Hallo zusammen. folgender Sachverhalt.
Vater überlässt Sohn Auto. Versicherungsnehmer, Halter der Vater.
Sohn stellt Auto abends bei sich zu Hause ab und geht schlafen.
Am nächsten morgen erfährt Sohn, dass es nachts auf der Str. eine Schlägerei gegeben hat. Bei dieser Schlägerei wurde jemand auf das Auto, welches Sohn fährt, geworfen.
Auto hat nun in der Motorhaube große Beulen. Vorfall wurde von der Polizei aufgenommen mit Zeugen, Kripo nahm sogar noch Blutspuren vom Auto.
So nun zur Frage:
Der Typ, der auf dem Auto gelandet ist, weiß angeblich nicht, wer ihn da so verprügelt hat. Das ist jedoch stark anzuzweifeln. Er hat ja im weitesten Sinne das Auto beschädigt, indem er daruaf gelandet ist. Kann man ihn deshalb anzeigen? Vieleicht rückt er dann mit dem Namen raus, wer ihn verprügelt hat.
-----------------
" "
Auto beschädigt bei Schlägerei - wer zahlt?
14. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 14. September 2011 | 09:23
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 6x hilfreich)
Auto beschädigt bei Schlägerei - wer zahlt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. September 2011 | 10:40
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 27x hilfreich)
Warum bestehen denn da starke Zweifel?
-----------------
""
#2
Antwort vom 14. September 2011 | 11:26
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 6x hilfreich)
Laut Zeugenaussagen sind die Personen alle zusammen vor dem Haus angekommen. Schon laut streitend.
-----------------
" "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. September 2011 | 11:35
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 27x hilfreich)
Deswegen muss die Aussage des Opfers ja nicht falsch sein.
Die Polizei führt ja bereits ein Ermittlungsverfahren,
hier werden auch sicherlich alle Zeugen vernommen.
Ihr solltet dieses Verfahren abwarten, das Ziel ist ja schließlich die Namhaftmachung des Täters.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.791
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
18 Antworten
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
15 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten