bekommen hat. Da kann man schon verstehen, wieso man da eher hofft, daß mit der Löschung alles erledigt ist.

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#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Was ich allerdings nicht machen würde, ist das Smartphone in den Werkszustand rückzusetzen. Dann könnte man sich Gedanken darüber machen, was Sie denn, wohl alles zu verbergen haben....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#15
 Von 
Tomatenketchup
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@drkabo

Meines Erachtens müsste man außerdem erklären können, warum man den Fund nicht gemeldet hat, sondern alle Beweise versucht hat zu vernichten.


Ich habe die Gruppe 2x über Whatsapp & Groupler gemeldet, weil ich dachte die kümmern sich darum.
Gelöscht habe ich die einfach weil ich damit nichts zu tun haben wollte.

Zitat (von Osmos):
Bei dem im Raum stehenden erheblichen Vorwurf würde ich dringend auf die Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts für Strafrecht vor jeglicher Aussage gegenüber der Polizei raten. Das Geld dürfte aufgrund des zu erwartenden Strafrahmens sowie der Stigmatisierung im Falle einer Verurteilung gut investiert sein. Und wie gesagt: Vor jeglicher Aussage.


Auch wenn es gut investiert wäre,
da habe ich leider kein Geld für. Ich muss Rechnungen zahlen an jeder Ecke und mein Erspartes ging für die OP meines Katers drauf.

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#16
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Was ich allerdings nicht machen würde, ist das Smartphone in den Werkszustand rückzusetzen. Dann könnte man sich Gedanken darüber machen, was Sie denn, wohl alles zu verbergen haben....

Dieser Tip ist nicht zielführend. Wenn man seitens der Ermittlungsbehörden ein Interesse an den Inhalten des Smartphones haben würde, dann wäre das Teil schon längst im Rahmen einer Sicherstellung/Beschlagnahme in der KT. Und Gedanken kann man sich machen so viel man möchte, die führen im Strafprozess zu wenig bis nichts im Hinblick auf das Urteil.

Wenn man jemanden offen mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert, dann weil im Strafverfahren entweder schon ausreichend Beweise vorliegen, oder aber man sich speziell von der Einvernahme wesentliche Informationen erhofft.

Und ja seitens der Strafverfolgungsbehörden weiß man durchaus dass man im Rahmen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe auch viel unerwünschtes Material erhält. Das traf auch schon größere Gesprächsrunden mit Hunderten von Teilnehmern im Rahmen von §86a Ermittlungen. Da reicht ein Störenfried um Hunderte von Smartphones "zu vergiften".


Zitat (von Tomatenketchup):
da habe ich leider kein Geld für

Dann sollte man sich überlegen ob man zumindest das Geld für eine Akteneinsicht (< 100 Euro) zusammenkratzt, dann weiß man wenigstens was genau vorliegt und auf welche Informationen sich die Beschuldigung stützt, und kann sich danach bei Bedarf schriftlich zur Sache einlassen. Bei Interviews lässt sich die Richtung im Interesse des Fragestellers recht gut steuern, während schriftliche Angaben nach Kenntnis der Details - gewisse sprachliche Fähigkeiten vorausgesetzt - deutlich leichter an den Interessen des Beschuldigten auszurichten sind.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Zitat (von fb367463-2):
Was ich allerdings nicht machen würde, ist das Smartphone in den Werkszustand rückzusetzen. Dann könnte man sich Gedanken darüber machen, was Sie denn, wohl alles zu verbergen haben....

Dieser Tip ist nicht zielführend. Wenn man seitens der Ermittlungsbehörden ein Interesse an den Inhalten des Smartphones haben würde, dann wäre das Teil schon längst im Rahmen einer Sicherstellung/Beschlagnahme in der KT. Und Gedanken kann man sich machen so viel man möchte, die führen im Strafprozess zu wenig bis nichts im Hinblick auf das Urteil.

Wenn man jemanden offen mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert, dann weil im Strafverfahren entweder schon ausreichend Beweise vorliegen, oder aber man sich speziell von der Einvernahme wesentliche Informationen erhofft.

Und ja seitens der Strafverfolgungsbehörden weiß man durchaus dass man im Rahmen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe auch viel unerwünschtes Material erhält. Das traf auch schon größere Gesprächsrunden mit Hunderten von Teilnehmern im Rahmen von §86a Ermittlungen. Da reicht ein Störenfried um Hunderte von Smartphones "zu vergiften".



Ah so, stimmt auch wieder. Danke für die Aufklärung!

Viele Grüße aus Bonn!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Tomatenketchup):
Hat jemand Erfahrung mit sowas oder einen Rat was ich machen kann oder soll?
Dann musst du ganz einfach abwarten, was man dir schreibt. Dann gehts weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Überlegung wäre halt wirklich das Geld für eine Beratung durch einen Anwalt zusammenzukratzen.

Ansonsten... Wann ist denn der Vernehmungstermin bei der Polizei.

Deine Entscheidung ist jetzt:
- nicht hingehen (musst du nämlich nicht)
- hingehen, anhören was sie zu sagen haben und keine Angaben machen
- hingehen und Angaben machen

Die Entscheidung kann dir im Endeffekt niemand abnehmen.

Ich weiß, dass viele hier raten keine Angaben zu machen bzw. gar nicht erst hinzugehen, weil sich die meisten dann nicht zurückhalten können und doch was sagen.

Aber ehrlich gesagt... ich persönlich... würde, wenn ich da unschuldig reingeraten wäre (also unschuldig, dass insofern, dass man Pornos wollte, aber keine Kinderpornos) hingehen und auch entsprechende Angaben machen und die "Flucht nach vorne" antreten und mit offenen Karten spielen. Aber das ist wie gesagt nur meine Meinung und ich übernehme keine Haftung dafür. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meines Erachtens müsste man außerdem erklären können, warum man den Fund nicht gemeldet hat, sondern alle Beweise versucht hat zu vernichten.
Ganz einfach, weil man das Erste nicht muss und das Zweite darf; wenn man es genau nimmt muss man das Zweite sogar, denn der Besitz ist strafbar.

Und erklären sollte man als Beschuldigter grundsätzlich gar nichts, häufig ist das kontraproduktiv.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ganz einfach, weil man das Erste nicht muss

Es kann durchaus sinnvoll sein, wenn man sich entlasten kann.



Zitat (von reckoner):
wenn man es genau nimmt muss man das Zweite sogar, denn der Besitz ist strafbar.

Nö, eine Vernichtung der Beweise macht die Straftat nicht ungeschehen.



Zitat (von reckoner):
Und erklären sollte man als Beschuldigter grundsätzlich gar nichts, häufig ist das kontraproduktiv.

Zumindest nicht, ohne das ein Anwalt diese Erklärung geprüft hätte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Was ich allerdings nicht machen würde, ist das Smartphone in den Werkszustand rückzusetzen. Dann könnte man sich Gedanken darüber machen, was Sie denn, wohl alles zu verbergen haben....


Die Gedanken sind frei. Woran hast du denn genau gedacht, daß jemand vor Gericht kommt, weil man anhand seines Verhalten "vermutet", er könnte "irgendwelche" Straftaten begangen haben?
Es ist völlig legitim, potentielle Beweismittel zu vernichten, die sich in eigenem Besitz befinden. Nur bereits beschlagnahmte darf man nicht mehr beseitigen.

0x Hilfreiche Antwort

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