Hallo zusammen,
Ich in vor kurzem mit einem Kumpel in Holland gewesen und er hat mich zu einem Kumpel gefahren der Geburtstag hatte. Ihm habe ich mein Auto in der Zeit des Besuches geliehen weil er im Outlet Klamotten shoppen wollte.
Als er mich dann wieder abgeholt hatte wurden wird an der Grenze angehalten. Er wurde direkt panisch und ich wusste garnicht wieso .. Der Zoll hat dann 153 Gramm Graß bei ihm bzw. Bei ihm im Fußraum gefunden. Die haben auch direkt gefragt wem das gehört und er hat alles auf sich genommen und wird auch weiterhin so fair bleiben, zuzugeben das alles von ihm ist und ich nichts wusste! Trotzdem bin ich ebenso wie er als Beschuldigter dargestellt. Muss ich was befürchten ? Ich habe ja keine Straftat begangen ( weder etwas besessen, noch eingeführt oder sonst was ). Die Polizei kann auch gerne ein Drogentest mit mir machen, der wird negativ sein !
Also nochmal meine Frage muss ich etwas befürchten ? Und ist es ratsam einem Anwalt zu nehmen ( wovon ich eher absehen würde ..)
Vielen Dank für eure Hilfe
BTM Besitz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:muss ich etwas befürchten ?
Wenn man Ihnen nicht nachweisen kann, dass Sie von dem Zeug wußten, nein.
Ihr Kumpel hingegen kann sich auf eine Freiheitsstrafe von nicht unter 2 Jahren freuen (Einfuhr nicht geringer Mengen). Sollte er bereits strafrechtlich vorbelastet sein, wird das mit Bewährung wohl nichts mehr werden. Außer die StA klagt nur einen "minder schweren Fall" des § 30(1)4 BtmG an.
Vielen Dank für die schnelle Antwort ! Da bin ich ja schonmal beruhigt ! Sie können mir nichts nachweisen weil es nicht zu nachweisen gibt . Mein (Freund) hat mich hintergangen ...
und übrigens er ist vor knapp 2 Wochen mit 5 Gramm angehalten worden und eine Waage haben Sie beschlagnahmt : Vorwurf des Handels .. ich glaube das sieht garnicht gut aus für ihn. Er ist 20 studiert und hat nur einen 450 € Job . Er hofft das es nicht eingetragen wird und nur Sozialstudien bzw Geldbuße als Strafe genannt wird.
Ich bin da anderer Meinung ..
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mit 20 Jahren und als Student kommt er möglicherweise noch in den Genuss des Jugendstrafrechts und entgeht damit der Mindeststrafe von 2 Jahren für die Einfuhr.
Richtig, mit 20 kann noch Jugendrecht angewendet werden. Dort gelten die Mindeststrafen des allgemeinen Strafrechts nicht. Mit Sozialstunden wird es aber auch nicht abgehen. Wahrscheinlicher ist Jugendarrest oder eine Jugend-Freiheitsstrafe zur Bewährung. Letztere würde auch ins BZR eingetragen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten