Folgendes ist passiert : Ich hatte meine Brieftasche verlorenen jemand hat sie in der Folge abgeben bei der Polizei.Das Blöde war das sich in der Tasche noch ein Baggy mit 0.5 Gramm Marihuana befand. Ich bekam dafür ne Anzeige hab aber keine Angaben gemacht. Nun meine Fragen mir ist schon klar das ich gute Chancen hab ,das das Verfahren eingestellt wird doch:
1. Taucht eine Einstellung des Verfahrens in meinen Führungszeugnis auf
2. Wenn das Verfahren nicht eingestellt wird , mit welcher Strafe habe ich zu rechnen.
Ich weiss das das eine sehr geringe Menge darstellt doch geht es mir primär eigentlich auch nur um die Einträge im Führungszeugnis.
Besten Dank schonmal
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BTM-Besitz
22. Februar 2010
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Frage vom 22. Februar 2010 | 23:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 22. Februar 2010 | 23:55
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 9x hilfreich)
Eine Verfahrenseinstellung taucht nicht im Führungszeugnis auf, nichtmal im Bundeszentralregister.
Die Menge dürfte in der Tat eingestellt werden, vorausgesetzt sie sind bisher noch nicht einschlägig aufgefallen. Sollten Sie unter 21 sein, wird aufgrund des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht aber oft nicht eingestellt, die Folge wären dann aber wohl schlimmstenfalls ein paar Sozialstunden, vielleicht auch nur eine Verwarnung.
-- Editiert am 22.02.2010 23:57
-- Editiert am 22.02.2010 23:59
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