Autofahrerin beschimpft mich als Scheiss Ausländer und zeigt mir den Mittelfinger

19. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
sonja2323
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 12x hilfreich)
Autofahrerin beschimpft mich als Scheiss Ausländer und zeigt mir den Mittelfinger

heute wurde ich auf einem Parkplatz als ****** Ausländer beleidigt geh zurück in dein land.

Als sie in das auto einstieg zeigte sie mir den Mittelfinger.

Was kann ich für Strafanzeigen Stellen.
Dachte An Volksverhetzung.
Beleidigung
Verletztung der Menschwürde.

Gruss

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Dachte An Volksverhetzung.Beleidigung Verletztung der Menschwürde.
Ich denke da wenn überhaupt an einen StrafANTRAG wegen Beleidigung. Eine Volksverhetzung sehe ich nicht. Die Verletzung der Menschenwürde ist nur staatlichen Stellen ausdrücklich verboten und gibt es nicht als Straftatbestand. Bedenken sollte man, dass eine Beleidigung sehr gerne eingestellt wird. Das mag in diesem Fall, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Medienberichte, vielleicht aber auch je nach Wohnort und Kontext anders sein. Vielleicht aber such je nach Ihrer Herkunft. Syrische Flüchtlinge mag man im Moment besser schützen wollen als östereichische Urlauber.

Weiter muss man sich dann die Frage nach der Beweisbarkeit stellen. Auch allein Ihre mündliche Schilderung kann als Beweis ausreichen. Darüber entscheidet dann aber ein Richter. Der hat bestimmt gewisse Erfahrung damit, belastende Aussagen zu prüfen und Schutzbehauptungen zu erkennen. Am Ende ist dem aber selber überlassen, wem der glaubt.

Dabei herausspringen könnte eine kleine Geldstrafe. Sie haben davon erstmal nichts. Ein "Schmerzensgeld" für Sie wäre wenn überhaupt in nochmals kleinerem Bereich denkbar. Dabei müsste aber auch wieder die tatsächliche Schuldschwere bedacht werden. Die könnte in bestimmten Kontexten gemildert oder verschärft sein. Sie nennen hier keinen Kontext.

Sie erahnen es also vielleicht schon: Ich würde es lassen und darüber hinwegsehen.

-- Editiert von Rechtschreibung am 19.10.2015 20:17

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#2
 Von 
sonja2323
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 12x hilfreich)

DIe Polizei war vor ort und hat personalien von zeugen aufgenommen. Also zeugen sind vorhande.
Mir gehts nur um die Maximale Strafe der Person. Zumal sie dieses auch im Auto getan hat und andere Personen es gehört haben.
Ich fühle mich schon echt schlecht, ich bin froh sie nicht geschlagen zu haben, wäre bestimmt nicht gut gegangen...... könnte mir vorstellen, dass andere dort viel schlimmer reagiert hätten........

Ich hab mich in meiner Ehre verletzt gefühlt.
Ich bin selbst Kurde.......und lebe seit 29 Jahren hier!!
gruss

-- Editiert von sonja2323 am 19.10.2015 20:20

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wie schon gesagt: Der einzige Tatbestand der hier erfüllt ist, ist der der Beleidigung. Normalerweise wird sowas mangels öffentl. Interesse eingestellt (völlig unabhängig von der Nationalität der Beteiligten).

Möglicherweise wird aufgrund der aktuellen Lage, hinsichtlich Flüchtlingsproblematik, ausnahmsweise das öffentl. Interesse nicht direkt verneint. Dann mag es eine Einstellung nach § 153a StPO geben, also gegen Zahlung einer geringen Geldauflage, oder schlimmstenfalls/bestenfalls (je nach Betrachtungsweise) einen Strafbefehl mit 10-15 Tagessätzen Geldstrafe.

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#4
 Von 
sonja2323
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 12x hilfreich)

Ok vielen dank du bist der beste.

Leider habe ich vorhin die täterin wieder getroffen die zu ihrem Freund meinte, ey da ist er darauf hinn setzte sie zurück er sprang ins auto und verfolgten mich ich musste schneller und schneller werden, und rette mich auf einen Hügel wo sie mich nicht verfolgen konnte. Ich fühle mich schon ein wenig genötigt, und als Ausländer von rechten verfolgt, ach ja ihr freund meinte du *******

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#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
ey da ist er darauf hinn setzte sie zurück er sprang ins auto und verfolgten mich ich musste schneller und schneller werden, und rette mich auf einen Hügel wo sie mich nicht verfolgen konnte.


Jetzt wird es aber langsam ein schlechter Krimi.

Alarm für Forummoderator 11! Bitte kommen!

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#6
 Von 
sonja2323
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 12x hilfreich)

Wieso sollte ich den lügen ich mein es ernst. ICh war vorhin bei der Polizei die meinte zu mir das einzige was sie tun können, sei einen Beleidigung.

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#7
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Na also. Dann haben Sie ja Ihre Antwort bekommen. Wenn nicht mehr als eine Beleidigung drin ist, dann ist das eben so.

Die Räuberpistole von der hochriskanten Verfolgungsjagd mit anschließender Flucht auf einen Hügel, auf dem Sie unerreichbar waren hat die Polizei ja wohl auch nicht so sehr beindruckt und bestenfalls für einen Schenkelklopfer unter Kollegen gesorgt.

Wären Sie mal besser auf diesem Hügel, auf dem Sie niemand verfolgen kann, geblieben. Dort wären Sie doch sicher gewesen!

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Da muss doch überhaupt kein Straftatbestand genannt werden. Der Staatsanwalt prüft ohnehin alles durch. Einerlei, ob ein Straftatbestand erfüllt ist oder nicht. Ich sehe das Problem nicht. Man schildert in einem Schreiben an die Polizei den Sachverhalt, oder man schickt dieses Schreiben direkt an die Staatsanwaltschaft. Und man wartet, was passiert. Ist doch ganz einfach.

wirdwerden

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#10
 Von 
sonja2323
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 12x hilfreich)

achso okay, dachte immer die polizei muss den straftatbestand festellen und dazu was schreiben. Also die Prüfung vornehmen. Ja in den Bergen und auf den Hügeln ist es immer am sichersten, weil sich da keiner hintraut spass beiseite..... hab jetzt aussergerichtlich versucht zu klären und hoffe auf einigung von der anderen seite.

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