Auszahlung der Kfz-Versicherung

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marie47228
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung der Kfz-Versicherung

Hallo,
Aufgrund eines Schlaganfall (mein Freund) und die folgende Insolvenz habe ich meinem Freund finanziell unterstützt und nach Erholung einige Jahre später ihm ein kleines Auto (wegen Behinderung) gekauft. Auch die Steuern und die Versicherung wurde von mir organisiert und bezahlt.

Damit er sich nicht so "schlecht" fühlen soll, habe ich das Fahrzeug auch auf seinen Namen angemeldet ( mit ihm) Kfz-Brief aber als mein Eigentum behalten. Schuldzettel haben wir nicht gemacht. (war mir nicht so wichtig - hab es für ihn getan)
Inzwischen ist er verstorben.
Die Versicherung hat mir einen Scheck für die restliche Jahreszahlung geschickt, damit ich diesen auf meinem Konto einlösen kann.
Wir haben nicht zusammen gelebt. Die Kinder haben sein Erbe abgelehnt, darf ich nun den Scheck überhaupt einlösen?

Ich hoffe die Info reicht.
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Offensichtlich warst DU der Versicherungsnehmer bzw. -zahler.
Es ist also DEIN Geld.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marie47228
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Versicherungsnehmer war ich nicht, da auf meinen Namen schon 2 Fahrzeuge liefen. Ich war nur als Fahrer mit eingetragen.
Ich war der Zahler der Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung, es wurden alle Beiträge von meinem Konto abgebucht.

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