HI Leute,
Ich (18/M/türkisch/München/) hatte letztes Jahr in meinem Türkei Urlaub folgendes Problem.
Ich habe mich mit einer geringen Menge Cannabis (1-2Gramm) erwischen lassen beim Rauchen!
Nachdem ich dort 2 Tage im Knast saß wurde ich vor den Richter gestellt und bekam einen Freispruch.
Zur Tatzeit war ich 17 Jahre alt
Nun folgendes Problem...
Ungefähr ein jahr danach, also letzte Woche bekam ich einen 2seitigen fast formlosen Brief.
Die erste seite lud mich zu einem Gerichtstermin am 22.September ein wegen BTMG, und die 2 seite war ein Brief vom türkischen Generalkonsulat in München, in dem auch nicht viel aufschliessendes stand. Was mich besonders gewundert hatte war dass bei mir im Aktenzeichen kein JU steht... Auch habe ich beim Konsulat und Gericht angerufen, im erstgenannten konnten sie mir keine Auskunft geben bis auf, dass das schreiben aus der türkei kam und das Konsulat bat, mich hier ins Gericht zu laden. Beim zweitgenannten hingegen entgegnete man mir total pampig und sagte " Ich solle zum Gerichtstermin kommen und werde dann schon sehen" "Sie könne mir momentan nichts sagen"
OKsoweit so deutsch!
Ich versuchte nach diesen enttäuschungen mir Rat vom Streetwork bei uns zu holen, welche auch total baff waren da sie auch zum ersten mal von so einem Fall hören, dass ein türkischer Bürger in der Türkei verurteilt wurde und in Deutschland erneut vors Gericht muss.
Nun wende ich mich an euch, kann mir irgendjemand helfen? oder mir sagen was evtl. dort verhandelt werden könnte?
Ich hatte schon mal vor 2 jahren in Deutschland einen BTMG eintrag bekommen, doch von diesem distanziere ich mich nun, ich habe das arbeiten angefangen und würde am liebsten meine Vergangheit vergessen.
Bitte Jungs helft mir, gebt mir einen Tipp worum es gehen könnte was mich erwartet oder ähnliches. Und vor allem muss ich wissen wollen die mich jetzt im Erwachsenenstrafrecht zerlegen da bei mir im AZ kein JU stand?
BTMG Verfahren
da sie auch zum ersten mal von so einem Fall hören, dass ein türkischer Bürger in der Türkei verurteilt wurde und in Deutschland erneut vors Gericht muss.
Das höre ich allerdings auch zum ersten mal *Kopfschüttel*
Bist Du denn sicher, daß es nur um diese Sache (aus der Türkei) gehen kann, oder daß Dich nicht vielleicht jemand wegen einer anderen Btm-Sache bei der Polizei verpfiffen hat? Denn, mal angenommen es geht um die Türkei Sache, würde -auch in Bayern- bei 1-2g eingestellt werden (§§ 29(5), 31a BtmG)
Wegen des "Ju" mußt Du Dir keine Gedanken machen. Das hat nichts mit Jugendrecht zu tun, sondern mit der internen "Geschäftsverteilung" bei der StA. Da kann auch Js, Ls, Cs, Gs usw. stehen. Wenn Du zur Tatzeit 17 warst, wirst Du auf jeden Fall
nach JGG behandelt.
Geh da einfach hin, und wenn Du dann mit der Sache alleine überfordert bist, beantrage eine Vertagung um einen Anwalt zu beauftragen. (Nimm am besten jemanden von der DROBS/Streetwork mit).
Normalerweise könntest Du ja einfach, wenn man Dir einen "überbrät" in die Berufung gehen, jedoch ist das im JGG etwas schwierig, denn wenn alleine Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel (Arrest) verhängt werden, ist im Hinblick darauf eine Berufung im JGG nicht möglich. Jedoch denke ich, daß das Vorverfahren so "quer" gelaufen ist (in der Türkei schon freigesprochen, nicht im Vorfeld zur Sache vernommen worden usw.) das hinreichend Verfahrensfehler für eine Revison da wären.
Wie gesagt, geh hin, nimm nen Streetworker mit, und sieh dann weiter.
Viel Erfolg !
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
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