BTMG Darknet

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476469-32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG Darknet

Hallo,

Ich bin 17 Jahren alt und wurde, mittlerweile jetz schon 2 Monate her, mit Drogen unterwegs zu Fuß erwischt, hatte genau 44 Ecstasy Pillen, mit etwa 80 bis 100mg Mdma und etwa 10g Hasch dabei.
Also wurde aus dem Darknet bestellt.
Mein Handy wurde mir entnommen, worauf Bilder gespeichert sind von etlichen weitern Paketen aus dem Darknet mit Drogen. Ebenso befand ich mich in einer WhatsApp Gruppe die das alles gut beweist das es mein Eigentum war, und nicht von jemand anderen.
Die Ecstasy Pillen, die ich bei mir hatte, wollte ich verkaufen, was ich auch der Polizei direkt auf dem Revier gesagt habe, allerdings nicht das Hasch. Vorgestraft bin ich nicht, das war der erste Vorfall.

Nun zu meinen Fragen. Wird die Strafe intensiver wegen den ganzen Paketen die vorher schon bestellt habe. Der Beweis das ich es getan habe liegt ja vor.
Ist das Bestellen von Drogen auch ein Punkt der die Strafe härter macht, oder ist es lediglich der Besitz, der eine Rolle spielt.
Welche Strafe droht mir in etwa? Es wird wahrscheinlich in Richtung Geldstrafe gehen.


Weiterhin möchte ich noch dazu sagen das ich nun mehr komplett mit dem gesamten Thema was Rauschgift anbetrifft abgeschlossen habe, da mir wirklich einiges klar wurde, seid dem Vorfall bin ich auch komplett clean und das wird auch so bleiben, kann man allerdings ja schlecht beweisen.

Ich wurde zu einer Vorladung eingeladen, in etwa einer Woche, die ich aufjedenfall besuchen werde, das dies meine Eltern wollen. Kann ich denn da meinerseits irgendetwas noch 'retten' was die Strafe angeht? Das ich keine Lügen erzählen brauch ist mir bewusst, da sie alles mit meinen Handy (Fotos, Chat) beweisen können.
Wäre es am besten einfach jeder Frage zu zustimmen, wenn sie auch wahr ist, oder sollte ich lieber schweigen?

Vielen Dank .

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16 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Wird die Strafe intensiver wegen den ganzen Paketen die vorher schon bestellt habe.


Ja, wenn sich der Inhalt der Pakete nachweisen lässt oder zur Überzeugung des Gerichts feststeht.

Zitat:
Ist das Bestellen von Drogen auch ein Punkt der die Strafe härter macht, oder ist es lediglich der Besitz, der eine Rolle spielt.


Bei größeren Mengen (größer als Deine), die aus dem Ausland bestellt werden (nennt sich dann "Einfuhr"), spielt es eine Rolle, sonst nicht.

Zitat:
Welche Strafe droht mir in etwa? Es wird wahrscheinlich in Richtung Geldstrafe gehen.


Nee, wird es garantiert nicht, da es im Jugendrecht überhaupt keine Geldstrafen gibt. Je nachdem was genau angeklagt wird (wieviele Einzelbestellungen von was und wie viel) sehe ich da viel eher Jugendarrest auf Dich zukommen oder wenn es dumm läuft eine kurze, echte Jugendfreiheitsstrafe (die aber sicherlich zur Bewährung). Ist aber auch regional zieml. unterschiedlich. Berlin Neukölln ist was anderes als Oberammergau.

Zitat:
Ich wurde zu einer Vorladung eingeladen, in etwa einer Woche, die ich aufjedenfall besuchen werde, das dies meine Eltern wollen. Kann ich denn da meinerseits irgendetwas noch 'retten' was die Strafe angeht?


In erster Linie kannst Du es da verschlimmern (das sollte auch Deinen Eltern klar sein). Wenn die Dir helfen wollen, sollen Sie Dir einen Anwalt finanzieren und bevor der nicht Akteneinsicht hatte und ohne Abstimmung mit dem solltest Du rein gar nichts mehr bei der Polizei aussagen. Je nach dem was Du schon beim erwischt werden auf der Wache so alles erzählt hast, vor allem bezüglich der anderen Pakete, könnte das Kind natürlich schon im Brunnen liegen.

Zitat:
Das ich keine Lügen erzählen brauch ist mir bewusst, da sie alles mit meinen Handy (Fotos, Chat) beweisen können.


Was ist denn auf den Fotos konkret zu sehen? Nur die (verschlossenen) Pakete oder auch der genaue(!) Inhalt, so dass man exact sieht was es ist und auch die Menge seriös schätzen kann? Falls letzteres ist es natürlich selten dämlich, solche Bilder auf dem Telefon mit herumzuschleppen, bzw. überhaupt drauf zu haben. Naja, die Staatsanwaltschaft freut es...

Zitat:
Wäre es am besten einfach jeder Frage zu zustimmen, wenn sie auch wahr ist, oder sollte ich lieber schweigen?


Du solltest da überhaupt nicht hingehen und stattdessen einen Anwalt beauftragen (bzw. Deine Eltern)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb476469-32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Auf den Bildern sind nur die verschlossenen Pakete zu sehen. Auf ein anderem Bild dann evtl der Inhalt, der allerdings schon längst nicht mehr exsestiert. Lediglich das was sie mir vor Ort abgenommen haben.

Geldstrafe würde mir allerdings auch schon angekündigt.



-- Editiert von fb476469-32 am 16.10.2017 07:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Na also, es ist ja nicht verboten Pakete zu besitzen. Was genau drin war, weiß ja niemand, wenn man nicht so dusselig ist es selbst zu erzählen.

Der, der Dir eine Geldstrafe "angekündigt" hat, hat offensichtlich keine Ahnung von Jugendstrafrecht. Nochmal : Dort gibt es keine Geldstrafen. Und mit 17 unterfällst Du zwingend dem Jugendrecht

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb476469-32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank.

Ich hab den lediglich von dem erzählt, was ich bei mir hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb476469-32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank.

Ich hab den lediglich von dem erzählt, was ich bei mir hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
e nach dem was Du schon beim erwischt werden auf der Wache so alles erzählt hast, vor allem bezüglich der anderen Pakete, könnte das Kind natürlich schon im Brunnen liegen.

Das sehe ich auch so. Wobei man genauestens prüfen sollte ob die "Gespräche" auf der Wache bereits die Vorgaben aus § 67 JGG tangieren und ggf. verletzen, da die Erziehungsberechtigten während der Einlassung des Jugendlichen offensichtlich nicht anwesend waren.

Andererseits, wenn Eltern ihrem Sprössling vorbehaltslos anraten bei der Polizei "reinen Tisch zu machen", ist das unterm Strich vermutlich auch egal.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Na also, es ist ja nicht verboten Pakete zu besitzen. Was genau drin war, weiß ja niemand, wenn man nicht so dusselig ist es selbst zu erzählen.

Naja,
in meiner Region gab es mal einen Kandidaten, der hatte sich ein Kilo Gras bestellt, und vor Freude über die Lieferung ein Selfie mit dem Gras in der Hand gemacht. Der Betroffene wurde nur aufgrund des Handy-Fotos (welches irgendwie der Polizei in die Hände gefallen ist) verurteilt - bei der Wohnungsdurchsuchung war nämlich nichts mehr vom Kilo da.

Im Übrigen wird sich die Polizei SEHR dafür interessieren, an wen Sie das BtM verkaufen wollten bzw. schon verkauft haben. Wenn sich da Informationen aus Ihrem Handy ergeben, werden Ihre Kunden bald auch Kontakt mit den Ordnungshütern bekommen.

Zitat:
Kann ich denn da meinerseits irgendetwas noch 'retten' was die Strafe angeht?

Das Verpfeifen von Lieferanten und Kunden hat sich schon immer strafmildernd ausgewirkt. Wobei Sie die ja nicht mehr aktiv verpfeifen müssen, wenn sich ohnehin alles aus dem Handy ergibt.
(Klingt jetzt doof: Aber wenn Sie die Namen von Kunden und Lieferanten nennen, können sich sich selbst damit beruhigen, dass die Polizei die auch von alleine herausbekommen hätte, wenn die in Ihrem Handy gespeichert sind. Vielleicht stehen Sie dann bei Ihren Kumpels nicht ganz so doll als "Petze" da.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
in meiner Region gab es mal einen Kandidaten, der hatte sich ein Kilo Gras bestellt, und vor Freude über die Lieferung ein Selfie mit dem Gras in der Hand gemacht


Ja, schon klar. Daher fragt ich ja, ob -und wenn ja was- auf den Fotos zu sehen ist. Bei einem verschlossenen Paket kann sich das Gericht ja nicht einfach eine beliebige Menge einer beliebigen Droge ausdenken, die da -wohl- drin ist und diese aburteilen. Wenn die Paketaufkleber nicht komplett lesebar sind (Paketnummer), kann man auch mglw. verschiedene Pakete als nur ein einziges deklarieren (hat man halt 4 mal fotografiert usw.). Was ich aber eigentlich sagen wollte, ist dass es kompletter Schwachsinn ist (nur weil die juristisch unbedarften Eltern es ggf. wollen) da irgendwelche Dinge zu gestehen, mit denen man sich nur noch weiter reinreisst und die die Strafmilderung für das Geständnis mehr als "auffressen". Je nach dem was tatsächlich anliegt redet man sich da ggf. nicht geringe Mengen an den Hals (wo wir dann -im Erwachsenenrecht- bei Einfuhr aus dem Ausland bei 2 Jahren Mindeststrafe wären) oder gewerbsmäßigen Handel (1 Jahr) oder sonst was (was es halt so zu erzählen gäbe)

Da unser Freund hier aber ja zwingend unters Jugendrecht fällt, wird er dieses Mal -als Ersttäter- mit einem blauen Auge davon kommen. Dennoch muss man sich ja nicht mehr "auf's Konto reden" als notwendig.

Wie gesagt: Es ist ja allg. bekannt hier, dass ich eher selten, bzw. "spät" zur Beauftragung eines Anwalts rate. Aber hier scheint es mir durchaus sinnvoll. Zumindest für Akteneinsicht und einen ersten überschlägigen Rat. Ob eine Vertretung in der HV notwendig ist, kann man dann ja anhand des Akteninhalts und des genauen, angeklagten Tatvorwurfs entscheiden.

Zitat:
Im Übrigen wird sich die Polizei SEHR dafür interessieren, an wen Sie das BtM verkaufen wollten bzw. schon verkauft haben. Wenn sich da Informationen aus Ihrem Handy ergeben, werden Ihre Kunden bald auch Kontakt mit den Ordnungshütern bekommen.


Korrekt. Und auch da sollte man sich gut überlegen (und mit dem Anwalt beraten) ob eine Preisgabe der Kunden (bzw. eine entsprechende belastende Aussage) mehr schadet als nutzt. Selbst wenn es -mehr oder weniger- eindeutige Chatverläufe auf dem Smartphone gibt, haben die noch lange nicht den Beweiswert, als wenn man selbst gegen seine Kunden aussagt. Die Polizei versucht natürl. einem das Gegenteil einzureden, nach dem Motto: "Wir haben eh die Chats, von daher kannst Du auch Aussagen machen"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb476469-32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, für die Antworten.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, reichen der Polizei also diese Chats nicht aus, um Ermittlungen gegen meiner 'Kundschaft' zu machen. Da diese komplett aus meinem alten 'Freundschaftskreis' besteht, und ich oft auch für sie mit den Dreck bestellt habe, werde ich das auch so sagen.

Des öfteren, habe ich gelesen das die Erziehung meiner Eltern mir gegenüber auch etwas eine Rolle spielt, dabei muss ich dazu sagen, mein Vater ist selbständig, mein Bruder studiert Lehramt, in unsere Familie gab es noch nie solche Probleme, sprich ich bin der einzelfall und komplett selbst daran schuld. In wie fern wird das denn eine Rolle spielen. Geld war auch nie ein Problem.

Im Vergleich zu einer Familie die schon mehrere Straftaten (egal ob Eltern oder Kinder) angerechnet werden, würde sich das dann in meinen Fall ja auch etwas positiv auswirken? Oder lieg ich da falsch.

Vielen Dank für Ihre Zeit, sehr Hilfreich!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von fb476469-32):
Also wenn ich das richtig verstanden habe, reichen der Polizei also diese Chats nicht aus, um Ermittlungen gegen meiner 'Kundschaft' zu machen.

Für Ermittlungen auf jeden Fall, nur vielleicht nicht für Verurteilungen.

Zitat (von fb476469-32):
werde ich das auch so sagen.

Sie sollen eben nichts sagen. Es kann nicht besser werden, nur schlimmer.

Zitat (von fb476469-32):
Im Vergleich zu einer Familie die schon mehrere Straftaten (egal ob Eltern oder Kinder) angerechnet werden, würde sich das dann in meinen Fall ja auch etwas positiv auswirken? Oder lieg ich da falsch.

Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht. Und generell werden eher schwierige als gute Familienverhältnisse angerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb476469-32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was ist, wenn der Inhalt der Pakete nicht nur mir gehört hat, damalige Freunde haben meist genauso was zu der Bestellung dazu gegeben. Wieso sollte ich die Schuld dann nur auf mich nehmen wenn es nicht voll Un ganz meine ist. Die Polizei hat mittlerweile sowieso den Beweis das auch andere daran mehr oder weniger beteiligt sind, das heißt sie werden sowieso nach ihnen suchen? Wo liegt dann der Grund, das ich auf diese Frage schweigen soll, wenn mir das 'verpfeifen' Punkte bringt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb476469-32
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also gut, ich habe mich dazu entschieden zu der Vorladung nicht zu erscheinen, ich werde mir einen Anwalt besorgen der Einblick in die Akte erhalten soll. Worauf man sich dann eine Verteidigungsstrategie erstellen sollte.

Vor kurzem dachte ich, es sei das beste all die Straftaten einzugestehen, um zu zeigen das man einsichtig ist, und sich bessern möchte, was allerdings die Polizei nicht interessiert, im Gegenteil.
Diese wiederum werden mir dann wohl noch so einiges in die Schuhe schieben können, weil ich es zugegeben habe.
Jetzt habe ichs verstanden, ziemlich heimtückisch, zumal sie damals auf der Wache gar nicht so getan haben, eher, als wöllten sie mir ja nur helfen.

Vielen vielen Dank für all die Antworten, wirklich sehr hilfreich und informativ.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Im Prinzip ist es ein Spagat.
Für Taten, die einem nicht nachgewiesen werden können, kann man nicht bestraft werden.
Liegt ein Geständnis vor, braucht man keine weiteren Beweise.
Für ein Geständnis bekommt man im Regelfall Strafmilderung.
Man muss sich sehr gut überlegen, ob es sinnvoll ist, Taten zu gesteh, die ohne Geständnis gar nicht hätten nachgewiesen werden können. Was sich "lohnt" zu gestehen, kann man aus der Ferne nicht pauschal beantworten.
Andererseits ist es natürlich nicht sinnvoll, Taten nicht zu gestehen, die anhand des Handys glasklar nachweisbar sind.
Wenn Geld jetzt nicht so das Problem ist, dann ist anwaltliche Beratung sicher sinnvoll.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Du lernst schnell, prima!
Wobei Streetworker das ja auch wirklich sehr ausführlich und unmißverständlich erläutert hat.
Die Wenigsten begreifen, dass der Gang zum freiwilligen Gespräch bei der Polizei in so einer Situation eher zu einer Bestrafung als zur Entlastung führt. Isso, geh da nicht hin. :rock:
Der Anwalt sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt für Strafrecht sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Du lernst schnell, prima!
Wobei Streetworker das ja auch wirklich sehr ausführlich und unmißverständlich erläutert hat.
Die Wenigsten begreifen, dass der Gang zum freiwilligen Gespräch bei der Polizei in so einer Situation eher zu einer Bestrafung als zur Entlastung führt. Isso, geh da nicht hin. :rock:
Der Anwalt sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt für Strafrecht sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von fb476469-32):
Wo liegt dann der Grund, das ich auf diese Frage schweigen soll, wenn mir das 'verpfeifen' Punkte bringt.

Mancher einer würde vielleicht sagen, dass man Kumpels nicht verpfeift. Aber jeder hat andere Vorstellungen von Freundschaft.

Zitat (von fb476469-32):
Vor kurzem dachte ich, es sei das beste all die Straftaten einzugestehen, um zu zeigen das man einsichtig ist, und sich bessern möchte, was allerdings die Polizei nicht interessiert, im Gegenteil.

Aufgabe der Polizei ist es zu ermitteln und aufzuklären. Und das ist gut so.
Streicheleinheiten für Reue gibt es dann vom Gericht.
Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen.

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