Es ist ein wenig peinlich, aber ich hoffe, dass es klar rüberkommt.
Ich kam letztens in eine WhatsappGruppe wo Pornos verschickt wurden, da ich aktuell kein WLAN habe um die Videos zu "streamen". Als ich einige Dateien runtergeladen habe, habe ich gesehen, dass unter anderem Kinderpornos unter den Dateien waren. Ich habe direkt alles wieder gelöscht einschließlich der Gruppe selbst und meinem InternetVerlauf.
Nun hat wohl aber jemand meine Nummer trotzdem der Polizei übergeben, die mir jetzt eine Vorladung
wegen 'Verbreitung, Erwerb oder Besitz von Kinderpornografischen Schriften'.
Jetzt ist natürlich meine Sorge, dass ich wegen diesem Dreck verurteilt o.Ä. werden könnte, obwohl ich die Sachen ja nicht mal wollte.
Hat jemand Erfahrung mit sowas oder einen Rat was ich machen kann oder soll?
Beste Grüße
Ausversehen an Kinderpornos geraten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn man den Kram nicht will, warum geht man damit nicht direkt zur Polizei, wenn man sieht, was man da geschickt bekommen hat?
ZitatWenn man den Kram nicht will, warum geht man damit nicht direkt zur Polizei, wenn man sieht, was man da geschickt bekommen hat? :
Ich habe einfach alles gelöscht, weil ich damit nichts zutun haben wollte.
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? Kein Verlangen vorhanden, die betroffenen Kinder zu schützen?
Die Sorge ist nicht ganz unberechtigt, gottseidank ist die Justiz bei Kinderpornographie mittlerweile nicht mehr so nachlässig.
Zitat? Kein Verlangen vorhanden, die betroffenen Kinder zu schützen? :
Die Sorge ist nicht ganz unberechtigt, gottseidank ist die Justiz bei Kinderpornographie mittlerweile nicht mehr so nachlässig.
Da habe ich bis jetzt nicht drüber nachgedacht, würde zwar gerne, dass die die die Filme drehen im Knast enden aber ich wollte einfach nicht, dass mein Name mit dem Thema zusammen fällt. War offensichtlich ein Fehler.
Ja stimmt es ist gut, dass die da jetzt so hinterher sind, aber ich befürchte jetzt in einen Topf geworfen zu werden mit beispielsweise diesen Politikern die Festplatten voller Dateien hatten, das ist ja kein Kaugummi klauen, das ist richtig harter Tobak.
Dann müssen Sie jetzt die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass ihre Geschichte so richtig ist.
Zitat:Dann müssen Sie jetzt die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass ihre Geschichte so richtig ist.
Genau das.
ZitatDann müssen Sie jetzt die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass ihre Geschichte so richtig ist. :
Ohgottogott das war noch nie meine Stärke.
Wissen sie zufällig was mir bei der Vorladung passieren könnte?
So etwas wie Telefon einziehen oder gar direkt in eine Zelle stecken?
Ich wüsste nämlich nicht wie ich, dass der Familie erklären sollte.
Beste Grüße
Zitat:Wissen sie zufällig was mir bei der Vorladung passieren könnte?
Sie werden befragt.
Zitat:So etwas wie Telefon einziehen oder gar direkt in eine Zelle stecken?
Das zweite: Nein
Das erste: Gut möglich, dass sich der befragende Polizist für Ihr Handy interessiert und ein paar Blicke darauf werfen will.
(Hätte die Polizei Ihr Handy unbedingt und sofort haben wollen, hätte es eine Wohnungsdurchsuchung gegeben mit der Zielrichtung "Finden und Beschlagnahme des Handys". Dass das nicht passiert ist, spricht eher dafür, dass die Polizei Ihr Handy derzeit als nicht so wichtig ansieht. Das kann sich aber noch ändern.)
Bei dem im Raum stehenden erheblichen Vorwurf würde ich dringend auf die Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts für Strafrecht vor jeglicher Aussage gegenüber der Polizei raten. Das Geld dürfte aufgrund des zu erwartenden Strafrahmens sowie der Stigmatisierung im Falle einer Verurteilung gut investiert sein. Und wie gesagt: Vor jeglicher Aussage.
@Osmos
... käme für mich darauf, wie ich "zufällig" auf einen derartigen Trupp hätte treffen können um dann "unwissend" in eine solche Videoaustauschgruppe aufgenommen zu werden ... mmh .... ja Sie haben Recht;... so oder so Anwalt wäre nicht schlecht.
Das praktische Problem ist einfach, dass "Ausversehen an Kinderpornos geraten" die Ausrede ist, die 99,9% aller Verdächtigen nutzen und dementsprechend von jedem Staatsanwalt und jedem Richter schon gefühlte 1000x gehört wurde.
Das ist natürlich für diejenigen blöd, wie wirklich versehentlich an sowas geraten sind.
@drkabo
Meines Erachtens müsste man außerdem erklären können, warum man den Fund nicht gemeldet hat, sondern alle Beweise versucht hat zu vernichten.
ZitatMeines Erachtens müsste man außerdem erklären können, warum man den Fund nicht gemeldet hat, sondern alle Beweise versucht hat zu vernichten. :
Da gab es doch schon genug Fälle in der Presse, wo jemand, der das gemeldet hat, erst dadurch ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes an den Hals bekommen hat. Da kann man schon verstehen, wieso man da eher hofft, daß mit der Löschung alles erledigt ist.
Was ich allerdings nicht machen würde, ist das Smartphone in den Werkszustand rückzusetzen. Dann könnte man sich Gedanken darüber machen, was Sie denn, wohl alles zu verbergen haben....
Zitat@drkabo :
Meines Erachtens müsste man außerdem erklären können, warum man den Fund nicht gemeldet hat, sondern alle Beweise versucht hat zu vernichten.
Ich habe die Gruppe 2x über Whatsapp & Groupler gemeldet, weil ich dachte die kümmern sich darum.
Gelöscht habe ich die einfach weil ich damit nichts zu tun haben wollte.
ZitatBei dem im Raum stehenden erheblichen Vorwurf würde ich dringend auf die Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts für Strafrecht vor jeglicher Aussage gegenüber der Polizei raten. Das Geld dürfte aufgrund des zu erwartenden Strafrahmens sowie der Stigmatisierung im Falle einer Verurteilung gut investiert sein. Und wie gesagt: Vor jeglicher Aussage. :
Auch wenn es gut investiert wäre,
da habe ich leider kein Geld für. Ich muss Rechnungen zahlen an jeder Ecke und mein Erspartes ging für die OP meines Katers drauf.
ZitatWas ich allerdings nicht machen würde, ist das Smartphone in den Werkszustand rückzusetzen. Dann könnte man sich Gedanken darüber machen, was Sie denn, wohl alles zu verbergen haben.... :
Dieser Tip ist nicht zielführend. Wenn man seitens der Ermittlungsbehörden ein Interesse an den Inhalten des Smartphones haben würde, dann wäre das Teil schon längst im Rahmen einer Sicherstellung/Beschlagnahme in der KT. Und Gedanken kann man sich machen so viel man möchte, die führen im Strafprozess zu wenig bis nichts im Hinblick auf das Urteil.
Wenn man jemanden offen mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert, dann weil im Strafverfahren entweder schon ausreichend Beweise vorliegen, oder aber man sich speziell von der Einvernahme wesentliche Informationen erhofft.
Und ja seitens der Strafverfolgungsbehörden weiß man durchaus dass man im Rahmen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe auch viel unerwünschtes Material erhält. Das traf auch schon größere Gesprächsrunden mit Hunderten von Teilnehmern im Rahmen von §86a Ermittlungen. Da reicht ein Störenfried um Hunderte von Smartphones "zu vergiften".
Zitatda habe ich leider kein Geld für :
Dann sollte man sich überlegen ob man zumindest das Geld für eine Akteneinsicht (< 100 Euro) zusammenkratzt, dann weiß man wenigstens was genau vorliegt und auf welche Informationen sich die Beschuldigung stützt, und kann sich danach bei Bedarf schriftlich zur Sache einlassen. Bei Interviews lässt sich die Richtung im Interesse des Fragestellers recht gut steuern, während schriftliche Angaben nach Kenntnis der Details - gewisse sprachliche Fähigkeiten vorausgesetzt - deutlich leichter an den Interessen des Beschuldigten auszurichten sind.
Zitat:ZitatWas ich allerdings nicht machen würde, ist das Smartphone in den Werkszustand rückzusetzen. Dann könnte man sich Gedanken darüber machen, was Sie denn, wohl alles zu verbergen haben.... :
Dieser Tip ist nicht zielführend. Wenn man seitens der Ermittlungsbehörden ein Interesse an den Inhalten des Smartphones haben würde, dann wäre das Teil schon längst im Rahmen einer Sicherstellung/Beschlagnahme in der KT. Und Gedanken kann man sich machen so viel man möchte, die führen im Strafprozess zu wenig bis nichts im Hinblick auf das Urteil.
Wenn man jemanden offen mit einem derartigen Vorwurf konfrontiert, dann weil im Strafverfahren entweder schon ausreichend Beweise vorliegen, oder aber man sich speziell von der Einvernahme wesentliche Informationen erhofft.
Und ja seitens der Strafverfolgungsbehörden weiß man durchaus dass man im Rahmen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe auch viel unerwünschtes Material erhält. Das traf auch schon größere Gesprächsrunden mit Hunderten von Teilnehmern im Rahmen von §86a Ermittlungen. Da reicht ein Störenfried um Hunderte von Smartphones "zu vergiften".
Ah so, stimmt auch wieder. Danke für die Aufklärung!
Viele Grüße aus Bonn!
Dann musst du ganz einfach abwarten, was man dir schreibt. Dann gehts weiter.ZitatHat jemand Erfahrung mit sowas oder einen Rat was ich machen kann oder soll? :
Überlegung wäre halt wirklich das Geld für eine Beratung durch einen Anwalt zusammenzukratzen.
Ansonsten... Wann ist denn der Vernehmungstermin bei der Polizei.
Deine Entscheidung ist jetzt:
- nicht hingehen (musst du nämlich nicht)
- hingehen, anhören was sie zu sagen haben und keine Angaben machen
- hingehen und Angaben machen
Die Entscheidung kann dir im Endeffekt niemand abnehmen.
Ich weiß, dass viele hier raten keine Angaben zu machen bzw. gar nicht erst hinzugehen, weil sich die meisten dann nicht zurückhalten können und doch was sagen.
Aber ehrlich gesagt... ich persönlich... würde, wenn ich da unschuldig reingeraten wäre (also unschuldig, dass insofern, dass man Pornos wollte, aber keine Kinderpornos) hingehen und auch entsprechende Angaben machen und die "Flucht nach vorne" antreten und mit offenen Karten spielen. Aber das ist wie gesagt nur meine Meinung und ich übernehme keine Haftung dafür. :-)
Hallo,
Ganz einfach, weil man das Erste nicht muss und das Zweite darf; wenn man es genau nimmt muss man das Zweite sogar, denn der Besitz ist strafbar.Zitat:Meines Erachtens müsste man außerdem erklären können, warum man den Fund nicht gemeldet hat, sondern alle Beweise versucht hat zu vernichten.
Und erklären sollte man als Beschuldigter grundsätzlich gar nichts, häufig ist das kontraproduktiv.
Stefan
ZitatGanz einfach, weil man das Erste nicht muss :
Es kann durchaus sinnvoll sein, wenn man sich entlasten kann.
Zitatwenn man es genau nimmt muss man das Zweite sogar, denn der Besitz ist strafbar. :
Nö, eine Vernichtung der Beweise macht die Straftat nicht ungeschehen.
ZitatUnd erklären sollte man als Beschuldigter grundsätzlich gar nichts, häufig ist das kontraproduktiv. :
Zumindest nicht, ohne das ein Anwalt diese Erklärung geprüft hätte.
ZitatWas ich allerdings nicht machen würde, ist das Smartphone in den Werkszustand rückzusetzen. Dann könnte man sich Gedanken darüber machen, was Sie denn, wohl alles zu verbergen haben.... :
Die Gedanken sind frei. Woran hast du denn genau gedacht, daß jemand vor Gericht kommt, weil man anhand seines Verhalten "vermutet", er könnte "irgendwelche" Straftaten begangen haben?
Es ist völlig legitim, potentielle Beweismittel zu vernichten, die sich in eigenem Besitz befinden. Nur bereits beschlagnahmte darf man nicht mehr beseitigen.
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