Auswandern mit Bewährungsstrafe

22. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kai45527
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Auswandern mit Bewährungsstrafe

Hallo habe eine Frage und zwar habe ich zuletzt ein wenig Mist gebaut Kreditkartenbetrug und auch was anderes auch Betrugssache werde dafür eine Bewährungsstrafe bekommen da der sachschaden sehr gering ist!Meine Frage nun wie ist es bei einer Bewährungsstrafe hatte nämlich eigentlich vor aus Deutschland auszuwandern bin ich dann dadurch gezwungen hier zu bleiben???Danke im Vorraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Deutschland wird Sie nicht hindern, auszuwandern.

Aber bei vielen Ländern werden Sie mit einer Vorstarfe keine Chance auf eine Einwanderung haben

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kai45527
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

ja aber meine während der bewährungszeit kann ich da einfach auswandern???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo ruhrpottdonis!

quote:
ja aber meine während der bewährungszeit kann ich da einfach auswandern???


Ich vermute, CForce wollte Sie darauf hinweisen:

Auswandern geht

ABER ;)

Die anderen Länder (in die Sie einwandern wollen) werden Sie nicht einwandern lassen ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kai45527
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

ja aber dann ist das doch eigentlich keine strafe und dachte ich müsste immer zu so nem bewährungshelfer

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Die Bewährung bedeutet ja das Sie keine weiteren Straftaten in einer gewissen Zeit mehr begehen dürfen wenn Sie nicht die vorgegebene Zeit absitzen wollen. Das heisst aber nicht das Sie nicht aus Deutschland ausreisen dürfen usw. Anders sieht es aus wenn Sie gewisse Bewährungsauflagen zu erfüllen haben die Sie nicht erfüllen können wenn Sie dauerhaft im Ausland sind z.B. regelmässige Termine beim Bewährungshelfer usw.

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

quote:

Hallo habe eine Frage und zwar habe ich zuletzt ein wenig Mist gebaut Kreditkartenbetrug und auch was anderes auch Betrugssache werde dafür eine Bewährungsstrafe bekommen da der sachschaden sehr gering ist!


Wieso sind Sie sich eigentlich so sicher, dass Sie trotz des Ihren Schilderungen nach sehr geringen Schadens eine Bewährungsstrafe bekommen werden? Sind Sie in dieser Richtung schon erheblich vorbelastet? Wenn nicht und es nur z.B. um zwei Fälle des Betrugs geht, würde ich eher eine Geldstrafe erwarten...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

@Thomasovic
Naja, ganz so einfach ist das mit den Auflagen, die eingehalten werden müssen, dann auch nicht. Mag sein, daß es da eine entsprechende Rechtssprechung zu gibt, die mir nicht bekannt ist.
Meine Rechtsauffassung ist dazu aber, daß ein unter Bewährung stehender Mensch weiterhin das Grundrecht auf Freizügigkeit hat, was die freie Wahl des Wohnortes mit einschließt. Wenn aus diesem Umstand heraus die Erfüllung einer Auflage objektiv unmöglich oder unzumutbar wird (z.B. der Kontakt zum Bewährungshelfer), dann wird sie aufzuheben sein.
Interessanterweise beinhalten die meisten Bewährungsbeschlüsse ja die Vorgabe, daß Wohnung und Arbeitsplatz nicht ohne Zustimmung des Bewährungshelfers gewechselt werden dürfen (was ich für äußerst fragwürdig halte), wobei nach Zustimmung des Bewährungshelfers zu einem Umzug ins Ausland dem Gericht eigentlich jegliche Handhabe fehlen dürfte, darauf noch einen Bewährungswiderruf zu stützen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#8
 Von 
Danijel_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo bin Dani und ich bin vor 2 jahren auf 1 Jahr auf Bewährung verurteilt wegen Betrug, und ich wollte Sie fragen, ist das gefährlich für mich wenn ich Schwarzarbeiten gehe ? wegen mein Bewährung?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Danijel_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo bin Dani und ich bin vor 2 jahren auf 1 Jahr auf Bewährung verurteilt wegen Betrug, und ich wollte Sie fragen, ist das gefährlich für mich wenn ich Schwarzarbeiten gehe ? wegen mein Bewährung?Antworte mir auf denn email danijel_ffm_@hotmail.de

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" "

1x Hilfreiche Antwort

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