Hallo liebe community,
ich brauche unbedingt euren Rat. Bin auf der Suche nach Antworten im Internet immer wieder auf unterschiedliche Informationen gestoßen und dachte ich wende mich mal an Experten;)
Kurz zum Fall und mir. Ich bin 23 Jahre alt und habe vor ca. einem Jahr ein riesen Bock geschossen. Habe zu der Zeit gelegentlich Marihuana konsumiert. Wurde dann mit etwas mehr als 9g Marihuana angetroffen, kontrolliert und zurecht verurteilt (40 Tagessätze á 20€) Aufgrund der gefundenen Menge, schätze mich das Gericht als regelmäßigen Konsument ein, ohne das ich diese Aussage explizit äußerte. Habe sofort das Konsumverhalten ausnahmslos eingestellt.
Bin derzeit in der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und kurz vor dem Staatsexamen (September). Bis heute hatte ich weder eine Eintragung im Bundeszentralregister, noch kam ich in irgendeiner Weise mit dem Gesetz in Konflikt. Das oben genannte Vergehen ist somit mein erstes und einziges Vergehen.
Wie zu Beginn der Ausbildung wird nun vom Arbeitgeber ein FZ der Belegart 0 gefordert, um eine Zulassung für das Staatsexamen zu gewähren.
Da meine berufliche Zukunft daran hängt, wollte ich nun erfahren, ob man davon ausgehen kann, dass eine Eintragung im FZ vorliegt und somit die Zulassung gefährdet ist. Falls ja, gibt es irgendwelche Möglichkeiten? Die Information "alles unter 90 Tagessätzen ist im FZ nicht enthalten" scheint ja nicht wahr.
Ich danke euch schon mal im Voraus recht herzlich
Vielen Grüße
ehle
BTM-Eintrag Führungszeugnis Belegart 0?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Information "alles unter 90 Tagessätzen ist im FZ nicht enthalten" scheint ja nicht wahr.
Doch, ist sie, es sei denn, man hat binnen 5 Jahren zwei (oder mehr) Geldstrafen bekommen. Da das bei Ihnen nicht der Fall ist, gibt es keinen Grund zur Sorge. Bloß in Haftkrankenhäusern werden Sie in den nächsten Jahren nicht arbeiten können, weil Sie da durch die Sicherheitsüberprüfung fallen. Aber sonst ist alles bestens...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
vielen dank für die schnelle und erfreuliche nachricht. mir ist noch folgendes eingefallen. 2011 wurde gegen mich wegen zechprellerei ermittelt, nachdem ich am abend nach verlust des portemonnaie die offene rechnung in einer kneipe nicht begleichen konnte. habe am tag darauf sofort den rückstand bezahlt, mich persönlich bei der polizei und dem betreiber entschuldigt und daraufhin wurde die anzeige des kneipenbetreiber umgehend zurückgezogen. ermittlungen wurden eingestellt. hatte keine strafe erhalten. fließt das irgendwie mit ein? wie sicher kann ich sein, dass kein vermerk des btm verstoß in dem behördenführungszeugnis aufgeführt ist? kann das der staatsanwalt mit wissen über meine tätigkeit nicht doch im fz vermerken? fänden sie es klug, vorab ein fz belegart 0 anzufordern und selbst erst einmal einsicht zu nehmen? ich sorge mich unheimlich um meine zukunft und wäre schockiert, wenn solch ein fauxpas meine existenz bedroht. ich danke ihnen vorab und verbleibe mit freundlichen grüßen ehle
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quote:<hr size=1 noshade>ermittlungen wurden eingestellt. hatte keine strafe erhalten. fließt das irgendwie mit ein? <hr size=1 noshade>
Nein.
quote:<hr size=1 noshade>wie sicher kann ich sein, dass kein vermerk des btm verstoß in dem behördenführungszeugnis aufgeführt ist? <hr size=1 noshade>
Sehr sicher.
quote:<hr size=1 noshade>kann das der staatsanwalt mit wissen über meine tätigkeit nicht doch im fz vermerken? <hr size=1 noshade>
Nein. Das FZ erstellt ja auch nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Bundesamt für Justiz.
quote:<hr size=1 noshade>fänden sie es klug, vorab ein fz belegart 0 anzufordern und selbst erst einmal einsicht zu nehmen? <hr size=1 noshade>
Man kann das FZ an das nächstgelegene Amsgericht schicken lassen, dort Einsicht nehmen und entscheiden, ob man es weiterleiten oder vernichten möchte (nennt sich Belegart "P", also "0" mit vorheriger Einsichtnahme). Ich wüsste aber nicht was das bringen sollte.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
danke für eure unterstützung. bin trotzallem verunsichert, da 10 der 40 tagessätze von einem gestandenen kauf von marihuana in geringer menge 2 monate zuvor stammen. wird das als eigenständige geldstrafe geahndet oder zählt tatsächlich nur die gesamtstrafe (war in einem urteil mit aufgeführt). falls ja, ist die zulassung dahin und ich muss mich neu orientieren:( würde mir den boden unter den füßen wegreissen. liebe und hoffnungsvolle grüße, ehle
Das Urteil lautet also auf "Gesamtgeldstrafe" von 40 Tagessätzen ?? Es ist exact dieses Wort: "Gesamtgeldstrafe" im Text des Urteils enthalten??
Wenn ja, ist alles so wie es schon beschrieben wurde und es besteht kein Grund zur Sorge.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Das Urteil lautet also auf "Gesamtgeldstrafe" von 40 Tagessätzen
Hier ein kurzer Ausschnitt dazu.
...
Sie werden daher beschuldigt,
durch zwei selbstständige Handlungen jeweils vorsätzlich unerlaubt Betäubungsmittel erworben zu haben.
Gegen Sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verhängt. Die Einzelstrafen betragen
zu 1.: 10 Tagessätze
zu 2.: 30 Tagessätze
Der Tagessatz wird auf 20,00 EUR festgesetzt. Die Gesamtgeldstrafe beträgt somit insgesamt 800,00 EUR
das heißt, trotz des eingestellten Verfahren der Zechprellerei wie beschrieben vor 3 Jahren, kann ich davon ausgehen, dass kein Eintrag im Führungszeugnis vorliegt?
Ich platze fast vor Sorge.
Danke vorab an alle
liebe grüße ehle
quote:
das heißt, trotz des eingestellten Verfahren der Zechprellerei wie beschrieben vor 3 Jahren, kann ich davon ausgehen, dass kein Eintrag im Führungszeugnis vorliegt?
Ja, 100%ig
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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