Folgendes:
Es geht um die alte Rechtssprechung bezüglich Nachstellung.
Angenommen eine Person X begeht eine Reihe von Nachstellungshandlung, wobei die letzte Handlung am 10.7.2016 begangen wird.
Der Taterfolg tritt am 1.05 ein.
Würde man hier davon ausgehen, dass ein kausaler Zusammenhang besteht? Oder wäre alleine schon aufgrund der langen Zeitspanne diese ausgeschlossen?
BGH Urteile Nachstellung Taterfolg alte Rechtssprechung
10. Januar 2018
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Frage vom 10. Januar 2018 | 00:52
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 4x hilfreich)
BGH Urteile Nachstellung Taterfolg alte Rechtssprechung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 10. Januar 2018 | 09:21
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
Zitat:Würde man hier davon ausgehen, dass ein kausaler Zusammenhang besteht?
Die Einen würden, die Anderen nicht.
Zitat:Oder wäre alleine schon aufgrund der langen Zeitspanne diese ausgeschlossen?
Manche Menschen gehen ewige Zeiten von irgendwas aus.
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#3
Antwort vom 10. Januar 2018 | 10:50
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Die letzte Tathandlung war am 10. Juli, der Erfolg trat aber am 1. Mai ein. Kann mir jemand das erklären? Ich hab das Rechtsmodell der "überholenden Kausalität" durchaus im Griff, aber irgendwie passt es hier nicht so ganz.
wirdwerden
#4
Antwort vom 10. Januar 2018 | 19:07
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatDie letzte Tathandlung war am 10. Juli, der Erfolg trat aber am 1. Mai ein. Kann mir jemand das erklären? Ich hab das Rechtsmodell der "überholenden Kausalität" durchaus im Griff, aber irgendwie passt es hier nicht so ganz. :
wirdwerden
Sorry der Taterfolg war am 01.05.2017 (d.h. nächstes jahr), die letzte tathandlung aber am 10.07.2016
#5
Antwort vom 10. Januar 2018 | 20:21
Von
Status: Praktikant (940 Beiträge, 703x hilfreich)
Hallo,
Zum Vorliegen einer Kausalität kann man in der Regel keine pauschalen Aussagen treffen.
Meistens steckt der Teufel da im Detail.
Es gibt durchaus (strafrechtliche) Situationen, in denen selbst lange nach der letzten Tathandlung ein Eintritt des Erfolges ein kausaler Zusammenhang besteht.
Grüße
PP
-- Editiert von PP9325 am 10.01.2018 20:22
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