BTMG - mich hats erwischt

8. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
der-Thomas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
BTMG - mich hats erwischt

Hallo erstmal!

Ich suche Hilfe, bin total am Ende!
Der Grund:
Letztes Wochenende bin ich als Mitfahrer mit Box erwischt worden, darin waren 2g PEP+Röhrchen, 1 XTC, 1g Gras.

Was kommt da jetzt auf mich zu???

Für Hilfe tausend Dank im vorraus!




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Wie alt bist Du?

Bist Du vorher schon mal polizeilich aufgefallen?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
der-Thomas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 25. Nein ich bin noch nie polizeilich aufgefallen!

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Das wird wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Höhe nicht vorhersehbar. Außerdem wirst Du Ärger bezügl. Deines Führerscheins bekommen (falls Du einen hast). Bei "harten Drogen" wie PEP ist es egal, ob man gefahren ist, oder nicht. Da reicht schon der Besitz.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
der-Thomas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mist, das währ das allerschlimmste mit dem Führerschein. Was denken Sie, soll ich die Aussage besser verweigern, oder was soll ich bestenfalls Aussagen? Den Abend hab ich auf die Frage ob dies meine Wochenendration währe geantwortet: nein ich würde nur ganz selten sehr wenig davon nehmen. Ich wurde auch gefragt was ich dafür bezahlt hab, ich antwortete 15 Euro. Ich denke das war schon negativ oder? Dann hat er noch gefragt ob ich fahren könnte, ich schüttelte mit dem Kopf und er sagte: schon ein Tütchen geraucht wa, ich nickte! Aber eigentlich ist das ja garnicht zulässig Leute unter Einfluss von Drogen zu vernehmen!? Ich hab sofort aufgehört, was eh das beste ist, da kann man mir doch auch nichts mehr nachweisen beim Urintest oder?

Also vielen vielen Dank, ist ehrlich sehr nett von Ihnen dass Sie mir helfen!!!!

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Was denken Sie, soll ich die Aussage besser verweigern, oder was soll ich bestenfalls Aussagen?

Das kannst Du halten wie ein Dachdecker: Der Besitz liegt ja klar auf der Hand.

Aber eigentlich ist das ja garnicht zulässig Leute unter Einfluss von Drogen zu vernehmen!?

Er hat Dich auch nicht vernommen, sondern "informell befragt", daß ist ein großer Unterschied ;)


Ich hab sofort aufgehört, was eh das beste ist, da kann man mir doch auch nichts mehr nachweisen beim Urintest oder?

Beim Urintest nicht, aber das ist auch gar nicht nötig, wie gesagt: Bei harten Drogen wie PEP oder XTC reicht allein der Besitz aus, damit es Probleme mit dem FS gibt. Der Konsum als solches muß nicht erwiesen sein. Steht irgendwo in § 14 FeV.

Das einzige was Du machen kannst ist abwarten, und wenn Du Post vom Verkehrsamt bekommst einen Anwalt aufzusuchen, der Ahnung von Verkehrsrecht hat.




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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
der-Thomas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja da bleibt nur abwarten und Tee trinken wies schaut.

Na jedenfalls nochmal danke für die Infos! Werd Sie mal informieren wies ausgegangen ist...

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Ja, mach das...

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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