Auto beschädigt!

19. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
colith
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto beschädigt!

Hallo,
bitte dringend um Rat!

Gestern abend habe ich gegen 22 Uhr mein Auto in der Einfahrt unseres Hauses geparkt - eben, Sonntag ca 15 Uhr, bemerkte ich, dass alle 3 Scheibenwischer beschädigt wurden (2x heftigst verbogen, der hintere sogar abgebochen).

In dem Mietshaus, das ich seit zig Jahren bewohne, wurde vor ca einem Jahr ein Keller an irgendwelche Handwerker vermietet, die auch einen Anhänger in der Hofeinfahrt stehen haben. seitdem hängt auch ein Schild, dass das Parken in der Einfahrt verbietet, an der Hauswand. Die Jahre zuvor war das erlaubt, da es sich um keine Autozufahrt handelt. Wie ich von Nachbarn erfahren habe, haben diese Handwerker auch keine Berechtigung, Autos abschleppen zu lassen, obwohl das auf dem angebrachten Schild steht, sonst wären hier schon einige Autos abgeschleppt worden.
Normalerweise stellen diese polnischen Handwerker bei in der Einfahrt geparkten Autos immer die Scheibenwischer hoch oder klemmen irgendwelche Zeitungen oder Pappe dahinter.
Bei meinem auto sind sie nun etwas heftiger zur Sache gegangen!

Ich hab auch schon vor Monaten mal einen der Typen drauf angesprochen, dass wenn ich dort magels Parkplätzen mal stehe, sie bitte klingeln sollen, wenn sie den Anhänger rausfahren wollen. Aber mangels guter Deutschkenntnisse bin ich nicht sicher, ob das verstanden wurde. Außerdem lege ich immer, wie auch gestern abend, einen Zettel von innen an die Windschutzscheibe, wo sie biite klingeln sollen, falls das auto weg muss.

Ich dachte, von Samstagabend auf Sonntagmittag kann ich mal da parken - und jetzt sind meine Scheibenwischer hin!

Kann ich das anzeigen oder zieh ich den kürzeren?
Ich weiß GENAU, dass die das waren, da alle anderen Autos drumrum unbeschädigt sind und die das IMMER so machen!!!

(Ich hab das Auto übrigens vorhin gleich umgeparkt, bevor noch mehr passiert...)





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17 Antworten
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#2
 Von 
colith
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das gibt denen also das Recht, gleich das Auto derart zu beschädigen? Selbst durchs Abschleppen lassen (wenn sie das denn dürften!!!) passiert den Autos nichts.
Außerdem ist es keine reguläre Einfahrt für Fahrzeuge, dieses Schild wurde dennoch einfach angebracht.
Der Spass kostet mich einige 100 Euro, zumal beim hinteren Scheibenwischer sogar der Motor defekt ist und bei den beiden vorderen nicht nur die Wischblätter, sondern das ganze Gestell verborgen wurden!

Ich hab schon mit der Polizei telefoniert, die sagten mir, ich solle auf jeden Fall eine Anzeige machen, auch wenn die Beweislast etwas schwierig wird.

Außerdem hab ich einen Zettel an den anhänger gehängt, dass die sich bei mir melden sollen, weil sie meine Auto beschädigt haben - bin mal gespannt...

-- Editiert am 19.06.2011 17:12

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Natürlich können Sie eine Anzeige erstatten. Die wird aber "gegen unbekannt" laufen müssen, da "weil die es immer so machen" natürl. kein Beweis ist, v.a. nicht dafür welcher der Arbeiter es war.

Und Ihren Schaden bekommen Sie durch eine Strafanzeige grds. auch nicht ersetzt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Wie ich von Nachbarn erfahren habe, haben diese Handwerker auch keine Berechtigung, Autos abschleppen zu lassen,

Wenn man eine Einfahrt zuparkt schon.

Es ist nur etwas problematisch, die Abschleppkosten geltend zu machen ...

Deshalb finden gequälte Sellenen andere kereative Wege ...



quote:
Aber mangels guter Deutschkenntnisse bin ich nicht sicher, ob das verstanden wurde.

Dazu sind sie nicht verpflichtet.
Die müssen keine Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen die durch widerrechtliches parken entstehen.
Woran liegt es denn eigentlich bei dir? Faulheit oder mangelnde Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung?



quote:

Bei meinem auto sind sie nun etwas heftiger zur Sache gegangen!
...
Ich weiß GENAU, dass die das waren

Solche Behauptungen können ohne Beweise zum Bumerang werden ...



quote:
Ich hab das Auto übrigens vorhin gleich umgeparkt, bevor noch mehr passiert...

Na wenigstens funktioniert der Lerneffekt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
colith
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ey Leute, jetzt macht mich hier nicht zusätzlich fertig - mein Tag ist eh gelaufen...

quote:
Woran liegt es denn eigentlich bei dir? Faulheit oder mangelnde Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung?


Daran, dass mein Auto erheblich beschädigt wurde. (Zumindest sind für mich momentan paar überflüssiger Hunderter zur Autoreparatur schon ganz schön heftig!)

Mir gehts darum, ob ein Auto derart beschädigt werden darf, nur weil ich von Samstag (später) Abend auf Sonntag Mittag einen Parkplatz eingenommen hab, der irgendwelchen Schwarzarbeitern (sorry, aber auch das weiß ich genau!) zur Miete gestellt wurde.

Das mit der Schwarzarbeit ist mir im Grunde auch völlig egal - aber langsam überlege ich mir, ob ich das nicht als Druckmittel einsetzen sollte, damit sie mir den angerichteten Schaden beheben!

Bin einfach stinksauer!!!





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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Mir gehts darum, ob ein Auto derart beschädigt werden darf, nur weil ich von Samstag (später) Abend auf Sonntag Mittag einen Parkplatz eingenommen hab, der irgendwelchen Schwarzarbeitern (sorry, aber auch das weiß ich genau!) zur Miete gestellt wurde.

Nein, der Besitzer des Parkplatzes darf dein KfZ nicht absichtlich aus 'Rache' beschädigen.
Das sit Sachbeschädigung und strafbar.


Es stehen ihm aber eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, mit denne er sich nicht strafbar macht.

Er darf es entfernen (lassen) und als Pfand einbehalten bis die Abschleppkosten bezahlt sind.

Er darf das Auto versetzen lassen, ohne dir sofort zu sagen wo es steht.

Er darf dich nachts um 3 Uhr rausklinglen, weil er dann wegfahren möchte.


und viele weitere schöne nicht strafbare Sachen ...



Im übrigen wird die Polizei wohl ermitteln, das es unbekannte Vandalen waren die sich da vergnügt haben.



Dafür, das du nichts von dem beweisen kannst, vermutest du übrigens ganz schön viel.
Ohne Beweise wirst du jedoch nicht weit kommen.



Ich finde es besorgniserregend wie selbstverständlich mittlerweile Leute regelkonformes Verhalten erwarten, selbst aber gegen grundlegende Regeln verstoßen.



quote:

Woran liegt es denn eigentlich bei dir? Faulheit oder mangelnde Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung?

Daran, dass mein Auto erheblich beschädigt wurde.

Mein Fragekontext war ein ganz anderer.
Meine Frage war nach dem Grunde weshalb du vorsätzlich widerrechtlich parkst? Faulheit oder mangelnde Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung?





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#9
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Mir gehts darum, ob ein Auto derart beschädigt werden darf


Nein, das ist grundsätzlich gar nicht erlaubt. Allerdings wirst du die Täterschaft kaum beweisen können - aufgrund von "das können nur die gewesen sein" und "weil die das immer so machen" wird bei uns kein Mensch verurteilt.

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#10
 Von 
colith
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Meine Frage war nach dem Grunde weshalb du vorsätzlich widerrechtlich parkst? Faulheit oder mangelnde Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung?


quote:
Warum kannst du nicht einfach an der Straße parken? Ist der Weg zu weit?


Großstadt, Parkplatzmangel.
Ich bin erstmal zig Runden gefahren und nach mind. 15 Minuten habe ich mich dazu entschieden, mich vor die Tür zu stellen, zumal es später Samstagabend war und ich das Auto Sonntag dann umparken wollte, wenn wieder irgendwo was frei ist.
Normale Handwerker (Maler/Lackierer sind diese Typen) arbeiten meiner Erfahrung nach nicht mitten in der Nacht oder Sonntag Vormittag.

Mit Faulheit hat das nichts zu tun, ich bin daran gewöhnt einige Straßen weiter parken zu müssen, aber auch da ist nicht immer was frei.
Abgesehen davon ist es auch nicht sehr angenehm, als Frau nachts alleine so weite Wege zu Fuss zu machen.


Der Anhänger ist heute übrigens weg und auf den Zettel, den ich groß vorne drangeklebt habe, dass sie meine Auto beschädigt haben und sich bitte bei mir melden sollen wurde natürlich nicht reagiert.
(Würde mir jemand sowas "unterstellen" wäre ich sofort darauf eingegangen, bevor ich noch ne Anzeige kassiere - aber das spricht ja auch wieder Bände...)

Mein Nachbar steht regelmäßig auf dem Platz, hat denen aber seine Handynr gegeben, falls er wegfahren muss. Ich wollte das auch machen, hab dann aber dummerweise einen erwischt, der kein Deutsch versteht und selbst mit Gestigen kam ich nicht weiter. Aber ich habe damals dann zusätzlich einen Zettel an deren Kellertür gehängt mit Autokennzeichen, Name, Handynr., der war irgendwann weg.






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#11
 Von 
colith
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ich finde es besorgniserregend wie selbstverständlich mittlerweile Leute regelkonformes Verhalten erwarten, selbst aber gegen grundlegende Regeln verstoßen.



Genau, bloß nicht wundern, wenn der Nachbar den Hund vergiftet, schließlich hat er ihm ja schon 3x in den Vorgarten gepinkelt!
Bloß nicht aufregen, wenn dein Auto demoliert wird, schließlich parkst du ja in der Einfahrt.
Hallo, steht das noch in irgendeinem Verhältnis?

Hätten die mich einfach abschleppen lassen, hätte ich jetzt keinen Grund mich aufzuregen. Mir aber gleich Reparaturkosten von mind. 300 Euro (laut Auskunft der Werkstatt) zu verursachen, steht auf einem anderen Blatt!

Ich frag mich außerdem, wer von euch nicht schonmal im Halteverbot gestanden hat...aber das scheint ja einem Schwerstverbrechen gleichzukommen.

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-- Editiert am 20.06.2011 18:31

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Hätten die mich einfach abschleppen lassen, hätte ich jetzt keinen Grund mich aufzuregen. Mir aber gleich Reparaturkosten von mind. 300 Euro (laut Auskunft der Werkstatt) zu verursachen, steht auf einem anderen Blatt!

Bei uns kostet abschleppen 250-280 EUR ...



quote:
Ich frag mich außerdem, wer von euch nicht schonmal im Halteverbot gestanden hat...aber das scheint ja einem Schwerstverbrechen gleichzukommen.

Warscheinlich niemand, da es in Deutschland schilcht kein Halteverbot gibt.
Desweiteren, wenn man sich in ein Haltverbot stellt, begeht man in der Regel keine Straftat wie beim parken auf fremden Grundstücken.





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#14
 Von 
colith
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bestreite ja nicht, dass ich dort nicht hätte parken dürfen!
Trotzdem ist es auffällig, dass sich die Typen bis heute nicht bei mir gemeldet haben, fast eine Woche später jetzt.

Dienstag habe ich Anzeige erstattet. Auf Anraten der Polizistin gegen Unbekannt, da sie meinte, der Verdacht liege zwar auf der Hand, allerdings würden die Leute dann vorgeladen werden, würden zu 99% alles abstreiten und ich müsse mich schlimmstenfalls auf Racheaktionen gefasst machen.

Nun weiß ich nicht, wie genau ich weiter vorgehen soll. Meine Überlegung: Ich passe die Typen ab, konfrontiere sie mit meinem Verdacht, zeige ihnen die Anzeige und die Rechnung der Werkstatt und drohe, meine Anzeige konkreter zu machen und sie als Beschuldigte zu nennen, wenn sie mir den Schaden nicht freiwillig (zumindest zur Hälfte) erstatten.
Außerdem gedenke ich noch anzudrohen, der Vermieterin mitzuteilen, dass hier Autos beschädigt werden und sie sich mal überlegen soll, an was für Leute sie hier die kleine Ecke im Hof (in die nichtmal ein Auto passt, ansonsten wäre es garantiert längst ein Stellplatz für einen der Bewohner!) vermietet hat.

Ist das sinnvoll oder zu gefährlich?
Können die mir ihrerseits auch nachträglich was anhängen wegen meiner Falschparkerei, also zusätzliche Kosten?

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#15
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>sie als Beschuldigte zu nennen, wenn sie mir den Schaden nicht freiwillig (zumindest zur Hälfte) erstatten.
<hr size=1 noshade>

Würde ich nicht machen, §164 StGB , §253 StGB

quote:<hr size=1 noshade>Können die mir ihrerseits auch nachträglich was anhängen wegen meiner Falschparkerei, also zusätzliche Kosten?
<hr size=1 noshade>

Der Vermieter könnte dich wegen Besitzstörung zivilrechtlich verklagen, oder handelt es sich um kein Privatgrundstück?

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#16
 Von 
colith
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach komm, Erpressung?
Natürlich würde ich es den Leuten anders rüberbringen, nach dem Motto, ob man sich nicht einigen könne...

Der Vermieter (ihm gehört das ganze Haus) hat bisher noch gar nichts damit zu tun, den Stellplatz haben diese Personen selbst gemietet, sie wohnen allerdings nicht hier im Haus, haben nur einen der Kellerräume (unseren ehemaligen Fahrradkeller wohlbemerkt, unsere Räder müssen wir seitdem auch auf der Straße abstellen...) und diesen Platz im Hof für ihren Anhänger.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Stand der Fahrradkeller im Mietvertrag drin?





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