BTM-Verstoß

17. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
BTM-Verstoß

Hallo, habe am Samstag Ladung zur Wache bekommen: Verstoßes gegen BtmG ...als Beschuldigter...zur Vernehmung. Termin Diese Woche

Zur Sache: ein Bekannter hat gedealt...mit Pep,...., ist hochgegangen... er saß 90 Tage in U-haft.

Er hat Namen genannt, die bei ihm gekauft haben, bei den Überwiedenden Teil der genannten war die Kripo schon vor nem halben Jahr, Hausdurchsuchung...U-haft.

3 weitere benannten...die kleinen Fische... habe die o.g. Post bekommen. War gestern bei dem Bekannten und habe gefragt, wie er mich belastet hat....

Er hat bei der Vernehmung gesagt das ich 5 g Pep bei ihm gekauft hätte...! Stimmt schon...!

Er ist letztes Jahr 2 Tag vor Weihnachten in U-haft bekommen einen Tag zuvor war ich bei ihm kaufen...!

Bin Volljärig, was kann mir passieren bzw. uns 3 en passieren, die alle am gleichen Tag zur Wache müsen. Was ist wenn ich sage habe gekauft, aber als ich einen Tag später gehört habe, das er sitzt, das ich es sofort im Klo entsorgt habe.

Was sage ich bei der Polizei ??

Was passiert...Führerschein..., Geldstrafe, Freiheits....

Habe seitdem nicht mehr gemacht...

Hoffe auf eine Schnelle Antwort
Danke

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"Luckys"

-- Editiert von Luckys am 17.08.2004 15:39:50

-- Editiert von Luckys am 17.08.2004 15:40:55

-- Editiert von Luckys am 17.08.2004 15:41:30

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48 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1.) Mußt Du nicht bei der Polizei weder erscheinen noch aussagen. In puncto Aussage würde ich diese entweder komplett verweigern (das Beste) oder aber einfach nur sagen, daß der Vorwurf nicht zutreffend ist und darüber hinaus keine weiteren Angaben machen oder Fragen beantworten. Das ist manchmal allerdings nicht so einfach wie man denkt, da die Polizei geschult ist, Leuten "Sachen aus der Nase zu ziehen". Um das so durchzuziehen, gehört als oschon etwas "Standfestigkeit" und/oder Erfahrung mit der Polizei dazu.

2.) Was ist wenn ich sage habe gekauft, aber als ich einen Tag später gehört habe, das er sitzt, das ich es sofort im Klo entsorgt habe.

Das spielt keine Rolle. Erwerb ist Erwerb. Ob Du es danach im Klo oder in Deiner Nase "entsorgst" ist völlig egal.

3.) Was passiert...Führerschein..., Geldstrafe, Freiheits....

Bei PEP als harter Droge wird die Eignung zum Führen von KFZ nach § 14 FeV prinzipiell in Frage gestellt. Die Polizei ist verpflichtet dem Verkehrsamt Mitteilung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu machen. Man wird wahrscheinlich einen Abstinenznachweis (Urinkontrollen) von Dir fordern.

Eine Freiheitsstrafe wird es sicherlich nicht geben, es sei denn Du bist einschlägig wegen Drogen vorbestraft. Je nach Vorbelastung, und ob Du verurteilt wirst oder nicht wird wohl eine Geldstrafe fällig werden, da für eine Einstellung nach § 31a BtmG die Menge zu hoch ist.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir Bob!

Wir 3 sitzen hier, und wissen net weiter, warst uns eine Hilfe...!

Also sagen wir nichts, was passiert wenn wir den Kauf zugeben...eventuell Positive Auswirkung für uns...??

Zu sagen Vorwurf ist nicht zutreffend. glauben die ja letztlich auch nicht, oder ?? Weil der Bekannte ja den Verkauf an uns zugegeben hat, und sich somit des Handelns selbst beschuldigt hat.

Werden öfter Urintest gemacht ? Mache nichts mehr, um das nochmal zu sagen, das heißt, wenn der erst negativ ist, habe ich eventuell Glück, das der Führerschein nicht abgeholt wird....der ist wichtig für mich wegen des fahrens zu Arbeit, keine Busverbindung....!

Wenn er eingezogen werden sollte, was ich nicht hoffe....wie lange....was muß ich machen, um ihn wiederzukriegen ??

wie hoch wäre ne Geldstrafe ??

DANKE nochmal....


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"Luckys"

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#3
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Polizist der den Bekannten und auch die anderen Befragt hat in U-haft wird uns vernehmen....vom Zoll!

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"Luckys"

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also sagen wir nichts, was passiert wenn wir den Kauf zugeben...eventuell Positive Auswirkung für uns...??

Geständnisse werden fast immer strafmildernd berücksichtigt. Jedoch habt ihr dann natürl. eine Verurteilung sicher.

Zu sagen Vorwurf ist nicht zutreffend. glauben die ja letztlich auch nicht, oder ?? Weil der Bekannte ja den Verkauf an uns zugegeben hat, und sich somit des Handels selbst beschuldigt hat.

"Geglaubt" wird in der Kirche. Vor Gericht muß bewiesen werden, oder zumindest muß das Gericht zu einer zweifelsfreien Überzeugung gelangen. Wobei Du aber Recht hast, daß Euer Kollege sich mit seiner Aussage auch selber belastet hat, somit schon recht Glaubwürdig ist. Eine Verurteilung ist deswegen auch falls Ihr bestreitet recht wahrscheinlich.

Werden öfter Urintest gemacht ? Mache nichts mehr, um das nochmal zu sagen, das heißt, wenn der erst negativ ist, habe ich eventuell Glück, das der Führerschein nicht abgeholt wird....der ist wichtig für mich wegen des fahrens zu Arbeit, keine Busverbindung....!

In der Regel werden (zumindest bei uns) 4-5 Tests über 1 Jahr verteilt gemacht. Fallen die "negativ" (also positiv für Dich) aus, sieht es ganz gut aus. Wenn Du natürl. Erwerb und Konsum von PEP gestehst, kann das Verkehrsamt auch eine MPU oder ein Verkehrspsychologisches Gutachten anordnen (weil Du den Konsum gestanden hast). Beides ist natürl. mit nicht unerheblichen Gebühren verbunden. Je nachdem was Du für Angaben über Deine Konsumgewohnheiten (Häufigkeit) machst, kann Dir die Eignung zum Führen von KFZ auch abgesprochen werden. Darum: Auf keinen Fall mehr konsumieren.

wie hoch wäre ne Geldstrafe ??

Das kann man nicht vorhersagen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob !

Wir haben noch ne Frage....!

Warum ist die Polizei bzw. das Strassenverkehrsamt berechtigt, uns den Führerschein eventuell abzuholen...? Uns müßte doch erst einmal nachgewiesen werden, das wir im berauschten Kopf gefahren wären....! Niemand ist beim fahren erwischt, oder bisher sonst mit Pep von der Polizei erwischt worden.

Ab wieviel gr. ist die Menge gering, das die ganze Sache fallen gelassen wird....??

Wir haben Morgen Termin....auf der Wache...!


Danke Dir Bob,
gruß luckys

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1.) Weil beim Konsum von harten Drogen egal ist, ob man Euch beim fahren erwischt oder nicht. Allein der Konsum von harten Drogen schliesst lt. § 14 FeV die Fahreignung aus.

2.) Ist je nach Bundesland unterschiedlich. zwischen 0,2 und 1g bei PEP. Aber das wäre auch keine Garantie, daß das Verfahren eingestellt wird, es kann(!!) eingestellt werden. Bezügl. Führerschein würde sich aber auch nichts ändern.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

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-- Editiert von !streetworker! am 18.08.2004 09:53:44

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#8
 Von 
inselkaempfer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,hab auch ne frage.

Ich wurde anfang des Monats im Zug mit 108gr. Hasch erwischt.Mir wird Besitz und Erwerb vorgeworfen,nach kurzer durchsuchung auf der wache im kölner hbf wurde ich wieder frei gelassen. Ich hab jegliche Aussage verweigert.
Bis zum heutigen Tag hab ich kein Brief erhalten,es is sogar unwahrscheinlich ruhig momentan.Ich hab schon eine strafe von 90tagessätzen bekommen für den erwerb von 2mal 3gr. in Bayern. Nun würd ich gern wissen wie ich mich verhalten soll,bzw. mit was ich rechnen kann.
Danke im vorraus.Gruss Kevin

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Verhalten hast Du Dich erstmal richtig, Aussage verweigert. Normalerweise sollte es nochmal mit einer Geldstrafe abgehen. Auch eine kurze Bewährungsstrafe wäre drin, aber daran glaube ich nicht.

Wie immer gilt: Geständnis gibt Strafmilderung, aber auf keinen Fall Angaben zu den Kosumgewohnheiten machen.

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
inselkaempfer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort,ich hoffe das es wirklich son mildes urteil gibt,wenn ich schon wegen erwerb von 2 mal 3gr zu 90tagessätzen verdonnert werde...

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Naja, Bayern halt. Aber auch Geldstrafen müssen nicht unbedingt "milde" sein. Wenn man Dir z.B. 240 Tagessätze aufbrummt, ist das nicht unbedingt milde. Ins Gefängnis wirst Du aber auf keinen Fall müssen :)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#12
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen, da bin ich wieder!

Habe den Termin bei der Wache überstanden. Jeder von uns dreien, hat was sich selbst betrifft was anderes ausgesagt.

Der Polizist hat mich nach den Konsum und Erwerb von Pep (Anvit.) gefragt. Habe gasagt das es nicht stimmen würde. Befragte mich noch verschiedenen Personen, wozu ich auch net viel gesagt habe.

Zum Schluß fragte er mich, was er ins Protokoll schreiben solle. "zu den Vorwürfen mach eich keinen Angaben" er fügte dann noch hinzu, das ich einen Anwalt konsultieren würde. Habe ich so auch unterschrieben.

Der Polizist wollte mich einschüchtern, meinete Haarprobe, Büschelweise.....habe nur gegrinst und meinete das wäre mir auch egal, ob se ne Haarprobe nehmen, und Büschelweise werden ide net geholt....da sagte er nichts mehr.

Was passiert jetzt ? Brauche ich wirklich einen Anwalt, wenn es zur Verhandlung käme könnten verschieden gegen mich aussagen, die den Kauf und Konsum gesehen haben.

Andererseits könnte ich diese Personen auch noch mehr reinreiten. Weil die Polizei noch lange nicht alles weiß.

Ich bzw. wir sind Zeuge und Beschuldigte, gegen die Person die uns verkauft hat.

Ich arbeite im Öffentlichen Dienst in einer Gemeindeverwaltung, kann da ne kündigung ins Haus stehen, wenn die davon erfahren...??? Meinte der Polizist...!!

Danke !!!

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"Luckys"

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#13
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

....mal mein Thema wieder nach oben in die Liste setzen, hoffe Bob liest meinen Beitrag und kann mir erneut helfen...

Gruß
Luckys

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#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ob Du einen Anwalt konsultieren willst, mußt Du natürl. selber entscheiden. Ebenso, ob Du irgendwelche Aussagen gegen Dritte Personen machen willst.

Was Deinen Arbeitgeber betrifft, könnte es gut sein, daß dieser eine sog. MiStra (Mitteilung in Strafsachen) von der StA erhält. Aber mit diesem Thema kenne ich mich nicht sonderlich gut aus, und weiß deswegen auch nicht, ob Du eine Kündigung zu befürchten hast.



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#15
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich keinen Anwalt hinzuziehe, weil ich auch nicht das nötige Kleingeld dazu habe, wie geht es denn weiter.

Bekomme ich als nächstes nen Termin für ne gerichtsverhandlung...??

Als Zeuge gegen den Dealer und eine als Beschuldigte...?? Sorry das ich soviel Frage, habe aber echt keinen blassen schimmer davon....

Danke !!!

Wo kann ich nachfragen, bezüglich der Mitteilung an meinen Arbeitgeber....?? Wie das verfahren da läuft ??

Luckys

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#16
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, das ich ein wenig nerve....

siehe meine Frage vom 23.08.2004 15.58 Uhr.


Vielen, vielen DAnk....!!! :)

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"Luckys"

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#17
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bob, hast heute bestimmt frei, oder mal was anderes zu tun, als Frage und Antwort zu stehen....

Wollte meinen Beitrag nur wieder noch oben in die Liste bringen mit dieser Mail....:)

Danke dir recht herzlich

Lg
Luckys

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bekomme ich als nächstes nen Termin für ne gerichtsverhandlung...??

Ja

Als Zeuge gegen den Dealer und eine als Beschuldigte...??

Genau, für jedes Verfahren eine eigene.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#19
 Von 
Luckys
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Neues...:

Den Termin im AUGUST bei der Wache habe ich, wie auch die anderen, bei der Wache wahrgenommen.

Bis heute habe ich nichts mehr, was mich betrifft, von der Sache gehört....ist das normal...??

Habe bisher auch noch keinen Anwalt hinzugezogen....!!

Gestern mußte der Bekannte (Dealer), der mir die 5 g Pep angelastet hat, der auch in U-haft saß, zu der Polizei AbSCHLIEßEND eine Aussage machen, worauf er auf anratens seines Anwalts nicht erschienen ist...!! Abschließend....ist die Sache jetzt durch...auch für mich....??

hatte bei der Wache gesagt, das die Vorwürfe nicht stimmen, ins Protokoll wurde aufgenommen....keine Aussage...!!

Mittlerweile weiß ich das der, der mir das Zeug verkauft hat ein Lebensgeständnis gemacht hat....mittlerweile sind von denen ich weiß, 9 Personen von ihn genannt worden, denen er ver.- und gekauft hat.

Ist echt ein Rundumschlag...denn die nennen ja auch wieder Personen...!!

Sollte mal lernen mich kurz zu fassen...grins...!!

Habe ich jetzt noch was zu erwarten...??? Und wie lange kann das dauern....??

Danke....
gruß
luckys

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#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Abschliessend heißt in dem Fall nur, daß das Ermittlungsverfahren (Vorverfahren) beendet ist. Jetzt kommt das Zwischenverfahren, wo die StA entscheidet, ob sie einstellen, einen Strafbefehl beantragen oder anklagen (=Hauptverfahren) will.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#21
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,unser Sohn(19 Jahre),hat am Freitag eine Vorladung als Beschuldigter erhalten.BtM-Verstoß.Diese Vorladung ist überraschend,da er voher nicht "erwischt",bzw,anderwertig angehalten wurde.Da wir bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Polizeikontakte hatten,fragen wir uns jetzt wie er sich am klügsten verhalten,bzw auftreten soll.

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#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ohne den genauen Tatvorwurf (und die Beweise/Indizien die die Polizei hat) zu kennen kann man eigentlich nichts weiter dazu sagen, als daß er vorerst keine Angaben zur Sache machen sollte. Er wird wohl durch die Aussage eines Dritten belastet worden sein.

Man kann zu der Beschuldigtenvernehmung hinghehen und sich den Tatvorwurf anhören.

Angaben sollte man -wie gesagt- vorerst keine machen, sondern einen Rechtsanwalt mit Akteneinsicht beauftragen (um herauszubekommen, welche Beweise die Polizei genau hat), und mit diesem dann überlegen ob eine Aussage sinnvoll ist, und wenn ja, inwieweit.

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#23
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren dort und es wurde recht unangenehm.Als wir nämlich dort mitteilten keine Aussagen zu machen,wurde unser Sohn erkennungsdienstlich regestriert.Wir haben erfahren das er letztes Jahr im Januar oder Februar an eine Person Canabis(der Beamte sprach von einem Fuchs ) im Wert von 25 Euro verkauft hat.Also schalten wir jetzt einen Anwalt ein. bea-betty.

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#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

wurde unser Sohn erkennungsdienstlich regestriert

Das wäre sowiso passiert. Die Polizei vermittelt nur gerne den Eindruck, daß es mit der fehlenden Aussagebereitschaft zusammenhängt.


der Beamte sprach von einem Fuchs

Das ist der szenetypische Ausdruck für (Drogen im Wert von) 50,00 DM gewesen (aufgrund der Farbe des alten 50 DM Scheins), also heute 25,00 EUR.

Also schalten wir jetzt einen Anwalt ein

Kluge Entscheidung. Nehmen Sie aber einen der Ahnung von Strafrecht hat, und nicht etwa einen Arbeitsrechtler o.ä. Auch über das Honorar sollte man sich vorher unterhalten, sonst kann es am Ende böse Überraschungen geben...


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-- Editiert von !streetworker! am 14.02.2006 16:56:50

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#25
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

nun bin ich wirklich recht unbedarft,aber mit welchen Konsequenzen wäre bei oben genannten Tatbestand zu rechnen.Das Ganze soll laut Polizist an den Jugendstaatsanwalt gehen.Gruß bea-betty.

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#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Soll es um einen 1 maligen Verkauf gehen?

Da kommt nicht viel bei rum. Mit viel Glück eine Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG gegen die Auflage einige Sotialstunden abzuleisten. Allerdings kann man -weil es ja um Handel geht- nicht unbedingt davon ausgehen, daß das klappt.

Unter dem Strich wird es aber trotzdem wohl bei Sozialstunden bleiben, nur nicht per Einstellung schon durch die Staatsanwaltschaft, sondern per Gerichtsverhandlung in Form einer Erziehungsmaßregel nach §§ 10 ff. JGG .

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#27
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erstmal Danke für die Infos.Es ist alles sehr hilfreich.Wir hatten nie mit soetwas gerechnet.Obwohl ich nicht naiv bin und schon auch durch uns Gespräche mit unserem Sohn erfogten in Bezug von etweiigem "Ausprobieren von Canabis.Die Überheblichkeit der Jugend hat da wohl zu arglos gespielt.Im Grunde kann ein Warnschuß ja nichts schaden,wir sind nur über diese prachial Kriminilasierung erschrocken.Unser Sohn ist bis jetzt nie aufgefallen,ist auch durch uns sehr sozial eingestellt(wir sind Erzieher)Im Moment steht der einmalige Verkauf mit wager Zeitangabe durch den Zeugen im Raum.Auch hatte ich den Eindruck das der Beamte Namen von seiner Bezugsquelle hören will.Gruß,bea-betty.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auch hatte ich den Eindruck das der Beamte Namen von seiner Bezugsquelle hören will

Natürlich wollte er das. Das ist sein Job ;)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#29
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Was kann mit seiner Fahrerlaubnis geschehen.Der Anwalt machte wenig Hoffnung.Beim Drogenschnelltest war unser Sohn auf Canabis positiv.Gruß,bea-betty.

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#30
 Von 
bea-betty
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute kam die Benachrichtigung das dieses Verfahren eingestellt wurde ,da keinerlei Beweise vorliegen.Dafür kam nun eine Vorladung für kommenden Montag wegen Handel mit nicht unerheblichen Mengen.Bei unserem Sohn hat nie eine Durchsuchung stattgefunden,auch war er noch nie auffällig.
Gruß,bea-betty.

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