BTM Verfahren

27. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rob238
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
BTM Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Bruder hat vor kurzem einen Strafbefehl über 30 Tagessätze erhalten. Vorgeworfen wird ihm ihm der Besitz von weniger als einem halben Gramm Kokain und öffentlicher Konsum.

Jedoch hat er mir gegenüber glaubhaft bestätigt, dass er nie in eine polizeiliche Kontrolle geraten ist und von dem Vorfall keinerlei Kenntnis hat. Er erinnert sich allerdings auch nicht mehr was er zum Tatzeitpunkt gemacht hat (ist circa 6 Monate her).

Nachdem wir länger über das Zustandekommen des Strafbefehls gesprochen hatten, erzählte er mir, dass er kurz vor dem Tatzeitpunkt seinen Führerschein verloren hatte, was er jedoch nicht gemeldet hat, da er ausschließlich ÖPNV und sein Fahrrad nutzt. Ich vermute, dass ihn jemand gefunden/gestohlen hat und danach bei der Kontrolle vorgezeigt hat.

Nun stellt sich mir die Frage, was er am besten unternehmen sollte. Natürlich finde ich, dass er gegen jede ungerechtfertigte Anschuldigung Einspruch erheben sollte. Insbesondere da ein BTM Delikt wohl häufig Folgen für den Führerscheinbesitz hat und hierbei weitere Kosten entstehen. Da der Strafbefehl allerdings relativ niedrig ist, besteht m.M.n das Risiko, dass die Kosten eines Einspruchs durch die zusätzlichen Verfahrenskosten den ursprünglichen Strafbefehl übersteigen könnten.

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei anhand des verlorenen Führerscheins meinen Bruder fälschlicherweise als Täter identifiziert hat? Wie könnte die Polizei sonst auf ihn gekommen sein? Wie gut stehen seine Chancen in diesem Fall Einspruch zu erheben? Wie kann er seine Unschuld belegen? Wie steht es um die finanziellen Folgen?

Mit freundlichen Grüßen,


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich würde mal behaupten, man kann sich erinnern ob man mal Kokain genommen hat. Wenn er sich nur nicht erinnern kann, kontrolliert worden zu sein, scheint der reine Konsum ja nicht der Streitpunkt zu sein.

Ob sich bei einem BTM-Verstoß die Polizei mit dem Führerschein zufrieden gibt halte ich auch für fraglich. Zumindest nicht dann, wenn der Kontrollierte nicht seine Adresse weiß (welche ja auf dem FS nicht steht) und noch dazu das Lichtbild nicht zum Kontrollierten passt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40512 Beiträge, 14366x hilfreich)

Na ja, wenn man täglich Kokain konsumiert, dann kann man sich nicht erinnern. Aufklärung kann man erhalten, indem man sich gegen den Strafbefehl wehrt, dann kommt es zur mündlichen Verhandlung. Und ein Anwalt kann zuvor Einblick in die Akte nehmen und schauen, wie die Identifikation erfolgte. Man kann die Geschichte aber auch allein in der mündlichen Verhandlung vortragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rob238
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzer Nachtrag zu meinem Post. Der Strafbefehl wurde zuerst an eine alte Adresse meines Bruders gesendet, wie dies in das Gesamtbild passt kann ich allerdings nicht einordnen.

Ich kann mit großer Sicherheit bestätigen, dass er kein Kokainkonsument ist. Daher bringen mir Antworten mit entsprechendem Verweis auf seine verringerte Erinnerungsfähigkeit reichlich wenig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 127x hilfreich)

Dann bleibt wohl nur der Widerspruch, am Besten mit Begründung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30224 Beiträge, 9552x hilfreich)

Zitat (von Rob238):
Wie gut stehen seine Chancen in diesem Fall Einspruch zu erheben?


Einspruch kann man immer einlegen. Da braucht es keine Chancen. Wie hoch die Chancen auf einen Freispruch in der Hauptverhandlung sind kann hier niemand wissen, da niemand von uns die Akte kennt oder weiß, was die Beteiligten Polizeibeamten dort aussagen werden.

Wenn sich jemand anderes mit dem Führerschein ausgewiesen hat, müssten die Polizeibeamten allerdings zu blöd gewesen sein, um auf das Bild zu schauen.

Zitat (von Rob238):
die Kosten eines Einspruchs durch die zusätzlichen Verfahrenskosten den ursprünglichen Strafbefehl übersteigen könnten.


Die zusätzlichen Gerichtskosten betragen 70,00 Euro.

Bei einem Freispruch betragen die Verfahrenskosten 0,00 Euro.

Zitat (von Rob238):
dass er kurz vor dem Tatzeitpunkt seinen Führerschein verloren hatte, was er jedoch nicht gemeldet hat,


...was die ganze Sache objektiv betrachtet nicht gerade glaubhafter macht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17966 Beiträge, 9786x hilfreich)

Zitat:
Da der Strafbefehl allerdings relativ niedrig ist, besteht m.M.n das Risiko, dass die Kosten eines Einspruchs durch die zusätzlichen Verfahrenskosten den ursprünglichen Strafbefehl übersteigen könnten.

Das ist aber ein Faktor, den man vernachlässigen kann und sollte.

Wie schon erwähnt betragen die zusätzlichen Gerichtskosten nur 70€ (Strafbefehl kostet 70€, Gericht kostet 140€, dafür fallen die 70€ des Strafbefehls weg.) Dazu kommen noch Reisekosten und Verdienstausfall von Zeugen. Realistischerweise werden hier als Zeugen wohl die Polizeibeamten auftreten, die bei der Kontrolle dabei waren. Wenn Polizeibeamte vor Gericht als Zeuge aussagen, ist das für die normale Arbeitszeit (= kein Verdienstausfall) und Fahrkosten werden (zumindest in meinem Bundesland) auch nicht berechnet. Was die Verfahrenskosten in die Höhe treibt, sind (a) Anwaltskosten und (b) teure Gutachten. Beides scheint hier erstmal nicht von Belang zu sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.388 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.477 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen