Auswandern trotz Bewährung....

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
richtig verzweifelt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auswandern trotz Bewährung....

Guten Tag ,mal angenommen die Person A hat eine Straftat begangen sich diesen Strafverfahren aber nicht gestellt sondern hat sich mehre Jahre im Ausland aufgehalten...
Person A hat sich Dan aber mittlerweile gestellt in Deutschland und es lag kein Haftbefehl vor gegen Person A...nun wurde die Akte wieder geöffnet und Person A watret auf das Gerichtsverfahren ? nun Stellt sich die Person A ? Folgende Frage da vermutlich eine Bewährungsstrafe unter oder bis zu 1 jahr auf die Person zukommt wie hoch sind die Chancen Für Person A wieder ins Ausland zurückzufahren da Person A im Ausland Heiraten will und dort weiter Leben möchte doch geht das so einfach auf Bewährung??

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Grundsätzlich ja, soweit es keine Bewährungsauflagen/Weisungen gibt, die von dort nicht erfüllbar wären, oder ggf. vorher erfüllt werden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.01.2016 21:53

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