BEAMTENBELEIDIGUNG - habe Respekt vor der Verhandlung!

5. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
cristo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
BEAMTENBELEIDIGUNG - habe Respekt vor der Verhandlung!

HALLO,
HABE VOLGENDES PROBLEM:
ICH WURDE AUF DER AUTOBAHN VON EINER STREIFE GESTOPPT WEIL ICH NICHT DEN GURT UM HATTE.
DER BEAMTE KAM ZIEMLICH HOCHMÄSSIG AN MEINE SCHEIBE UND SAGTE MIR DIREKT: DAS MACHT 30€:
ICH SAGTE IHM DAS ES SCHON OK SEI, UND DES WEITEREM TEILTE ICH IHM MIT DAS ICH ES RECHT EILIG HABE DA ICH EIN DRINGENDEN TERMIN HABE.ER NAHM ERSTMAL MEINE DOKUMENTE AN SICH ANSCHLIESSEND WOLLTE ER MEIN VERBANDSKASTEN SEHEN, DA IHM DAS NOCH NICHT GENUG WAR NAHM ER EIN PROFILMESSER AUS DER TASCHE DAS CA 5 MIN DAUERTE UND MESSTE DIE PROFILTIEFE MEINES AUTOS VON INNEN BIS AUSENREIFEN. ICH KONNTE ES GARNICHT GLAUBEN, FÜR MICH WAR SOFORT KLAR DAS ER ES FUER EXTRA MACHT. DARAUF HIN KONNTE ICH LEIDER KEINEN KÜHLEN KOPF MEHR BEWAHREN UND SAGTE IHM:
DAS ES IMMER DIE FALSCHEN BEAMTEN TRIFFT WIE IN HEILBRONN.
JETZT HABE ICH SCHON EIN GERICHTSTERMIN BEKOMMEN FÜR EINE HAUPTVERHANDLUNG.
ICH HATTE MICH NATÜRLICH AM GLEICHEN ABEND ENTSCHULDIGEN WOLLEN HABE IHN JEDOCH NICHT ERREICHT, ERST EINEN TAG SPÄTER.
HABE ZIEMLICHEN RESPEKT VOR DER VERHANDLUNG, UND BEREUE ES TOTAL. DOCH KANN MIR EINER VIELLEICHT HELFEN WIE ICH MICH VERHALTEN SOLL,UND WAS AUF MICH ZU KOMMEN WIRD.
DANKE ERSTMAL

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22 Antworten
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#1
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

DEINE FESTSTELLTASTE KLEMMT!

:dau:

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

ICH BEKOMME JA SCHON EINEN HÖRSTURZ!
WENN DU MIT DEM POLIZISTEN SO UMGEGANGEN BIST, WIE DU HIER AUFTRITTST; DANN IST MIR SCHON KLAR, WARUM DIE KONTROLLE SO LANGE GEDAUERT HAT.

VIELE GRÜSSE, MICHAEL

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Mitleser/micub - nicht jeder User weiß, dass Großbuchstaben als SCHREIEN gilt.

Christo123: Grundsätzlich hast du ja Reue gezeigt, dass würde ich bei dem Richter auch erwähnen.
Du weißt schon, dass in Heilbronn Polizisten bei der Ausübung ihrer Arbeit erschossen wurden? Das da ein Kollege nicht besonders begeistert ist, kann ich nachvollziehen und würde auch als Privatmensch so eine Äußerung im Freundeskreis unter aller S.. finden.

Ich würde dem Gericht anbieten, dass du auch einen Strafbefehl akzeptieren würdest, die Summe bezahlen und vielleicht noch einmal in der entsprechenden Polizeiwache einen Blumenstrauß vorbei bringen.

Der Polizist wollte dich nicht schikanieren - wer sich aber so offensichtlich nicht an die Gesetze (anschnallen) hält, hält sich vielleicht auch nicht an die anderen Gesetze (Verbandskasten, abgefahrene Reifen) und ich finde es verständlich, dass er das auch kontrolliert hat.

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#4
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Manchmal machen mich Beiträge sprachlos, vor allem wenn ich mir als Lehrer solche Dinge durchlese. Das trifft mich in dem Fall mehrfach, weil ich immer dazu neige derartig schlechtes Deutsch zu korrigieren, was aber vielleicht unfähr ist, weil ich ja Ihren muttersprachlichen Hintergrund nicht kenne.
Des weiteren bin ich als Beamter und vor allem als Lehrer auch Hin und Wieder Beleidigungen ausgesetzt, aber so etwas Hirnloses hat noch keiner gewagt zu sagen, auch meinen Kollegen nicht. Wie hätten Sie reagiert, wenn der Polizist zu Ihnen gesagt hätte, dass es auf der Autobahn bisher offensichtlich die falschen erwischt hat? Einem Polizisten zu sagen, dass man es sehr eilig hat, ist für ihn eine Provokation. Haben Sie vielleicht erwartet, dass er Verständnis dafür hat und Sie deshalb schneller abfertigt? Auch die Tatsache, auf der Autobahn nicht angegurtet unterwegs zu sein, lässt so manchen Rückschluss zu. Bei der Hauptverhandlung geht es um Beamtenbeleidigung, aber all das, was ich da schrieb und wahrscheinlich noch mehr, geht auch dem Richter durch den Kopf. Vergessen Sie bei Ihren Äußerungen und Rechtfertigungen nicht, dass auch der Richter ein Beamter ist. Ich weiß, dieser Beitrag ist keine Hilfe, aber ich wollte es einfach los werden......lg mikal

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Guten Abend zusammen!


quote:
...weil ich immer dazu neige derartig schlechtes Deutsch zu korrigieren, was aber vielleicht unfähr ist

So ungefair hätte ich das auch gesagt...ist das die neue Rechtschreibung? ;)

Kleiner Einwurf am Rande: Gibt es den (Straf-)Tatbestand der Beamtenbeleidigung überhaupt? Dem ist doch m.W. nicht so.

Grundsätzlich bleibt nur festzustellen, daß der TE so ziemlich alles getan hat, was er tun konnte, um die entsprechenden Konsequenzen herbeizuführen. Die direkten Anmerkungen dazu wurdens chon von meinen Vor-Schreibern entsprechend gemacht.

@cristo123: Vielleicht sollten sie nächstes Mal zusätzlich zum nichtangelegten Gurt noch das Handy ans Ohr nehmen, mit der anderen Hand den Laptop auf Ihrem Schoß bedienen, dem Polizisten nach dem Anhalten signalisieren, daß er Ruhe zu geben hat, bis Sie Ihr Telefonat mit Ihrem Bewährungshelfer/Dealer/Lieblingshehler/... beendet haben und dann Richtung Kofferraum rufen, daß Ihnen der dort versteckte Gefährder mal die geladene AK47 vorreichen soll (damit es den Richtigen erwischt), woraufhin eine Stimme von hinten antworten könnte, daß es ihm klar war, daß die Flucht nach dem Banküberfall mit dem gestohlenen Auto keine gute Idee war und die blöde Leiche in jeder Kurve zu ihm rüberkullert...

Jede Wette, das beschleunigt die Kontrolle an Ort und Stelle zumindest enorm (könnte dafür aber in der Folge und auf der Wache etwas länger dauern...) :neck:

Okay, und jetzt Ironie aus...


MfG,

der Ritter

-----------------
"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

-- Editiert von DerRitter am 07.11.2007 17:55:16

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#7
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)


Abgesehen davon, dass es den Straftatsbestand der Beamtenbeleidigung nicht gibt......finde ich es aussergewöhnlich schade, dass gerade in solchen Fällen nicht noch ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt werden kann.

Solche Vorfälle sollten auch noch der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden zur Prüfung der Frage, ob derartige Autofahrer für die Teilnahme am Straßenverkehr aufgrund ihrer Aggessivität überhaupt geeignet sind.

Da schließe ich mich auch DerRitter an. Vermutlich handelt es sich hier um einen Dauerlinksfahrer, hupend, blinkend, dicht auffahrend, dem Vordermann am Kofferraum klebend, das Handy in der Hand, wild gestikulierend....keine Zeit.

Spätestens nach einem Verkehrsunfall haben diese Leute massig viel Zeit....sei es im Krankenhaus, in der Zelle oder 2 Meter tiefer in der Erde.....viel Zeit.

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#8
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

@ DerRitter

Es ist sehr -unfähr-, mich vor den anderen so bloßzustellen ;) Das Ganze hat bestimmt auch mit der neuen Rechtschreibung zu tun, weil ich momentan nicht genau weiß, welche Version der neuen Rechtschreibung bzw. die wievielte Reform der neuen Rechtschreibung gerade aktuell ist. Ich bitte das in die Beurteilung meiner Rechtschreibfähigkeiten miteinzubeziehen ;) ..lg mikal

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#9
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

-Ich würde sagen, dass ich in Deutsch immer eine 5 oder 6 hatte. Dafür lag ich in Mahte immer etwa bei 1.
Das hat mit einem muttersprachlichem Hintergrund also nichts zu tun und es ist grob gesagt piep schnurz egal.
Mir hat man immer gesagt, dass die Rechtsschreibung logisch sei. Ich konnte die Logik nicht finden...
Tatsächlich ist Rechtsschreibung nicht logisch. Das mag von vielen aber so empfunden werden.- F.Lorenz

Sie haben völlig Recht, Rechtschreibung ist nicht logisch. Es gibt ca. 100 Rechtschreibregeln und ca. 60 Ausnahmen von diesen Regeln, womit die Rechtschreibregeln ihren Sinn verlieren. Die Vereinfachung der Rechtschreibung war letztlich auch der Sinn der Rechtschreibreform, das ist leider gründlich in die Hose gegangen, weil mittlerweile fast jeder den Überblick verloren hat. Der muttersprachliche Hintergrund muss von Lehrern lt. Erlass als Beurteilungskriterium bei einer Deutscharbeit berücksichtigt werden.

-Er hat mit Worten gesagt, dass er sehr ärgerlich ist und sich ganz mies fühlt und es nicht gut findet was der Polizist da gerade macht!- F.Lorenz

Da muss ich Ihnen widersprechen, denn mit Worten hat er ganz etwas anderes gesagt.
Seine Worte drücken vielleicht sein emotionales Befinden zum Zeitpunkt der Anhaltung aus. Gemeint hat er, dass der Polizist erschossen gehört, was möglicherweise auch seinem emotionalen Empfinden zu diesem Zeitpunkt entsprochen hat. Das warum? und wieso? und die Umstände die dazu geführt haben, mögen vielleicht interessant sein, sogar Verständnis aufkommen lassen, aber was gesagt wurde steht im Raum, und nicht das, wie er sich gerade gefühlt hat. Jeder Tat geht ein Gedanke voraus, manchmal auch ein Wort.
Mir geht es eher darum, ob solche Verkehrsteilnehmer nicht unter der Rubrik "potentieller Täter" psychologisch betreut werden sollten. Ein Auto taugt als Instrument der eigenen Aggressionsbewältigung allemal mehr als ein Messer, vor allem deshalb weil man auf der Autobahn verdeckter agieren und seiner Aggression zum Teil freien Lauf lassen kann, was unter Umständen zu einer Bedrohung der anderen Verkehrsteilnehmer führt. Der Polizist könnte die Anspielung auf die Geschehnisse in Heilbronn auch als generelle Bedrohung oder als Drohung gegen seine eigene Person gesehen haben. Auch seine Empfindung muss berücksichtigt werden! Vielleicht war er der Meinung, dieser Junge Mann sollte mal näher angeschaut werden und hat damit sogar sehr verantwortungsbewusst gehandelt, im Sinne der anderen Verkehrsteilnehmer. Der Tatbestand der Beamtenbeleidung wäre demnach nur ein juristisches Mäntelchen, das dem Ganzen umgehängt wird.
Nichts desto trotz ist der Auftritt vor dem Richter sehr heikel. Ob reuiges oder demütiges Auftreten da genügen werden, wage ich zu bezweifeln. Es würde mich persönlich sehr interessieren, wie die Geschichte weitergeht.... :devilangel: lg mikal

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#11
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

mikal:
Da ich kein Lehrer bin, seien mir noch folgende Fragen gestattet:

Ist die neue Rechtschreibung an Schulen nicht zwischenzeitlich verbindlich?

Schreibt man bei ...Des weiteren... Weiteren nicht schon seit 2004 groß
...Hin und Wieder... nicht klein und bei...die falschen...*Falschen* nicht groß?

*miteinzubeziehen* würde ich, wenn das *mit* schon sein soll, *mit einzubeziehen* schreiben, was aber ist eine Anhaltung?

Bei ...dieser Junge Mann... junge bitte weiter klein schreiben,
...unter der Rubrik potentieller Täter... - die Rubrik müsste wohl *potentielle Täter* heißen.

(Das schreibe ich allerdings lediglich im Interesse zukünftiger Schülergenerationen und ohne Kenntnis des muttersprachlichen Hintergrundes :) )

...Vielleicht war er der Meinung, dieser Junge Mann sollte mal näher angeschaut werden und hat damit sogar sehr verantwortungsbewusst gehandelt, im Sinne der anderen Verkehrsteilnehmer...

Resultiert diese Vermutung aus einem besonderen pädagogischen Verständnis, welches mir denknotwendig fehlt oder einer besonders ausgeprägten Blauäugigkeit? :grins:



-- Editiert von cuno am 08.11.2007 08:59:17

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#12
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

Ich muss einräumen, dass der Begriff Anhaltung wohl tatsächlich Verwendung findet, ggf. ist dann wohl auch (bald - oder schon) *erschossen gehört* sprachlich korrekt :???:

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#13
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Bei all den von Ihnen angeführten Beispielen, könnte ich Ihnen anhand verschiedener Unterlagen, die uns ja regelmäßig zur Verfügung gestellt werden beweisen, dass beide Schreibweisen möglich sind und auch ihre Anwendung finden. Ob die Rechtschreibreform verbindlich ist? Ja, aber nachdem die Reform ja schon reformiert wurde, und schon wieder über die Reform der Reform diskutiert wird, ist diese Verbindlichkeit, praktisch gesehen, hinfällig.
-erschossen gehört- ist umgangssprachlich wohl korrekt, im Schriftdeutschen nicht.

Doch darum geht es in diesem Thread gar nicht, es geht bei cunos Beitrag wieder einmal um eine ewig-alte Geschichte. Wenn ich mir den letzten Beitrag durchlese, dann stoße ich wie so oft in meiner Vergangenheit auf ein Phänomen, dass unsere Berufsgruppe überall hin begleitet. Kaum gibt man sich als Lehrer zu erkennen, kriechen sie aus ihren Löchern und wetzen ihre Messer. Ich ziehe mich deshalb zurück, nicht weil ich einem Konflikt ausweichen will, sondern weil ich einfach schon zu müde bin, mich auf solche Anpöbelungen einzulassen. Die Zeiten sind längst vorbei.......das interreßiert mich nichd meer.....

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#14
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...dass beide Schreibweisen möglich sind und auch ihre Anwendung finden...

Hin und wieder ändert sich zwar einiges hinsichtlich der Rechtschreibung, diese Behauptung ist jedoch so nicht richtig.

*Junge* (wie u.a. auch Mädchen) schreibt man m.E. schon immer groß, jung klein, junger Mann :) .
Dass man den Falschen auch klein schreiben kann, halte ich ebenfalls für falsch.
Des Weiteren schrieb man bis 1996 *des weiteren*.

...Ja, aber nachdem die Reform ja schon reformiert wurde, und schon wieder über die Reform der Reform diskutiert wird, ist diese Verbindlichkeit, praktisch gesehen, hinfällig...

M.K.n. sind diese Diskussionen seit spätestens 2006 beendet.

...Kaum gibt man sich als Lehrer zu erkennen, kriechen sie aus ihren Löchern und wetzen ihre Messer...

Das halte ich für berufstypischen Verfolgungswahn. Ich wetze allenfalls meinen Schnabel, nachdem hier Herr Lehrer die Orthografie ansprach.


Klug*******r brauchen keine Besserwisser :???:

-- Editiert von cuno am 08.11.2007 11:28:57

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#15
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Dass ich beim Schreiben auf dem PC immer wieder Schnellschreib- und Schlampigkeitsfehler mache, ist mir bewusst. Ich wollte hier aber keinen Rechtschreibbewerb gewinnen.
Ich leide weder unter Verfolgungswahn, noch bin ich ein Klug......r. Sie kennen mich gar nicht, haben aber die passende Schublade schon gefunden und sind beleidigend. So hat mich noch nie jemand bezeichnet, aber damit wären wir ja wieder beim eigentlichen Inhalt dieses Threads, nämlich bei beleidigenden Äußerungen, die Ihren Ausführungen nach ja nichts anderes sind, als Schnabelwetzen. Demnach müssten Sie sich mit dem Themenstarter solidarisch erklären, denn er hat ja auch nur seinen Schnabel gewetzt. Vielleicht sollte er das so dem Richter erklären: Ich wollte niemanden beleidigen, ich habe ja nur meinen Schnabel gewetzt. Der Richter wird`s schon verstehen.....mikal

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

ICH SAGTE IHM DAS ES SCHON OK SEI, UND DES WEITEREM TEILTE ICH IHM MIT DAS ICH ES RECHT EILIG HABE ... FÜR MICH WAR SOFORT KLAR DAS ER ES FUER EXTRA MACHT...

Das mag sogar zutreffen und war wohl die Folge der vorausgegangenen Bemerkung.

DARAUF HIN KONNTE ICH LEIDER KEINEN KÜHLEN KOPF MEHR BEWAHREN UND SAGTE IHM:
DAS ES IMMER DIE FALSCHEN BEAMTEN TRIFFT WIE IN HEILBRONN.

Das war selbstverständlich vollkommen daneben.

...Ich würde dem Gericht anbieten, dass du auch einen Strafbefehl akzeptieren würdest...

Bei einem vernünfigen Auftreten vor Gericht könnte wohl schon noch eine Einstellung nach § 153 a möglich sein.

...Einem Polizisten zu sagen, dass man es sehr eilig hat, ist für ihn eine Provokation...

Das halte ich für vollkommen überzogen. Worin sollte allein hierin eine Provokation liegen?

...Auch die Tatsache, auf der Autobahn nicht angegurtet unterwegs zu sein, lässt so manchen Rückschluss zu...

Welchen denn? Dadurch gefährdet der TE doch lediglich sich selbst.

...Wegen Beleidigung des Erschossenen ist da keiner angeklagt worden... :grins:

...Solche Vorfälle sollten auch noch der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden zur Prüfung der Frage, ob derartige Autofahrer für die Teilnahme am Straßenverkehr aufgrund ihrer Aggessivität überhaupt geeignet sind.

Da schließe ich mich auch DerRitter an. Vermutlich handelt es sich hier um einen Dauerlinksfahrer, hupend, blinkend, dicht auffahrend, dem Vordermann am Kofferraum klebend, das Handy in der Hand, wild gestikulierend....keine Zeit...

Nun lasse die Kirche mal im Dorf. :)

...Mir geht es eher darum, ob solche Verkehrsteilnehmer nicht unter der Rubrik potentieller Täter psychologisch betreut werden sollten...

Genau, jeder der mal unbedacht derartige Äußerungen macht, sollte nicht nur betreut, sondern geschlossen untergebracht werden!

...Der Polizist könnte die Anspielung auf die Geschehnisse in Heilbronn auch als generelle Bedrohung oder als Drohung gegen seine eigene Person gesehen haben...

Dann sollte unbedingt das BKA eingeschaltet werden.

...Vielleicht war er der Meinung, dieser Junge Mann sollte mal näher angeschaut werden und hat damit sogar sehr verantwortungsbewusst gehandelt...

Das hat der Polizist dann aber wohl doch nicht getan, sondern sich mit den Reifen und dem Sanikasten begnügt.




-- Editiert von cuno am 08.11.2007 12:53:19

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#17
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

grins:

Das ist genau der Typ Autofahrer, der in der Hauptverhandlung weinerlich sitzt und sagt.....ich brauche doch mein Auto zur Ausübung des Berufes,....werde sonst meinen Job verlieren, wenn ich ein Fahrverbot bekomme.
Gerade solche sollten doch höchst peinlichst genau auf die StVO achten, oder nicht??

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cristo123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch für eure Belehrung,
ihr seit mir eine grosse Hilfe.
Ich hatte bereits geschrieben, das ich Reue zeige.
Glaube auch nicht das es hier um Rechtschreibung geht liebe Lehrer.Bin eigentlich auch ein ganz normaler Autofahrer der sich manchmal anschnallt.( jetzt immer)
Vielleicht ist mein Deutsch nicht so gut wie manch anderer, doch zum Verständigen langt es.
Soweit ich weiss bin ich kein schlechter Mensch, es ist ja nicht so das ich ständig irgendjemanden so etwas sage.
Pshychisch veranlagt bin ich auch nicht, vielleicht bin ich ja nur ein Mensch der eben mal die falschen Wörter in den Mund genommen hat, und jetzt um Rat bittet.
danke







0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mikal
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 13x hilfreich)

Wenn ich Sie beleidigt habe, dann tut mir das leid, das war bestimmt nicht meine Absicht.
Es geht auch nicht darum, ob Sie ein guter oder schlechter Mensch sind, das zu beurteilen steht uns nicht zu.
Aber: Ihre Aussage war wirklich sehr ungeschickt. Reue zu zeigen, mag sowohl menschlich als auch rechtlich dazu führen, in der Be-URTEIL-ung Milde walten zu lassen.
lg...mikal

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
RobDeKruz
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@pan2

so is es leider. Wenn einer da vorbei kommt und sagt : Bitte schön die kasse 30 euro..
Und dann versucht nach allem nachzuhacken wo es nur gibt - zeigt schon an, das der mann bei der falschen arbeizstelle beschäftigt ist.
da versucht hat zusätzlich den autofahrer zu provozieren. um möglichst gross die straffe ausfallen zu lassen.

Was nu klar doch: Nötigung des Verkehrsteilnehmers!

Ein klarer Fall für Selbstsicherheitsbehörde der Polizei!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

War das Ironie? Ansonsten sollten Sie sich mal das Gehirn durchpusten lassen. ;)

Im übrigen ist 'ich habe es eilig' zwar keine Provokation der Polizei, aber in der Regel ein Anfangsverdacht dafür, daß vielleicht noch mehr nicht in Ordnung ist (nach dem Motto 'bitte laßt mich schnell weiterfahren, bloß keine umfassende Kontrolle, sonst findet ihr womöglich noch mehr').
Logisch, daß dann besonders penibel kontrolliert wird.

Und dann noch wundern? Nachdenken hätte geholfen.

Wobei

arbeizstelle ... nachzuhacken ... straffe ... Selbstsicherheitsbehörde ... Nötigung des Verkehrsteilnehmers

wohl darauf hinweist, daß es mit Nachdenken auch nicht weit her sein kann... :augenroll:

Wer glaubt, die Polizei habe nichts besseres zu tun als völlig Unschuldigen etwas anzuhängen oder fände nichts schöner, als eine Detailkontrolle durchzuführen, der kennt Polizeiarbeit wohl nur aus Hollywoodfilmen.

0x Hilfreiche Antwort

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