BITTE WICHTIG !!!! VERJÄHRUNG DAUERARREST

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
honelulu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
BITTE WICHTIG !!!! VERJÄHRUNG DAUERARREST

Hallo nochmal alle zusammen habe folgendes Problem

Ich wurde am 11 August vom Amstgericht verurteil zu 4 Wochen Dauerarrest und bin in berufung gegangen dort am 4 oder 8 November beim landgericht wurde dies verworfen weil die 4 wochen sind gleich geblieben so jetzt habe ich gehört das nach 1 jahr diesen Dauerarrest verjährt ist aber mein Anwalt sagt zu mir stimmt nciht weil dazu muß ich noch schreiben das ich atteste und krankschreibungen hatte und auf den ladungen zum arrest antritt steht immer den durch rechtskräftiges urteil vom amtsgericht vom 11.08.2008 Dauerarrest von 4 Wochen so aber wieso hatte doch heir gelsen das es nach 1 Jahr verjährt ist blicke jetzt so nciht durch könnt ihr mir helfen irgendwie

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7 Antworten
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#1
 Von 
Dubidu
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn das Urteil vom 11.08 ist dann ist es schon verjährt, egal ob Krankschreibung oder ob du 1 jahr auf der Flucht bist. Ich selbst habe es auch schon einmal 1jahr geschafft durch krankschreibungen 3 wochen dauerarrest zu umgehen, das ende vom lied war, das die 3 wochen nicht mehr vollstreckbar sind. brauchst die also keine gedanken machen es ist verjährt. Hoffe konnte dir helfen. lg

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#2
 Von 
honelulu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber mein anwalt sagt mir stimmt nicht bin jetzt so in einer zwickmühle weil mein anwalt sagt nee gibt es nicht

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich hatte es doch bereits in Deinem anderen thread gesagt:

Das mit dem 1 Jahr stimmt (Dein Anwalt sollte mal § 87, Abs. 4 JGG lesen)

quote:<hr size=1 noshade>
§ 87 JGG

(4) Die Vollstreckung des Jugendarrestes ist unzulässig, wenn seit Eintritt der Rechtskraft ein Jahr verstrichen ist. <hr size=1 noshade>


Bei Dir ist allerdings noch nicht 1 Jahr seit der Rechtskraft vergangen, da durch die Berufungsverhandlung das Urteil des Amtsgerichts nie rechtskräftig geworden ist. Maßgeblich ist -wie ich schon sagte- die Rechtskraft des Urteils der Berufungsverhandlung. Und die ist eben erst im November eingetreten. Daher kann der Arrest noch bis November 2009 vollstreckt werden.

-- Editiert am 28.08.2009 15:11

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#4
 Von 
honelulu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber warum steht denn in jeder arrest ladung bei mir MIT DEMRECHTSKRÄFTIGEN URTEIL VOM 11 AUGUST vom Amstgericht

also das vom landgericht wurde verworfen weil die dem amtsgericht für recht erkannten

-- Editiert am 28.08.2009 15:29

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das kann ich Dir nicht sagen, da ich nicht weiß, was bei der Berufungsverhandlung genau abgelaufen ist. Wurde das Rechtsmittel evtl. dort im Termin zurückgezogen? Dann ist das AG-Urteil rechtskräftig geworden, aber eben auch erst am Tag der Rechtsmitelrücknahme, also im November. Die Bezugnahme auf das AG-Urteil wäre dann jedenfalls richtig, da ja dann das AG-Urteil Rechtskraft entfaltet und nicht das LG-Urteil (das es als solches dann ja gar nicht gab).

Es kann sich aber auch um einen schlichten Schreibfehler handeln (es wurde ggf. übersehen, dass es ein LG-Urteil gab). Sowas kommt häufiger vor, als man denkt.

Du kannst ja -wenn Du willst- der Ladung widersprechen, mit der Begründung, dass mehr als 1 Jahr seit dem AG-Urteil verstrichen ist. Dann wird man Dir in der Antwort darauf erklären, warum das nicht der Fall ist, bzw. wiso dennoch der Arrest noch vollstreckt werden kann (bzw. welcher der beiden von mir genannten möglichen Gründe hier der bei Dir zutreffende ist).

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

-- Editiert am 28.08.2009 15:42

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#6
 Von 
honelulu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi sorry das ich nochmal nerven muss aber am 3 November läuft jetzt das ein Jahr aus wenn die Polizei mich am 4 November zum Beispiel bekommen würde dürfen mich die dann noch festnehmen doer nicht weil das 1 Jahr ist ja ausgelaufen denn am 3 November

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
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