Hallo,
ein Bekannter von mir hat ein paar mal, angeblich von ausländischen Käufern gekaufte Autos, über die Grenzen nach Albanien gefahren. Dort bekam er als Aufwandsentschädigung Bargeld und ein Flugticket nach Hause.
Beim 4ten mal wurde er ( noch in Deutschland ) erwischt. Es stellte sich heraus das das Auto gestohlen war.
Er wusste davon nichts.
Was kann einem nun drohen ? Anwalt einschalten oder Selbstverteidigen ? Oder ist die Sache gelaufen ?
Autoschieberei. Was kann drohen ?
Zitat :Er wusste davon nichts.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Zitat :hat ein paar mal, angeblich von ausländischen Käufern gekaufte Autos, über die Grenzen nach Albanien gefahren.
Er macht es also gewerblich.
Zitat :Es stellte sich heraus das das Auto gestohlen war.
Er hat sich also nicht davon überzeugt, das das Auto nicht gestohlen war.
Hat er bei dann bei den anderen wohl auch nicht?
Ich rate jetzt mal, das es keine angeranzten Autos waren?
Zitat :Was kann einem nun drohen ?
Ermittlungsverfahren, U-Haft, Gerichtsverfahren, Verurteilung, Haft
Zitat :Anwalt einschalten oder Selbstverteidigen ?
Welche juristischen Kenntnisse hat er denn, insbesondere in strafrechtlichen Bereich?
Zitat :Er wusste davon nichts.
Ein Problem wird er halt trotzdem bekommen, wenn die Entlohnung so gut war, dass bei einer mit "normalem Menschenverstand" herangehenden Person Misstrauen aufkommen muss, ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Sprich ob die Entlohnung im dem Rahmen stattgefunden fast, der für eine Autoüberführung üblich ist oder nicht.
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Ich würde abwarten, was kommt und was man mir vorwirft. Eventuell hat man ihm die Story und die völlige Ahnungslosigkeit ja auch geglaubt und gegen ihn wird kein Verfahren geführt. Eventuell hält man ihn aber auch für das Mitglied einer gewerbsmäßig agierenden Diebesbande. Oder irgendetwas dazwischen.
Das man ihm das mit dem "Irrtum" glaubt ist übrigens nicht selbstverständlich. Da dürfte es unter anderem auf die Umstände der Anbahnung dieser Aufträge ankommen und darauf, wie nachvollziehbar er diese Geschehnisse noch schildern kann.
Sollte er weiterhin strafrechtlich beschuldigt sein, dürfte es Sinn ergeben, einen Anwalt einzuschalten. Jenachdem wegen was er angeklagt wird (wenn er überhaupt angeklagt wird) benötigt er sowieso zwingend einen Anwalt. Er selbst kann sich vermutlich nicht so gut verteidigen und verplappert sich möglicherweise. Daher sollte er ohne anwaltlichen Beistand auch keine weiteren Angaben machen. Ist den Behörden überhaupt bekannt, dass es da noch mehr Autos gab als das, in dem er erwischt wurde?
Selbst wenn ich eigentlich ahnungslos und damit unschuldig war, würde ich mir überlegen, o ich hier nicht in den sauren Apfel beiße und eine Geldauflage zahle, damit das Verfahren eingestellt wird.
Zitat :Hallo,
ein Bekannter von mir hat ein paar mal, angeblich von ausländischen Käufern gekaufte Autos, über die Grenzen nach Albanien gefahren. Dort bekam er als Aufwandsentschädigung Bargeld und ein Flugticket nach Hause.
Beim 4ten mal wurde er ( noch in Deutschland ) erwischt. Es stellte sich heraus das das Auto gestohlen war.
Also die 4 mal sind die "ein" paar Mal. Danach hat er hoffentlich aufgehört? Und beim erwischt werden nicht direkt die weiteren 3 mal zuvor eingeräumt ?
Zitat :Er wusste davon nichts.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Ergibt sich auch aus § 17 STGB : "Wem die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, der wird nur dann nicht bestraft, wenn ihm das Unrechtsbewusstsein unvermeidbar fehlte."
Zitat :Was kann einem nun drohen ?
Theoretisch viel oder auch wenig. Vorbestraft ? Wie alt ? soziale Prognose ?
Zitat :Anwalt einschalten oder Selbstverteidigen ?
Könnte er sich denn selbst verteidigen ? Sorry aber manche gucken zu viele amerikanische Filme wo sich die Angeklagten Heldenhaft selber aus einer für Sie Aussichtslosen Anklage mit einem Plädoyer retten.
Zitat :Oder ist die Sache gelaufen ?
Wie gesagt, was hat denn der "Bekannte" zur Sache eingeräumt oder wie hat er sich ggb. Polizei o.ä. geäußert. Ist schon irgendwas an Vernehmungen, Vorladungen etc. gelaufen
Und jetzt?
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