wie ist das eigentlich wenn man bei der Polizei ne falschaussage gemacht hat und es dann zur Gerichtsverhandlung kommt.
Also folgende Situation:
Ich wurde zur Polizei geladen, da ich von jemandem der mitlerweile im Knast sitzt (und eine Lebensbeichte abgelegt hat) 1 g Amphetamin und 1 g Marihuana kostenlos entgegengenommen haben soll.
Bei der Polizei habe ich das alles Dementiert. Korrekt jedoch ist, dass ich 1 g Marihuana kostenlos entgegengenommen habe jedoch kein Amphetamin. Mit dem Dealer habe ich vereinbart, dass wenn es gut ist Ich eine große Menge abnehmen würde (0,5 kg)
Drogentest gemacht direkt, dieser war negativ, da ich auch keine Drogen nehme nur alle 2 Jahre mal einen Joint rauche(stimmt).
Ca. einen Monat später habe ich eine Rechnung vom Amtsgericht über 2400 Euro wegen kostenloser entgegennahme von 1 g Amph. und 1 g Marihuana.
Darauf habe ich einspruch eingelegt und jetzt kommt es nächstes Jahr zur Gerichtsverhandlung.
In dem Einspruchschreiben habe ich reingeschrieben, dass ich nur 1 g Marihuana entgegengenommen habe jedoch kein Amphetamin WAS AUCH DER WAHRHEIT ENTSPRICHT.
Wie wird das bei der Verhandlung?
Ist der Versuch Drogen zu verkaufen strafbar?
Freue mich über Informationen.
BTMG brauche dringend Hilfe
21. Dezember 2010
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Frage vom 21. Dezember 2010 | 18:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG brauche dringend Hilfe
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2010 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
Hi,
ja, die Zukunft kann Ihnen hier ja nun auch keiner vorhersagen. Generell dürften Ihre Chancen eher schlecht sein - die Aussage des Dealers, der sich ja selbst belastet, wird vermutlich als glaubhafter gewertet. Insofern sei mal vorsorglich drauf hingewiesen, daß sich die Strafe auch verschlimmern kann.
Gruß vom mümmel
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" "
#2
Antwort vom 21. Dezember 2010 | 18:43
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 84x hilfreich)
quote:
Mit dem Dealer habe ich vereinbart, dass wenn es gut ist Ich eine große Menge abnehmen würde (0,5 kg)
quote:
Drogentest gemacht direkt, dieser war negativ
Puhhh, manchmal.....manchmal kann es sich anbieten einfach einen Deckel über 2400 € zu zahlen.
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#3
Antwort vom 21. Dezember 2010 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Manchmal kann es...
Absolut und in der Tat !!
Denn das hier:
quote:
Mit dem Dealer habe ich vereinbart, dass wenn es gut ist Ich eine große Menge abnehmen würde (0,5 kg)
kann (wenn es rauskommt) unter Umständen (wenn es "schlecht läuft") als vollendetes Handeltreiben mit BTM gewertet werden, wenn das Gericht davon ausgeht, dass die BTM zum gewinnbringenden Weiterverkauf gedacht waren und die "Verkaufsverhandlungen" soweit fortgeschritten waren, dass sie das Stadium einer nur "allgemeinen Anfrage" bereits verlassen haben. Und danach hört es sich hier zieml. eindeutig an (verbindliche Bestellung, wenn...)
vgl. Entscheidung des GSSt. des BGH in GSSt. 1/05 auf Entscheidungsvorlage des 3. Strafsenats
Leitsatz/Entscheidungstenor:
quote:
Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt. (BGHSt)
Und dann sind wir beim vollendeten Handel mit BTM in nicht geringer Menge nach § 29a, Abs. 1, Nr. 2., 1. Alt BtmG und einer Strafandrohung von 1 bis 15 Jahren Freiheitsstrafe, also einer Mindeststrafe von 1 Jahr.
Bei der Ausgangslage würde ich persönlich hier sehr sicher die Geldstrafe zahlen und -wie Erbsenzähler schon sagte- mich freuen, wenn der Deckel drauf ist.
Wie setzen sich die 2.400 denn zusammen?
60 Tagessätze je 40 €?
80 TS je 30 €?
120 TS je 20 €?
oder...???
Und was für ein Nettoeinkommen hast Du monatlich (ohne irgendwelche Abzüge wie Miete, Kreditraten oder ähnl. - nur gesetzlicher!! Unterhalt, z.B. Kindesunterhalt, kann abgezigen werden, wenn er auch tatsächlich erbracht wird)
-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 21.12.2010 19:47
-- Editiert am 21.12.2010 19:55
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